II. Fragestellung
1. Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten der Umsetzung des Gesetzes und werden die finanziellen Mittel dazu vom Land Thüringen in der erforderlichen Höhe mit welchem Betrag bereitgestellt? Wenn nicht, welche Auswirkungen hätte das auf die künftige Gebührenhöhe?
2. Die Staffelung der Benutzungsgebühren erfolgt nach der Einkommenshöhe. Uns interessiert, welche Anzahl Gebührenzahler in den drei städtischen Kitas auf die einzelnen Einkommensbereiche entfallen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu 1.
Nach einer Hochrechnung des Fachamtes werden für das Haushaltsjahr 2011 im Zusammenhang mit dem neuen Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) Mehrkosten in Höhe von ca. 680.000,00 € - 690.000,00 € erwartet.
Gem. §23 a ThürKitaG erfolgt nur für das Haushaltsjahr 2010 eine Kostenerstattung, eine mögliche Differenz wird durch das Land aber erst im Jahr 2012 erstattet.
Ob und welche Auswirkungen die entstehenden Mehrkosten auf die zukünftige Gebührenhöhe haben, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
zu 2.
Mit Stand Januar 2011 ergeben sich folgende Zahlen:
In den städtischen Kindertagesstätten waren im Januar 2011 200 Plätze belegt.
Gebührenzahler:
unter 900,00 € 10
900,00 – 1.300,00 € 21
1.300,00 – 1.700,00 € 22
1.700,00 – 2.100,00 € 16
2.100,00 – 2.500,00 € 16
ab 2.500,00 € 51
Erlässe 50
Teilerlässe 14