I. Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die Vergabe der Mittel aus der
Infrastrukturpauschale 2011 des Landes Thüringen gemäß § 21 Thüringer
Kindertageseinrichtungsgesetz auf der Grundlage der beigefügten
Prioritätenliste der Verwaltung.
II. Begründung
Gemäß § 21 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) gewährt das Land den Gemeinden eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 1.000,00 € pro Kind für die Anzahl der jährlich neu geborenen Kinder ihres Gemeindegebiets, die in ihrem Zuständigkeitsbereich bevölkerungsstatistisch erfasst sind. Für die Zuweisung der Infrastrukturpauschale wird die Zahl der Kinder nach der amtlichen Statistik des Landesamtes für Statistik zum Stichtag 31.12. des jeweils vorletzten Jahres angesetzt.
Laut amtlicher Statistik des Landesamtes für Statistik, die die Grundlage zur
Zahlung der Infrastrukturpauschale für das Thüringer Kultusministerium bildet,
erhält die Stadt Eisenach im Haushaltsjahr 2011 - 365.000,00 € (365 mit Stichtag 31.12.2009 lebendgeborene
Kinder x
1.000,00 €).
Aus der in der Anlage beigefügten Prioritätenliste geht hervor, welchen Maßnahmen die Verwaltung hinsichtlich der Verteilung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel vorschlägt.
Die Liste beinhaltet sowohl die durch Stadtratsbeschluss gebundenen Mittel als auch die der Verwaltung vorliegenden Anträge der freien Träger.
Letztere konnten im Rahmen der noch zur Verfügung stehenden Mittel berücksichtigt werden.
Anlagenverzeichnis:
Prioritätenliste Infrastrukturpauschale 2011