Betreff
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung)
hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0611-StR/2011
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung).


Begründung:

 

Gemäß § 12 Abs. 6 Thüringer KAG müssen Kostenüberdeckungen und sollen Kostenunterdeckungen, die sich am Ende eines Kalkulationszeitraumes ergeben, innerhalb des nächsten Bemessungszeitraumes ausgeglichen werden.

Insofern wurde für jede einzelne Leistungsart (Kapelle, Bestattungen, Grabnutzung und Friedhofsunterhaltung sowie Leichenhalle) eine Nachkalkulation durchgeführt.

 

Die Nachkalkulation für das Jahr 2010 (auf Grund der späten Inkraftsetzung der Gebührenordnung im Dezember 2009) erfolgte auf der Basis der Ist–Kosten des vorläufigen Ergebnisses per 18.01.2011 und den in 2010 tatsächlichen in Anspruch genommenen Leistungen/Einrichtungen und Fallzahlen.

 

Betriebs-, Unterhaltungs- und Verwaltungskosten entsprachen 2010 nahezu den geplanten und den damaligen zugrunde gelegten Kostenansätzen. Nach Ansatz aller Deckungsbeiträge und in diesem Zeitraum veranlagten Gebühren fallen die Kostenunterdeckungen geringer als erwartet aus.

Für den Bereich Kapelle ist sogar eine, wenn auch geringfügige, Kostenüberdeckung eingetreten. Die entsprechenden Ansätze, die in die Neukalkulation eingeflossen sind, werden in der Betriebsabrechnungslegung für das Wirtschaftsjahr 2010 (Nachkalkulation) dargestellt.

Anzumerken ist dabei, dass der als Deckungsbetrag im Bereich Friedhofsunterhaltung angesetzte Pflegekostenzuschuss des öffentlichen Grünbereiches in Anpassung an die Ist-Kosten 2010 mit 247,6 T€ statt in geplanter und tatsächlich gezahlter Höhe von 229,7 T€ angerechnet wurde.

 

Grundlage der Gebührenermittlung sind die durchschnittlichen Plankosten aus dem Wirtschaftsplan 2011, die Fortschreibungen für 2012 und die an die tatsächlichen Fallzahlen der Wirtschaftsjahre 2009 und 2010 angelehnten zu erwartenden Fallzahlen.

Sowohl dem bisherigen Gebührenmodell als auch der Kalkulationsmethode (Äquivalenzzifferrechnung) wurde gefolgt. Lediglich bei der Kapellennutzung ist eine Modifizierung dahingehend beabsichtigt, die  Bereitstellung der Friedhofskapelle und des Warte- und Abschiedsraumes zu verknüpfen, da eine Nutzung der Friedhofskapelle immer auch eine Nutzung des Warteraumes mit einschließt. Mit dieser Anpassung wird für die kombinierte Nutzung eine Gebührenreduzierung erreicht.

Als Aufwandsfaktor wurden erstmals auch die Kosten der Querschnittsämter, die nach Rechtssprechung auch zu den ansatzfähigen Kosten gehören, mittels pauschalen Ansatz laut KGST einbezogen.

 

Die Gebührenermittlung in der Kalkulation (Anlage 2) hat zu folgenden Ergebnis geführt:

 

Die Grabnutzungsgebühren sind außer geringfügigen Veränderungen stabil geblieben. Merklich gestiegen ist die Gebühr für die Nutzung der  Urnenreihengräber.

 

Bestattungsgebühren einschließlich der Um- und Ausbettungen sind erwartungsgemäß auf Grund der zurückgegangenen Fallzahlen angestiegen.

 

Durch die oben genannte und dargestellte Verknüpfung der Friedhofskapelle und Nutzung des Warte- und Abschiedsraumes konnte die Bereitstellungsgebühr für den Aufbahrungs- und Abschiedraum deutlich gesenkt werden.

 

Die Veränderungen der neuen Gebühr zur bisherigen Gebühr sind beispielhaft in der Anlage 3 dargestellt.

 

Abschließend bleibt festzustellen, dass ein Deckungsbeitrag in Form des Pflegekostenzuschusses für den öffentlichen Grünanteil von 265.700 € in Ansatz gebracht werden muss. Im Haushalt der Stadt Eisenach sind damit 36.000 € zusätzlich bereitzustellen.

 

Auf einen Gebührenvergleich mit anderen Kommunen wurde verzichtet, weil zum einen die Friedhofsstrukturen und -größen sowie auch die Gebührentatbestände variieren und zum anderen festgestellt wurde, dass Kommunen über längere Zeitabschnitte nicht neu kalkuliert haben.

 

Der Satzungsentwurf sowie die Kalkulation wurden durch die Aufsichtsbehörde bereits mit dem Ergebnis vorgeprüft, dass keine rechtsaufsichtlichen Bedenken gegen die Änderungssatzung bestehen.

 

Als Anlage ist ein vervollständigter Entwurf der 1. Änderungssatzung beigefügt, da in der zur Einbringung vorgelegten Fassung eine der Gebührenänderungen versehentlich nicht aufgeführt war (§ 1, 1. Ziff. I b).

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:         Der geänderte Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung                          von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach

 

Die anderen Anlagen wurden den Stadtratsmitgliedern zur Einbringung der Gebührensatzung vorgelegt.