I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die nachfolgenden Punkte 1 bis 3 werden zur Kenntnis genommen und zur
weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Kultur und
Tourismus und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
1.
Satzung
zur Erhebung einer Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in der Stadt
Eisenach
2.
Die
aus dieser Satzung erwirtschafteten Mittel werden ausschließlich zur
Finanzierung der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH verwendet.
3.
Nach
Erreichen der Voraussetzungen für die Erhebung eines Fremdenverkehrs-beitrages
tritt mit Inkrafttreten der dafür notwendigen Satzung die Satzung über die
Erhebung einer Tourismusförderabgabe für Übernachtungen außer Kraft.
Begründung:
Die Stadt Eisenach bietet seinen Einwohnern und seinen Gästen ein breit gefächertes kulturelles Angebot.
Eng damit verbunden sind finanzielle Aufwendungen, unter anderem auch der jährliche Zuschuss an die Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH in Höhe von 350.000 €.
Die Tourismusförderung stellt nach Haushaltsrecht eine freiwillige Aufgabe dar. Die derzeitige Haushaltssituation lässt eine Auszahlung des städtischen Zuschusses nicht zu.
Die Verwaltung hat nach Möglichkeiten einer dauerhaften Finanzierung unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage gesucht.
Es wurden dabei näher untersucht die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages sowie die Erhebung einer Tourismusförderabgabe auf Übernachtungen.
Voraussetzung für die Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages ist, dass Fremdübernachtungen im Jahr in der Regel das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigen (§ 8 Thüringer Kommunalabgabengesetz).
Dem Fremdenverkehrsbeitrag liegt der Gedanke zu Grunde, dass zu den kommunalen Aufwendungen für den Fremdenverkehr derjenige Personenkreis besonders beitragen soll, der daraus vor Ort wirtschaftlichen Nutzen zieht.
Die Einnahmen aus diesem Beitrag sind zweckgebunden für die Förderung des Tourismus zu verwenden.
Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang die Voraussetzungen für die Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages untersucht.
Im Folgenden stellt sich das Verhältnis der Übernachtungen zur Einwohnerzahl wie folgt dar:
Jahr |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
ÜN |
241.284 |
263.087 |
280.111 |
295.650 |
297.597 |
324.054 |
281.037 |
307.632 |
293.494 |
EW |
44.306 |
44.081 |
43.915 |
43.727 |
43.626 |
43.308 |
43.051 |
42.847 |
42.777 |
|
5,5-fache |
6-fache |
6,4-fache |
6,8-fache |
6,8-fache |
7,5-fache |
6,5-fache |
7,2-fache |
6,8-fache |
ÜN = Übernachtung EW
= Einwohner
Es ist nicht abzusehen, dass die benötigte Übernachtungszahl in den Folgejahren kontinuierlich die erforderliche Größe erreichen wird. Die Grundvoraussetzung für den Fremdenverkehrsbeitrag ist somit mittelfristig nicht erfüllt. Die Finanzierung der Tourismusförderung aus dieser Abgabe ist in den nächsten Jahren nicht gesichert.
Die Verwaltung prüft demzufolge als Möglichkeit zur Finanzierung der Tourismusförderung die Einführung einer Abgabe auf Übernachtungen.
Diese Abgabe ist an keine besondere Voraussetzung gebunden.
Die Einführung einer solchen Abgabe wird in vielen deutschen Städten aktuell diskutiert und wurde auch bereits in Thüringen in Weimar, Erfurt und Jena realisiert.
In Vorbereitung auf die Einführung einer Tourismusförderabgabe auf Übernachtungen in der Stadt Eisenach wurde am 30.03.2011 eine Diskussionsrunde mit Vertretern des Eisenacher Hotelgewerbes durchgeführt.
Zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit einer Tourismusförderabgabe auf Übernachtungen gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. Rechtssicherheit besteht erst dann, wenn das Bundesverfassungsgericht gesprochen hat.
Nach Abwägung der verschiedenen rechtlichen Stellungnahmen und Veröffentlichungen sieht die Verwaltung eine ausreichende rechtliche Grundlage für die Inkraftsetzung einer Tourismusförderabgabe auf Übernachtungen in der Stadt Eisenach.
Bei der Tourismusförderabgabe auf Übernachtungen handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer, bei der der im Konsum zum Ausdruck kommende Lebensbedarf besteuert wird.
Die Abgabe wird als indirekte Steuer ausgestaltet, d.h. abgabepflichtig ist der Übernachtungsgast, der ein Vertragsverhältnis zum Beherbergungsbetrieb eingeht.
Die Verwaltung schlägt eine Satzung mit gestaffelten Festbeträgen nach Betriebsarten vor, so dass dem unterschiedlichen persönlichen Aufwand der Beherbergungsgäste Rechnung getragen wird.
Die Steuersätze sind moderat gewählt, um die Sorgen des Hotelgewerbes in Eisenach vor der Abwanderung von Kunden in Beherbergungsbetriebe im Umland aufzugreifen und um eine negative Außenwirkung des Tourismusstandortes Eisenach zu vermeiden.
Der Satzungsentwurf der Stadt Eisenach enthält eine Ausnahme der Besteuerung von Minderjährigen, um einer übermäßigen Belastung von Familien entgegenzuwirken und mit einer Begrenzung der Steuerpflicht auf höchstens vierzehn zusammenhängende Übernachtungen pro Person soll die Besteuerung von Dauermietverhältnissen vermieden werden.
Die Entstehung der Abgabeschuld wird erst mit der Bezahlung des Grundgeschäftes festgeschrieben. Somit besteht eine klare zeitliche Abgrenzung, welche Beträge abzuführen sind und die Beherbergungsstätte haftet nicht für Abgaben, die er infolge Zechprellerei nicht vereinnahmt hat.
Als Übergangsregelung wird die Abgabe nicht auf Beherbergungsleistungen erhoben, die bis Inkrafttreten der Satzung verbindlich beim Beherbergungsbetrieb gebucht wurden, um zu vermeiden, dass die Beherbergungsstätte die Abgabe nicht abwälzen kann.
Für die Kalkulation des Steuerertrages wurde eine Anzahl von 295.000 Übernachtungen zugrundegelegt. Bei einem geschätzten Anteil von ca. 15 Prozent nicht Volljähriger sowie Dauervermietungen verbleiben dann rund 250.750 steuerpflichtige Übernachtungen.
Bei einer durchschnittlich unterstellten Steuer von 1,50 € ist eine Mehreinnahme von ca. 376.125 € zu erzielen.
In Anlehnung an die Erfahrungen der Stadt Weimar ist mit einem zusätzlichen Aufwand (Personal- und Sachkosten) von ca. 25.000 € zu rechnen.
Anlagenverzeichnis:
· Entwurf der Satzung zur Erhebung einer Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in der Stadt Eisenach
· Formular Erklärung zur Tourismusförderabgabe für Übernachtungen