I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
die 1.
Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt
Eisenach (Kindergarten-Benutzungssatzung)
Begründung:
Mit dem Inkrafttreten des geänderten ThürKitaG und des geänderten Thür. Erziehungsgeldgesetzes zum 01.08.2010 machte es sich erforderlich, die bestehende Kindergarten-Benutzungssatzung zu überarbeiten.
Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Abtretung des Thüringer Erziehungsgeldes wurden im § 5 der Satzung die Absätze 3-5 durch die Absätze 3 und 4 ersetzt.
Im § 7 wurde die derzeitige gesetzliche Grundlage im Wortlaut aktualisiert.
Anlagenverzeichnis:
- Anlage 1 - Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Eisenach (Kindergarten- Benutzungssatzung)
- Anlage 2 - Fließtextversion i. d. F. des Entwurfes der 1 Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Eisenach (Kindergarten- Benutzungssatzung)
Die Anlagen wurden bereits zur Einbringung der Vorlage ausgereicht.