Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.) die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 47 „Solarpark Palmental” gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den nachfolgend beschriebenen und in dem in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich (Gemarkung Eisenach, Flur 21, Flurstücke-Nrn. 1236, 1237/ 8, 1237/ 13, 1237/ 14).

Begrenzung:

-          im Norden durch die Straße Palmental,

-          im Osten entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken-Nrn. 1236 und 1333/2 (Gartenanlage),

-          im Süden entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken-Nrn. 1235/4 (Wegeparzelle entlang der Hörsel und der Nesse) und 1237/8 sowie 1237/14,

-          im Westen entlang der westlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke- Nr. 1237/13 und 1237/14.

2.) Das Planungsziel besteht in der Schaffung der rechtlichen Grundlagen bzgl. der Ausweisung eines Sondergebietes für erneuerbare Energien durch Nachnutzung einer Industriebrache (ehemaliges Heizkraftwerk Palmental).

3.) Die Aufstellung ist gem. § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmung:

33

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

2

Stimmenthaltungen