Betreff
Fortschreibung der Schulnetzplanung der staatlichen Schulen der Stadt Eisenach
Vorlage
0417-StR/2011
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Fortschreibung der Schulnetzplanung für die staatlichen Schulen der Stadt Eisenach für den Zeitraum der Schuljahre 2012/2013 bis 2017/2018 wird mit nachfolgenden Maßnahmen zur Kenntnis genommen:

1a.)      Aufhebung des Schulstandortes der Regelschule “Oststadtschule” zum Ende des Schuljahres 2011/2012.

1b.)      Die bestehenden innerstädtischen Regelschulbezirke werden ab dem Schuljahr 2012/2013 aufgehoben. Für die Schulart – Regelschule – wird ein den Stadtgrenzen (inkl. Ortsteile) entsprechender Schulbezirk festgelegt.

2a.)      Aufhebung des Schulstandortes der Grundschule “Am Petersberg”, Langensalzaer Straße 44, und Errichtung eines neuen Grundschulstandortes am Standort Altstadtstraße 30 mit Beginn des Schuljahres 2013/2014.

2b.)      Die Schulsporthalle der Grundschule “Am Petersberg” bleibt insbesondere für den Vereinssport erhalten.

3.)        Aufhebung des Schulstandortes der Grundschule Neuenhof zum Ende des Schuljahres 2011/2012 und Zuordnung der Schüler des Schulbezirkes zum Schulbezirk der Hörselschule.

4.)        Ab dem Schuljahr 2012/2013 wird für das Ernst-Abbe-Gymnasium grundsätzlich ein 2-zügiger und für das Elisabeth-Gymnasium grundsätzlich ein 3-zügiger Schulbetrieb festgelegt. Im Schuljahr 2013/2014 erfolgt eine Prüfung der beiden gymnasialen Standorte.

5.)        Das Haus II des Ernst-Abbe-Gymnasiums wird spätestens zum Ende des Schuljahres 2012/2013 aufgegeben. Bis zu diesem Zeitpunkt sind im Haus I des Ernst-Abbe-Gymnasiums bauliche Maßnahmen (z. Bsp. zweiter baulicher Rettungsweg) durchzuführen. Das Haus III des Ernst-Abbe-Gymnasiums wurde bereits 2010 aus brandschutztechnischen Gründen aufgegeben.

6.)        Die Stadt Eisenach beabsichtigt mittelfristig, die Mosewaldschule und die Pestalozzischule im Gebäude Ziegeleistraße 53 als zwei selbständige Schulen unterzubringen. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, jährlich, in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Schülerzahlen (Inklusion, neues Förderschulgesetz), die Voraussetzungen dafür zu prüfen.

Die Verwaltung wird beauftragt, dass erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen und im Anschluss die Fortschreibung der Schulnetzplanung dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

 


Begründung:

 

Gemäß § 41 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) werden Schulnetzpläne von den Schulträgern für ihr Gebiet aufgestellt und fortgeschrieben.

 

Der Schulnetzplan 2006/2007 – 2011/2012 wurde am 07.04.2006 vom Stadtrat der Stadt Eisenach (Beschluss-Nr. 0336/2006) beschlossen.

Im Schulnetzplan werden der gegenwärtige und der zukünftige Schulbedarf sowie die Schulstandorte und deren Bildungsangebote festgelegt. Über die Schulnetzpläne ist u. a. sicherzustellen, das Schulen eine Größe haben, die einen geordneten Schulbetrieb ermöglichen. Als Grundlage hierfür dienen die diesbezüglichen gemeinsamen Empfehlungen der Kommunalen Spitzenverbände und des Bildungsministeriums. Treten Veränderungen bzw. Abweichungen zu den getroffenen Festlegung des Schulnetzplanes auf, so ist dieser fortzuschreiben.

 

Zur Fortschreibung der Schulnetzplanung 2006/2007 – 2011/2012 werden die vorgeschlagenen Maßnahmen wie folgt begründet:

 

1a.)      Aufhebung des Schulstandortes der Regelschule “Oststadtschule” zum Ende des Schuljahres 2011/2012.

 

Aufgrund der stagnierenden Geburtenzahlen in den zurückliegenden Jahren sowie den Veränderungen im Übertrittsverhalten aus der Grundschule mit Schwerpunkt zu den  Gymnasien der Stadt Eisenach sind die Schülerzahlen an den Regelschulen weiter zurück gegangen. Während in der auslaufenden Schulnetzplanung für das Schuljahr 2010/2011 noch von 969 Schülern ausgegangen wurde, werden tatsächlich 734 Schüler in den städtischen Regelschulen unterrichtet. Die durchschnittliche Klassenstärke im Regelschulbereich der Stadt Eisenach im Schuljahr 2010/2011 beträgt 17,1 Schüler/Klasse (Thüringen = 17,6 Schüler/Klasse). Diese Entwicklung wird in der Oststadtschule besonders deutlich. Von den für das Schuljahr 2010/2011 prognostizierten 235 Schülern wurden tatsächlich 159 Schüler in 9 Klassen erreicht. In den zurückliegenden acht Jahren konnten nur in zwei Schuljahren die Schülermindestzahl von 36 Schülern erreicht und damit zwei 5. Klassen gebildet werden. Diese Schülermindestzahl wird zur Gewährleistung von auf den Hauptschul- bzw. Realschulabschluss bezogenen Kursen bzw. Klassen in den Klassenstufen 7 bis 9 empfohlen.

 

Entsprechend der Prognose über die Entwicklung der Schülerzahlen im Bereich der Regelschulen bis zum Schuljahr 2019/2020, wird die Zahl der Regelschüler auf dem derzeitigen Niveau verbleiben.

 

Im Sinne eines effektiven und sparsamen Einsatzes der Haushaltsmittel rechtfertigen die vorhandenen und prognostizierten Schülerzahlen für die Regelschulen keinen Erhalt von vier Regelschulstandorten.

 

Der Schulstandort der Oststadtschule wird deshalb zum Ende des Schuljahres 2011/2012 aufgegeben.

 

Das Gebäude der Oststadtschule bietet für das Schuljahr 2012/2013 die beste Alternative als Ausweichobjekt für das staatliche Berufsschulzentrum. Im genannten Zeitraum wird das Bestandsgebäude der staatlichen Berufsschule im Palmental 14 saniert. Während der Sanierung ist das Gebäude für den Schulbetrieb nicht nutzbar. Unter Verwendung der vorhandenen räumlichen Gegebenheiten, der Fachkabinette sowie des Mobiliars in der Oststadtschule kann der Schulbetrieb dort ohne größeren Aufwand stattfinden. 

 

1b.)      Die bestehenden innerstädtischen Regelschulbezirke werden ab dem Schuljahr 2012/2013 aufgehoben. Für die Schulart – Regelschule – wird ein den Stadtgrenzen (inkl. Ortsteile) entsprechender Schulbezirk festgelegt.

 

Mit der Aufhebung der Schulbezirke für die einzelnen Regelschulen und der Bildung eines gemeinsamen, dem gesamten Stadtgebiet entsprechenden, Schulbezirkes für alle Regelschulen können die Eltern grundsätzlich selbst entscheiden, in welche Regelschule ihre Kind übertreten soll.

Hierdurch wird das Recht der Erziehungsberechtigten auf die freie Wahl der schulischen Ausbildungsstätte sowie der Wettbewerb um die Schüler und die besten pädagogischen Konzepte gestärkt.

