I. Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
die 1. Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindergärten
und die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Eisenach
(Kindertagesbetreuungs-Gebührensatzung).
Begründung:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.02.2010 einen Beschluss zum Haushaltssicherungskonzept gefasst.
Dieses Konzept enthält die Aufgabe an das Amt 51, die Prüfung einer Gebührenerhöhung für die Benutzung von städtischen Kindertageseinrichtungen und der Betreuung der Kinder in Tagespflege vorzunehmen.
In Zusammenarbeit mit der Kämmerei erfolgte die Prüfung der Betriebskosten 2009 u.a. hinsichtlich der Deckung der Kosten durch die Elternbeiträge. Hier wurde festgestellt, dass die Deckung der Kosten durch Elternbeiträge in den städtischen KITAS um 25,6 % niedriger liegt als bei den freien Trägern.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Gebühren für die Benutzung von Kindergärten der Stadt Eisenach und die Betreuung von Kindern in Tagespflege in der Neuberechnung um diese 25,6 % zu erhöhen.
Im Vergleich der neuen Gebühren zu den bisherigen Gebühren wird eine Mehreinnahme der Stadt von ca. 37.000,00 € erwartet.
Nachfolgend beide Gebühren im Überblick:
Stufe |
bereinigtes Einkommen |
Gebühr
in Euro/ Monat |
|||||
|
|
|
1. Kind |
2. Kind |
3. Kind |
ab 4. Kind |
|
1 |
unter 900,00 |
alt neu |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
|
2 |
900,00 bis unter 1.300,00 |
alt neu |
45,20 56,80 |
31,65 39,75 |
18,10 22,75 |
0,00 0,00 |
|
3 |
1.300,00 bis unter 1.700,00 |
alt neu |
65,30 82,00 |
45,70 57,40 |
26,10 32,80 |
0,00 0,00 |
|
4 |
1.700,00 bis unter 2.100,00 |
alt neu |
85,30 107,15 |
59,70 75,00 |
34,10 42,85 |
0,00 0,00 |
|
5 |
2.100,00 bis unter 2.500,00 |
alt neu |
105,40 132,40 |
73,80 92,70 |
42,20 53,00 |
0,00 0,00 |
|
6 |
ab 2.500,00 |
alt neu |
125,50 157,65 |
87,85 110,35 |
50,20 63,05 |
0,00 0,00 |
|
Dem Thüringer Landesverwaltungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde wurde der Entwurf am 29.11.2010 zur Vorprüfung vorgelegt. Mit Schreiben vom 06.01.2011 wurden mitgeteilt, dass keine grundsätzlichen rechtsaufsichtlichen Bedenken bestehen. Hinweise wurden in den Entwurf eingearbeitet.
Der Absatz 6 des § 8 wurde nach der Einbringung aufgrund der Änderung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes und des damit verbundenen Wegfalls der Abtretungen gestrichen.
Anlagenverzeichnis:
- Anlage 1 - Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindergärten und die Betreuung von Kindern in Tagespflege in der Stadt Eisenach (Kindertagesbetreuungs- Gebührensatzung)
- Anlage 2 - Fließtextversion i. d. F. des Entwurfes der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindergärten und die Betreuung von Kindern in Tagespflege in der Stadt Eisenach (Kindertagesbetreuungs- Gebührensatzung)