I. Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Einziehung von Teilgrundstücken einer öffentlichen Straße in der
Gemarkung Eisenach, Flur 57, Flurstück -Nr. 5709/8, 5690/3 und 5710/5, sowie
Flur 59, Flurstück-Nr. 5804/8, Eichrodter Weg - gemäß § 8 Thüringer
Straßengesetz – ThürStrG.
Begründung:
Die Einziehung ist gemäß § 8 Abs.
1 ThürStrG die Allgemeinverfügung, durch die eine gewidmete Straße die
Eigenschaft einer öffentlichen Straße verliert. Die o.g. Teilgrundstücke sollen
gemäß § 8 ThürStG eingezogen werden.
Die Stadt Eisenach ist gemäß § 47 Abs. 2 ThürStG Träger der
Straßenbaulast.
Nach § 8 Abs. 2 ThürStrG kann eine öffentlich gewidmete Straße durch den
Straßenbaulastträger eingezogen werden, wenn sie für den allgemeinen Verkehr
entbehrlich geworden ist oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für
eine Einziehung sprechen.
Auf der Grundlage des Teilbebauungsplanes Nr. 41.1
Umstrukturierungsgebiet “ehemaliger Güterbahnhof” wurde eine Teilfläche des
Eichrodter Weges neu gebaut. Es wurde eine neue Verkehrsanbindung der
Gewerbegebiete “Eichrodter Weg” und “Güldene Aue” geschaffen. Die Grundstücks-
und Straßenverhältnisse haben sich dadurch geändert.
Ein Teil des ursprünglichen Verlaufes der Straße Eichrodter Weg wurde
zurück gebaut und wird nun hauptsächlich
als Grünanlage genutzt.
Diese Teilgrundstücke, Flurstück-Nr. 5709/8, 5690/3, 5710/5 und 5804/
8 haben nach der Neugestaltung keine Verkehrsbedeutung mehr. Sie haben die
Eigenschaft einer öffentlichen Straße verloren.
Gemäß § 8 Abs. 3 ThürStrG wird die Absicht
zur Einziehung drei Monate vorher öffentlich bekanntgemacht, um Gelegenheit zu
Einwendungen zu geben. Somit wird das Verfahren für die Einziehung eingeleitet.
Lage:
Gemeinde: Eisenach Gemarkung: Eisenach
Flurstücke: Flur 57 5709/8 34 m² Eichrodter Weg
Flur 57 5690/3 302 m² Eichrodter Weg
Flur 57 5710/5 430 m² Eichrodter Weg
Flur 59 5804/8 2375 m² Eichrodter Weg
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Kartenauszug (2 Seiten)