 

Für den Fall von Schulanmeldezahlen, die die Kapazität einer Schule übersteigen, obliegt es dem Schulträger über die Festlegung von Schülerzügen steuernd einzugreifen. Für die Goetheschule und die Geschwister Scholl-Schule wird deshalb grundsätzlich ein 2-zügiger und für die Wartburgschule grundsätzlich ein 3-zügiger Schulbetrieb festgelegt. Diese Festlegung ist mit Bezug auf § 4 Abs. 5 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) erforderlich. Hierdurch wird gewährleistet, dass die gemäß der aufgestellten Prognose bis zu 140 Regelschüler/Jahrgang bei einer durchschnittlichen Klassenstärke von 20 Schülern/Klasse aufgenommen werden können. In Ausnahmefällen kann die Einrichtung einer weiteren Klasse beim Schulträger beantragt werden.

 

2a.)      Aufhebung des Schulstandortes der Grundschule “Am Petersberg”, Langensalzaer Straße 44, und Errichtung eines neuen Grundschulstandortes am Standort Altstadtstraße 30 mit Beginn des Schuljahres 2013/2014.

 

Nach Schätzungen der Abteilung Hochbau besteht am Gebäude der Grundschule “Am Petersberg” ein Investitionsbedarf bis zum Jahr 2020 in Höhe von 621.000 Euro. Schwerpunkt hierbei ist die dringend notwendige Erneuerung / Sanierung des Daches, der Fenster, der Heizung sowie der Fassade. Aufgrund der diesbezüglichen Mängel entstehen für das Gebäude vergleichsweise hohen Betriebskosten. Auf der Basis des Abrechnungsjahres 2009 entstanden ca. 122.000 Euro an Betriebskosten.

 

Im Vergleich hierzu entstanden für den Betrieb des Schulgebäudes der Oststadtschule  im selben Jahr ca. 123.000 Euro bei ca. 1000 m2 mehr Gebäudenutzfläche. Dabei wird das Gebäude noch durch die Diakonie mit drei Räumen sowie durch das Bildungsmedienzentrum genutzt.

 

Entsprechend der Schülerprognose für den Schulbezirk der Grundschule “Am Petersberg” werden die Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2016/2017 leicht ansteigen. Hinsichtlich der weiteren Auswirkungen der Inklusivbeschulung sowie der notwendigen Räumlichkeiten zur Hortbetreuung sind die Kapazitäten im Gebäude der Oststadtschule ausreichend.

 

Mit dem Ziel des effektiver Einsatzes der vorhandenen Haushaltsmittel und entsprechend den Vorgaben des Haushaltsicherungskonzeptes wird der Standort der Grundschule “Am Petersberg” zum Ende des Schuljahres 2012/2013 aufgehoben und mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 ein Grundschulstandort in der Altstadtstraße 30 errichtet.

 

2b.)      Die Schulsporthalle der Grundschule “Am Petersberg” bleibt insbesondere für den Vereinssport erhalten.

 

Aufgrund des die vorhandenen Kapazitäten übersteigenden Bedarfes an Sporthallennutzungszeiten für die Sportvereine der Stadt Eisenach wird die Sporthalle der Grundschule “Am Petersberg” weiter durch die Stadt Eisenach betrieben.

 

 

3.)        Aufhebung des Schulstandortes der Grundschule Neuenhof zum Ende des Schuljahres 2011/2012 und Zuordnung der Schüler des Schulbezirkes zum Schulbezirk der Hörselschule.

 

Über die Schulnetzpläne ist sicherzustellen, das Schulen eine Größe haben, die einen geordneten Schulbetrieb ermöglichen.

Dies ist als Mindestforderung für Grundschulen erfüllt, wenn die Bildung von vier Klassen möglich (Mindestklassenanzahl) ist und eine Schülermindestzahl von 15 Schülern pro Jahrgangsstufe erreicht wird.

 

Die Bildung der Mindestklassenanzahl konnte auch unter Einbezug der Schüler aus dem Wartburgkreis in den zurückliegenden Schuljahren 2003/2004 – 2009/2010 in drei Schuljahren in der Grundschule Neuenhof nicht erreicht werden.

 

Auf der Grundlage der Geburtenentwicklung in dem Schulbezirk (inkl. Gemeinde Lauchröden) wird die Schülermindestzahl für die Grundschule Neuenhof bis zum Schuljahr 2016/2017 in mehreren Schuljahren nicht erreicht.

 

Grundsätzlich besteht, im Vergleich zu den weiteren Grundschulen (Schuljahr 2010/2011 = 20,4 Schüler/Klasse), eine unterdurchschnittliche Klassenstärke an der Grundschule Neuenhof (2010/2011 = 15,8 Schüler/Klasse). Im Schuljahr 2010/2011 besuchen 35 Kinder aus der Stadt Eisenach und 27 Kinder aus dem Wartburgkreis die Grundschule in Neuenhof. Für das Schuljahr 2011/2012 liegen derzeit 8 Anmeldungen zur Einschulung vor.

 

Im Rahmen der notwendigen Haushaltskonsolidierung und unter dem Aspekt, effektive und effiziente Strukturen in der Schullandschaft der Eisenacher Grundschulen zu schaffen wird der Schulstandort Grundschule Neuenhof zum Ende des Schuljahres 2011/2012 aufgehoben. Die Schüler des Schulbezirkes werden dem Schulbezirk der Hörselschule zugeordnet.

 

4.)        Ab dem Schuljahr 2012/2013 wird für das Ernst-Abbe-Gymnasium grundsätzlich ein 2-zügiger und für das Elisabeth-Gymnasium grundsätzlich ein 3-zügiger Schulbetrieb festgelegt. Im Schuljahr 2013/2014 erfolgt eine Prüfung der beiden gymnasialen Standorte.

 

Im Schuljahr 2010/2011 besuchen insgesamt 1032 Schüler in 45 Klassen die beiden Gymnasien der Stadt Eisenach.

 

Unter Beibehaltung der derzeitigen Rahmenbedingungen (z. Bsp. Übertrittsquote von ca. 50 %) ist im Prognosezeitraum bis zum Schuljahr 2019/2020 mit ca. 115 – 140 Schülern pro Jahrgangstufe zu rechnen, die an ein Gymnasien der Stadt Eisenach übertreten wollen.

 

Da für die Gymnasien keine Schulbezirke bestehen, muss hinsichtlich der zukünftigen Übertritte auf die Erfahrungen und Berechnungen aus der Vergangenheit zurück gegriffen werden. Aus den bisherigen Aufnahmezahlen des Martin-Luther-Gymnasiums folgt, dass in jedem Schuljahr ca. 30 Schüler der Stadt Eisenach aufgenommen werden.

Auf der gleichen Basis ist mit einem Übertritt von ca. 65 Schülern von anderen Schulträgern (überwiegend vom Wartburgkreis) an die städtischen Gymnasien zu rechnen. Im Saldo bedeutet dies, dass pro Jahrgang ca. 150 – 175 Schülern an ein städtisches Gymnasium übertreten wollen.

 

 

 

 

 

Um die Nutzung der vorhandenen räumlichen Ressourcen zu optimieren, ist die Festlegung von Schülerzügen erforderlich. Mit einer insgesamt 5-zügigen Gestaltung des gymnasialen Schulbetriebes für die beiden städtischen Gymnasien werden die Aufnahmekapazitäten auf maximal 150 Schüler pro Jahrgang begrenzt und die Schülerströme mit dem Zweck einer verbesserten Planung und Organisation reguliert. Im Ergebnis kann jedoch nicht mehr jeder Schüler eines anderen Schulträgers, der ein städtisches Gymnasium besuchen möchte, aufgenommen werden.

 

Zur Optimierung der Ausnutzung der vorhandenen Raumstrukturen und Verbesserung der Planung und Organisation des gymnasialen Schulbetriebes sowie zur Schaffung von entsprechendem Einsparungspotenzial wird ab dem Schuljahr 2012/2013 für das Ernst-Abbe-Gymnasium grundsätzlich ein 2-zügiger und für das Elisabeth-Gymnasium grundsätzlich ein 3-zügiger Schulbetrieb festgelegt.

 

Mit Blick auf das Erreichen der prognostizierten Schülerzahlen sowie möglicher Veränderungen in den Schülerströmen erfolgt im Schuljahr 2013/2014 eine Prüfung zum weiteren Fortbestand der beiden städtischen Gymnasien.

 

5.)        Das Haus II des Ernst-Abbe-Gymnasiums wird spätestens zum Ende des Schuljahres 2012/2013 aufgegeben. Bis zu diesem Zeitpunkt sind im Haus I des Ernst-Abbe-Gymnasiums bauliche Maßnahmen (z. Bsp. zweiter baulicher Rettungsweg) durchzuführen. Das Haus III des Ernst-Abbe-Gymnasiums wurde bereits 2010 aus brandschutztechnischen Gründen aufgegeben.

 

Durch die Festlegung der Schülerzüge ab dem Schuljahr 2012/2013 wird zunächst begonnen die erforderlichen Klassenstrukturen zu schaffen, die eine Aufgabe des Hauses II des Ernst-Abbe-Gymnasiums ermöglichen.

 

Die damit verbundene erhöhte Auslastung des Hauses I des Ernst-Abbe-Gymnasiums verlangt bis zum Ende des Schuljahres 2012/2013 die gemäß der Gefahrenverhütungsschau erforderlichen baulichen Maßnahmen zu realisieren (zweiter baulicher Rettungsweg). Ferner ist der weitere Bestand des Studienseminars im Haus I zu prüfen und ggf. räumlich neu zuzuordnen.

 

6.)        Die Stadt Eisenach beabsichtigt mittelfristig, die Mosewaldschule und die Pestalozzischule im Gebäude Ziegeleistraße 53 als zwei selbständige Schulen unterzubringen. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, jährlich, in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Schülerzahlen (Inklusion, neues Förderschulgesetz), die Voraussetzungen dafür zu prüfen.

 

Das Gebäude der Mosewaldschule (ca. 4.550 m2 Gebäudenutzfläche)  ist stark sanierungsbedürftig. Für den Zeitraum bis 2020 werden durch die Abteilung Hochbau Sanierungskosten in Höhe von 1.930.000 Euro veranschlagt. Aus dem schlechten und unsanierten baulichen Zustand resultieren die weit überdurchschnittlichen Betriebskosten in Höhe von ca. 223.000 Euro (2009).

Im Vergleich hierzu sind im gleichen Zeitraum in der Jakobschule (ca. 4.700 m2 Gebäudenutzfläche) Betriebskosten in Höhe von 161.000 Euro bei doppelter Schülerzahl angefallen.

 

Aus v. g. Gründen soll das Schulgebäude der Mosewaldschule aufgegeben werden. Zum Erhalt einer ausgewogenen Grundschulstruktur und unter Beachtung eines möglichst kurzen Schulweg soll jedoch ein Grundschulstandort in diesem Stadtgebiet erhalten werden.

 

 

 

Gleichzeitig geht die Schülerzahl an der Pestalozzischule derzeit zurück. Im Schuljahr 2009/2010 wurden noch 232 Schüler in 25 Klassen und im Schuljahr 2010/2011 wurden 202 Schüler in 23 Klassen unterrichtet. Aus der Umsetzung der entsprechenden UN-Konvention resultierend, wird die Inklusivbeschulung in den nächsten Jahren weiter verstärkt. Dies wird voraussichtlich, auch vorbehaltlich der Regelungen in dem neuen Förderschulgesetz, zu einem weiteren Rückgang der Schülerzahlen an der Pestalozzischule führen. Hieraus könnte sich im zeitliche Verzug die Möglichkeit ergeben, die Mosewaldschule bei getrenntem Schulbetrieb in das Gebäude der Pestalozzischule zu integrieren.

 

Die Verwaltung prüft aus diesen Gründen jährlich, ob die Voraussetzung für eine Unterbringung beider Schulen in einem Gebäude gegeben sind.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 - § 41 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)

Anlage 2 – § 4 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG)