Betreff
Jahresabschluss für das Jahr 2010
Vorlage
0596-BR/2011
Aktenzeichen
20 25 01
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.03.2010 den Beschluss über die Haushaltssatzung der Stadt Eisenach nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2010 (siehe Beschlussvorlage 0044/StR/2010) gefasst. Rechtskraft erlangte die Haushaltssatzung 2010 nicht. Auf die hierzu ergangenen Berichte an den Stadtrat wird verwiesen.

 

Auch im Bewusstsein, dass für das Haushaltsjahr 2010 keine rechtskräftige Haushaltssatzung durch die Stadt erlassen wurde, soll dennoch Rechenschaft über das abgelaufene Haushaltsjahr 2010 abgelegt werden.

 

Sofern in den nachstehenden Ausführungen von Haushaltssatzung, Haushaltsplan oder Haushalt 2010 die Rede ist, beziehen sich die dort angegebenen Werte auf den in der Sitzung des Stadtrates am 19.03.2010 beschlossenen, aber nicht rechtskräftigen Haushalt 2010.

 

Der Vergleich zu den dort genannten Werten wurde gewählt, da die Haushaltsplanung 2010 nach besten Wissen und Gewissen erfolgte und zum damaligen Zeitpunkt ein realistisches Bild darstellte. Ohne Berücksichtigung der eingeplanten Überbrückungshilfe wies der Gesamthaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von rd. 9,5 Mio. € aus, welcher durch die Stadt in keinster Weise hätte ausgeglichen werden können. Die Jahresrechnung 2010 bestätigt diese Planung, wobei sich der Fehlbetrag auf insgesamt rd. 5,0 Mio. € reduzierte, was unter anderem auf die strengen Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung zurückzuführen ist.

 

Seitens des Thüringer Landesverwaltungsamtes wurde diese Form der Rechnungslegung bestätigt.

 

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ist die Jahresrechnung bis zum 30.04. aufzustellen (§ 80 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung) und sodann dem Stadtrat vorzulegen. Die Jahresrechnung 2010 mit allen Bestandteilen und Anlagen konnte fristgerecht fertiggestellt werden. Mit der heutigen Vorlage wird gleichzeitig der Rechenschaftsbericht – Erläuterungsbericht – vorgelegt (§ 80 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung).

Im Anschluss an die Vorlage erfolgt die örtliche Prüfung der Jahresrechnung (§ 82 Thüringer Kommunalordnung). Nach deren Durchführung wird dem Stadtrat unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse eine entsprechende Beschlussvorlage zur Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 und Erteilung der Entlastung vorgelegt.

 

Sämtliche Unterlagen zur Jahresrechnung incl. EDV-Ausdrucke können von allen Mitgliedern des Stadtrates nach terminlicher Absprache mit dem Leiter der Finanzverwaltung in der Kämmerei eingesehen werden. Die Fraktionsvorsitzenden der im Stadtrat der Stadt Eisenach vertretenen Fraktionen erhalten darüber hinaus einen Ordner mit allen Bestandteilen und Anlagen zur Jahresrechnung 2010.

 

Das entsprechend § 79 Thüringer Gemeindehaushaltsverodnung festgestellte Ergebnis der Haushaltsrechnung für 2010 stellt sich wie folgt dar:

 

 

Soll-Einnahmen

in EUR

Soll-Ausgaben

in EUR

Verwaltungshaushalt

79.412.241,47

79.412.241,47

Vermögenshaushalt

5.819.003,77

10.770.775,31

Gesamthaushalt

85.231.245,24

90.183.016,78

 

Damit schließt das Haushaltsjahr 2010 mit einem einheitlichen Fehlbetrag in Höhe von 4.951.771,54 € ab.

 

Im Folgenden werden verschiedene Eckdaten der Jahresrechnung 2010 dargestellt, tiefergehende Ausführungen zu diesen Punkten sind dem Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung zu entnehmen.

 

 

“Plan 2010”

in EUR

JR 2010

in EUR

 

Erläuterungsbericht

Gesamtvolumen Einnahmen

90.857.361,00

85.231.245,24

 

 

Gesamtvolumen Ausgaben

100.412.840,00

90.183.016,78

 

 

einheitlicher Fehlbetrag

9.555.479,00

4.951.771,54

 

 

 

 

 

 

 

Zuführung VwHH ž VmHH

4.726.005,00

0,00

 

Gliederungspunkt III

Zuführung VmHH ž VwHH

0,00

3.055.348,56

 

 

ord. Tilgung (Pflichtzuführung)

2.300.000,00

2.215.093,17

 

 

“freie Spitze”

2.426.005,00

-5.270.441,73

 

 

Entnahme aus allg. Rücklage

0,00

0,00

 

Gliederungspunkt IV c.)

Zuführung an allg. Rücklage

0,00

0,00

 

 

Stand Rücklage 31.12.2010

0,00

0,00

 

 

 

 

 

 

 

Kreditaufnahme

0,00

0,00

 

Gliederungspunkt IV a.)

ordentliche Tilgung

2.300.000,00

2.215.093,17

 

 

Schuldenstand 31.12.2010

(Soll)

33.313.153,23

33.398.060,06

 

 

Pro-Kopf-Verschuldung

(43.051 Einwohner)

773,81

775,78 €

 

 

 

In den Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes sind darüber hinaus nachfolgende Postitionen enthalten, welche sich auf das Jahresergebnis 2010 auswirkten:

 

 

JR 2010

in EUR

 

Erläuterungsbericht

pauschale Restebereinigung VwHH

784.308,00

 

Gliederungspunkt II a.)

pauschale Restebereinigung VmHH

0,00

 

 

 

 

 

 

neue Haushaltsausgabereste (HHAR) VwHH

67.610,00

 

Gliederungspunkt V

Abgänge auf bestehende HHAR im VwHH

0,00

 

 

 

 

 

 

neue Haushaltseinnahmereste (HHER) VmHH

3.175.798,86

 

Gliederungspunkt V

Abgänge auf bestehende HHER im VmHH

371.321,57

 

 

 

 

 

 

neue Haushaltsausgabereste (HHAR) VmHH

3.313.380,32

 

Gliederungspunkt V

Abgänge auf bestehende HHAR im VmHH

536.524,31

 

 

 

 

Auf den in der Anlage beigefügten Erläuterungsbericht incl. Anlagen wird verwiesen.


Anlagenverzeichnis

 

Erläuterungsbericht incl. Anlagen