Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 13, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Dem Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wird zugestimmt; die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

2.      Der Entwurf des Bebauungsplanes ist im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.


Abstimmung:

20

Stimmen dafür

 

13

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen