Sitzung: 12.10.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0732-StR/2011
Der Haupt-
und Finanzausschuss empfiehlt:
1.
Dem Entwurf des Bebauungsplanes,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil
B) wird zugestimmt; die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.
2.
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist im
Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sind über
die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur
Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Abstimmung: |
5 |
Stimmen dafür |
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2 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |