Betreff
Raumordnungsverfahren B 19 N:
Beschluss : Zustimmung zur Verlegung der Bundesstraße B19
Städtische Stellungnahme
Vorlage
0584-StR/2011
Aktenzeichen
61.23.20.22.05
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Einer Verlegung der Bundesstraße B 19 wird zugestimmt.

2.      Der anliegenden Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren wird zugestimmt.

 


Begründung:

 

Die bestehende B 19 kann derzeit die ihr zugedachte Funktion als überregionale Verbindung der Räume Eisenach und Bad Salzungen nicht ausreichend erfüllen. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten und der notwendigen Ortsdurchfahrten kann eine bedarfsgerechte Straßenverbindung nur über eine veränderte Trassenführung ermöglicht werden.

 

Die kurvenreiche Trassenführung der B 19 südlich von Eisenach, mit erheblichen Steigungs- bzw. Gefällestrecken führt durch den unzureichenden Ausbauquerschnitt zu erheblichen Problemen im Straßenverkehr. Die Verkehrsqualität ist gering und hat negative Auswirkungen auf das touristisch erschlossene Gebiet “Wartburg/Hohe Sonne”.

 

Die vorhandene Streckenführung der B 19 durch die Ortslage von Eisenach belastet vor allem das südliche Stadtgebiet sowie in der weiteren Fortführung bis zur Anbindung an die BAB A4 das innere Stadtgebiet. Ebenso problematisch stellt sich das für den LKW-Verkehr dar, da die Querverbindung von der B 19 zur B 88 und B 7 derzeit nur über die Ortsdurchfahrten von Eisenach mit den daraus resultierenden negativen Auswirkungen möglich ist.

 

Das eingeleitete Raumordnungsverfahren umfasst den Neubau der B19N zwischen der Einheitsgemeinde Moorgrund (Etterwinden) und Wutha-Farnroda sowie den Neubau der Ortsumgehung (OU) Wutha-Farnroda im Zuge der B 88. Das Raumordnungsverfahren wurde durch das Thüringer Landesverwaltungsamt am 20.01.2011eingeleitet. Die Planungsunterlagen lagen u. a. auch in der Stadtverwaltung in der Zeit vom 14.02.2011 bis 17.03.2011 öffentlich aus. Die Stadt Eisenach wurde im Rahmen der Beteiligung zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahme wird hiermit dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Das Vorhaben ist in der Fortschreibung des Bedarfsplanes für Bundesfernstraßen (BVWP 2003) als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs mit besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag enthalten (Projekt-Nr. TH 8030), ebenso im derzeit gültigen Regionalen Raumordnungsplan (RROP) Südthüringen. Danach soll für den Abschnitt zwischen Raum Eisenach (BAB A4 Neu) und Meiningen mit dem Anschluss an die A 71 eine leistungsfähige Straßenverbindung als Bundesstraße realisiert werden.

 

Im Entwurf zum Regionalplan Südwestthüringen wird auf die Verlegung der B 19 und die Bedeutung dieser Bundesstraße als Bindeglied zwischen den Bundesautobahnen A71 / A73 und A4neu hingewiesen. Darin ist die B 19 als großräumige bedeutsame Straßenverbindung zwischen dem Mittelzentrum Eisenach mit Teilfunktionen eines Oberzentrums und den benachbarten Mittelzentren ausgewiesen und ergänzt die Autobahnverbindungen zu einem geschlossenen Netz von Hauptachsen.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Stellungnahme

Anlage 2: Übersichtslageplan Varianten B 19N