I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Herrn/Frau …………………
zum stellvertretenden
Verbandsrat des Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal zu bestellen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 27.01.2011 hat Herr Volker Loewrig sein Mandat als stellvertretender Verbandsrat beim Trink- und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromtal mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Gemäß § 28 Abs. 3 Satz 1 ThürKGG in Verbindung mit § 6 Abs. 3 der Verbandssatzung ist für jeden bestellten Verbandsrat ein Stellvertreter zu bestellen. In der Sitzung des Stadtrates am 18.02.2011 ist die Bestellung eines neuen Stellvertreters für Herrn Loewrig aufgrund nicht erreichter Stimmenmehrheit nicht erfolgt.
Daher ist ein neuer stellvertretender Verbandsrat für Herrn Loewrig durch den Stadtrat zu bestellen. Das Mandat ist durch die Fraktion Bündnis 90/GRÜNE zu besetzen.
Herr Loewrig führt das Mandat gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 2 der Verbandssatzung bis zur Bestellung des neuen stellvertretenden Verbandsrates weiter aus.