Betreff
Anfrage des Stadtrates Herrn Schneider - Berichtsvorlage zum Entwurf des Haushaltes 2011 - Sachstandsbericht Januar 2011, hier: aktueller Planungsstand des Verwaltungshaushaltes
Vorlage
AF-0183/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Warum wurde diese Vorgabe bei der Berichtsvorlage nicht beachtet und der Stadtrat auf einen nicht existierenden Haushalt 2010 verwiesen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Die Haushaltsplanung 2010 erfolgte entsprechend der Haushaltsgrundsätze und stellte ohne Berücksichtigung der eingeplanten Überbrückungshilfe ein realistisches Bild dar (geplante Überbrückungshilfe 9,5 Mio. €).

 

Bekanntermaßen wurde der Haushalt 2010 in der Sitzung des Stadtrates am 19.03.2010 nebst Anlagen beschlossen. Aufgrund der durch das Thüringer Innenministerium erfolgten Ablehnung der im Haushalt 2010 eingestellten Überbrückungshilfe bat das Thüringer Landesverwaltungsamt um Aufhebung des Beschlusses der Haushaltssatzung 2010. Am 08.10.2010 wurde die hierzu in den Stadtrat eingebrachte Vorlage (0441-StR/2010) an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. Eine erneute Vorlage an den Stadtrat erfolgte anschließend nicht.

 

Infolge behielt der Beschluss zum Haushalt 2010 bis zum Ende des Haushaltsjahres Gültigkeit, eine rechtsaufsichtliche Genehmigung erfolgte jedoch nicht. Damit kam  schlussendlich eine rechtskräftige Haushaltssatzung für 2010 nicht zu Stande.

 

Dennoch wird im Haushalt 2011 der Vergleich zu den beschlossenen, aber nicht rechtskräftigen Ansätzen 2010 gewählt. Zum einen ist auf § 5 Abs. 4 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung zu verweisen: “... zu den Ansätzen für das Haushaltsjahr sind die Einnahme- und Ausgabeansätze für das Vorjahr und die Ergebnisse des diesem vorangehenden Jahres anzugeben...”.

Zum anderen ist auf die Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung zu verweisen (§ 61 Thüringer Kommunalordnung). Danach durfte die Stadt unter anderem die folgenden Ausgaben im Jahr 2010 leisten:

 

-          Ausgaben aufgrund rechtlicher Verpflichtung,

-          Ausgaben, die zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind

-          sowie Ausgaben zur Fortsetzung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes.

 

Selbst wenn Grundlage für das Verwaltungshandeln 2010 die Ansätze des Jahres 2009 gewesen wären, hätten nach der vorstehenden Regelung auch darüber hinaus gehende Ausgaben geleistet werden dürfen, soweit diese die Voraussetzungen des § 61 Thüringer Kommunalordnung erfüllen.

 

Informatorisch wird der Vergleich des aktuellen Planungsstandes 2011 zum Plan 2009 gegeben:

 

Hauptgruppe

Haushalt 2009

 

 

 

- EUR -

Haushalt 2011

Stand 15.02.2011

 

- EUR -

Veränderung

Entwurf 2011/ Haushalt 2009

 

- EUR -

 

 

 

 

0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

54.081.411

53.503.731

- 577.680

1 – Einn. aus Verwaltung und Betrieb

22.615.315

23.705.896

+ 1.090.581

2 – Sonstige Finanzeinnahmen

5.818.400

5.314.400

- 504.000

Summe Einnahmen

82.515.126

82.524.027

+ 8.901

 

 

 

 

4 – Personalausgaben

20.281.634

20.135.588

- 146.046

5/6 – Sächl. Verw.- u. Betriebsaufw.

14.337.955

15.672.438

+ 1.334.483

7 – Zuweisungen und Zuschüsse

41.044.059

45.583.600

+ 4.539.541

8 – Sonstige Finanzausgaben

6.851.478

4.854.500

- 1.996.978

Summe Ausgaben

82.515.126

86.246.126

+3.731.000

Saldo

0

- 3.722.099

- 3.722.099