Betreff
Öffentliche Widmung eines Weges zwischen der August-Bebel-Straße und Am Hospital St. Annen
Vorlage
0574-StR/2011
Aktenzeichen
61/61.2/61.24/Widmungen
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Öffentliche Widmung des Weges in der Gemarkung Eisenach, Flur 52, Flurstück-Nr. 4077/8 und Flurstück- Nr. 4079/6 zwischen der August-Bebel-Straße und Am Hospital St. Annen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Aufsichtsrates der Städtischen Wohnungsgesellschaft  (Zustimmung des Eigentümers nach § 6 Abs. 3 ThürStrG)

 


Begründung:

 

Öffentliche Straßen i. S. d. § 2 ThürStrG sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.

 

Im Rahmen der abschließenden Modernisierung der Wohnblöcke Katharinenstraße 2-12/August-Bebel-Straße 2-4 hat die Städtische Wohnungsgesellschaft Freianlagen hergestellt.

In diesem Zusammenhang hat die Stadt Eisenach einen Fußweg zwischen der August-Bebel-Straße und Am Hospital St. Annen hergestellt. Der Fußweg ist in der fortgeschriebenen Planung des Bebauungsplanes 21 “Westliche Innenstadt” enthalten.

 

Nach der Fertigstellung erfolgte die Neuvermessung der beteiligten Flurstücke, da eine Neuordnung von Grundstücken zwischen der SWG und der Stadt Eisenach erforderlich ist.

 

Die Eigentumsübertragung von der SWG an die Stadt Eisenach ist bisher noch nicht abgeschlossen.

 

Voraussetzung für die Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast  Eigentümer des der Straße dienenden Grundstückes ist oder der Eigentümer und ein sonst zur Nutzung dinglich Berechtigter der Widmung zugestimmt haben (§ 6 Abs. 3 ThürStrG).

Der Aufsichtsrat der SWG soll darüber am 22.3.2010 beschließen.

 

Die Widmung der o.g. Fläche erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 ThürStrG in Form der Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten.

 

Die zu widmende Fläche wird als sonstige öffentliche Straße i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ThürStrG eingestuft, da der Gebrauch hinsichtlich der Verkehrsart weitgehend eingeschränkt ist. Der Weg wird als Gehweg gewidmet.

Träger der Straßenbaulast für sonstige öffentliche Straßen sind lt. § 47 Abs. 2 ThürStrG die Gemeinden, hier also die Stadt Eisenach. Mit der öffentlichen Bekanntmachung werden die Flurstücke der genannten Nutzung übergeben.

 

 

Lage:

 

Gemeinde: Eisenach                                      Gemarkung: Eisenach

 

Flurstücke:                                                      Lagebezeichnung:                              Größe:

4077/8                                                             August-Bebel-Straße                            31 m²

4079/6                                                             August-Bebel-Straße                          228 m²

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1  - Lageplan