Sitzung: 28.10.2009 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0136-StR/2009
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1. Die
folgende Änderung des Beschlusspunktes 2. III. Nr. 1 des Stadtratsbeschlusses
Nr. 0018/2009 vom 21.08.09 – Verteilung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II:
Anstelle
der Maßnahme Sanierung Brücke Amrastraße (Nr. 1 im Maßnahmekatalog prioritäre
Maßnahmen) mit einem Gesamtausgabebedarf und Investitionsrahmen in Höhe von
348.698 € tritt, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Thüringer
Landesverwaltungsamt, die Ersatzmaßnahme Nr. 1 im Bereich Sonstige
Infrastruktur – Sanierung Sporthalle Hörselschule (energetische Sanierung II) –
mit einem geänderten Gesamtausgabebedarf und Investitionsrahmen von 348.698 €.
Die Maßnahme Sanierung Brücke Amrastraße wird gestrichen.
2.
Die folgende Änderung des
Maßnahmekataloges für Ersatzmaßnahmen (Anlage 2a zum Beschluss Nr. 0018/2009
vom 21.08.2009) vorbehaltlich der Genehmigung durch das Thüringer
Landesverwaltungsamt:
Nr. 1 Sanierung Sporthalle Hörselschule (energetische Sanierung III)
Gesamtinvestitionsvolumen neu 645.102 €
Investitionsrahmen
neu 645.102
€
3. Unter
Verzicht auf eine zweite Beratung nach § 15 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Stadtrates der Stadt Eisenach (GO) und unter dem Vorbehalt der Zustimmung des
Stadtrates zum Grundstücksverkauf Vorlage Nr. 0139-StR/2009 nicht öffentlicher
Teil der heutigen Stadtratssitzung die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 inclusive
Anlagen mit folgenden Eckdaten:
Das
Haushaltsvolumen wird wie folgt festgesetzt:
|
1.
NTHH 2009 -
€ - |
Zum
Vergleich Haushalt
2009 -
€ - |
(+)
mehr/ (-)
weniger -
€ - |
Verwaltungshaushalt |
82.515.126 |
82.515.126 |
keine
Veränderung |
Vermögenshaushalt |
24.512.508 |
19.049.146 |
+5.463.362 |
Gesamthaushalt |
107.027.634 |
101.564.272 |
+5.463.362 |
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme (2.050.200 €) wird nicht verändert.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen vermindert sich um 1.460.300 € und wird damit auf 0 € neu festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird von 13.000.000 € um 2.000.000 € erhöht und damit auf 15.000.000 € neu festgesetzt.
Die weiteren Bestandteile der Haushaltssatzung bleiben unverändert.
Der
Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes wird nicht verändert.
Abstimmung: |
7 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |