I. Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der
Stadt Eisenach beschließt:
Die Konzeption der Stadt
Eisenach zur Ausgestaltung der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen/
Kindertagespflege gem. § 15a ThürKitaG.
II. Begründung
Mit Inkrafttreten des geänderten Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes (ThürKitaG) zum 01.08.2010 wurden im § 15 a die Aufgaben der Fachberatung definiert und durch § 4 der Thüringer Kindertageseinrichtungsverordnung (ThürKitaVO) konkretisiert.
Ziel der Fachberatung ist die Weiterentwicklung der den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechenden Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch Fortbildung und Beratung der Fachkräfte in den Einrichtungen, der Träger, Tagespflegepersonen und Eltern.
Fachberatung ist durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu gewährleisten.
Die Finanzierung der Fachberatung erfolgt gem. § 19 Absatz 7 ThürKitaG durch eine Landespauschale in Höhe von jährlich 30,00 € pro Kind im Alter von einem Jahr bis sechs Jahren und sechs Monaten.
Aus der in der Anlage beigefügten Konzeption geht hervor, wie die Umsetzung des § 15a ThürKitaG in Eisenach erfolgen soll.
Dabei ist berücksichtigt worden, dass sowohl die Fachberatung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe bedarfsgerecht angeboten wird als auch die externe Fachberatung durch die freien Träger in Anspruch genommen werden kann.
Am 29.03.2011 wurden die freien Träger der Kindertagesstätten im Rahmen einer Beratung über die vorgesehene Ausgestaltung der Fachberatung gemäß § 15 a ThürKitaG von der Verwaltung informiert.
Für das Jahr 2011 erhält die Stadt Eisenach für die Fachberatung ca. 55.800,00 € (gemäß § 19 Abs. 7 ThürKitaG 30,00 € pro Kind im Alter zwischen einem Jahr und sechs Jahren und sechs Monaten).
Aus dieser, vom Land Thüringen zur Verfügung gestellten Pauschale, werden die Personalkosten für die zusätzliche Fachberatung der Stadt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe (ca. 26.000,00 €), die entsprechenden Angebote im Rahmen der Fortbildung und die den freien Trägern zur Verfügung zu stellenden Mittel (lt. Punkt 6 der Konzeption zur Ausgestaltung der Fachberatung) finanziert. Zusätzliche Mittel der Stadt Eisenach sind nicht erforderlich.
Anlagenverzeichnis:
Konzeption der Stadt Eisenach zur Ausgestaltung der Fachberatung für
Kindertageseinrichtungen/Tagespflege gem. § 15a Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz