Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Die folgende Änderung des Beschlusspunktes 2. III. Nr. 1 des Stadtratsbeschlusses Nr. 0018/2009 vom 21.08.09 – Verteilung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II:

Anstelle der Maßnahme Sanierung Brücke Amrastraße (Nr. 1 im Maßnahmekatalog prioritäre Maßnahmen) mit einem Gesamtausgabebedarf und Investitionsrahmen in Höhe von 348.698 € tritt, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, die Ersatzmaßnahme Nr. 1 im Bereich Sonstige Infrastruktur – Sanierung Sporthalle Hörselschule (energetische Sanierung II) – mit einem geänderten Gesamtausgabebedarf und Investitionsrahmen von 348.698 €. Die Maßnahme Sanierung Brücke Amrastraße wird gestrichen.

2.      Die folgende Änderung des Maßnahmekataloges für Ersatzmaßnahmen (Anlage 2a zum Beschluss Nr. 0018/2009 vom 21.08.2009) vorbehaltlich der Genehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt:

 

Nr. 1    Sanierung Sporthalle Hörselschule (energetische Sanierung III)

            Gesamtinvestitionsvolumen neu                    645.102 €

            Investitionsrahmen neu                                   645.102 €

 

3.      Unter Verzicht auf eine zweite Beratung nach § 15 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach (GO) und unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates zum Grundstücksverkauf Vorlage Nr. 0139-StR/2009 nicht öffentlicher Teil der heutigen Stadtratssitzung die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 inclusive Anlagen mit folgenden Eckdaten:

 

Das Haushaltsvolumen wird wie folgt festgesetzt:

 

 

 

1. NTHH 2009

- € -

Zum Vergleich

Haushalt 2009

- € -

(+) mehr/

(-) weniger

- € -

Verwaltungshaushalt
in Einnahme und Ausgabe

82.515.126

82.515.126

keine Veränderung

Vermögenshaushalt
in Einnahme und Ausgabe

24.512.508

19.049.146

+5.463.362

Gesamthaushalt
in Einnahme und Ausgabe

107.027.634

101.564.272

+5.463.362

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme (2.050.200 €) wird nicht verändert.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen vermindert sich um 1.460.300 € und wird damit auf 0 € neu festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird von 13.000.000 € um 2.000.000 € erhöht und damit auf 15.000.000 € neu festgesetzt.

 

Die weiteren Bestandteile der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

 

Der Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes wird nicht verändert.  

 

 


Abstimmung:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen