Betreff
Richtlinienförderung für Freie Träger nach den §§ 11-14 Sozialgesetzbuch VIII in Verbindung mit § 71 SGB VIII und §§ 16 und 17 Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz (ThürKJHAG)
Vorlage
0612-JHA/2011
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Die Förderungen des Treffpunktes Familie des Sozialwerkes des Demokratischen Frauenbundes, Landesverband Thüringen e.V. zur Durchführung der Kinder- und Jugenderholung (Tagesangebote) in Höhe von insgesamt 812,50 Euro (siehe Anlage),

2.      des Caritasverbandes für das Bistum Erfurt e.V., Regionalstelle Eisenach-Gotha zur Durchführung der Familienbildung vom 11.06.-13.06.2011 in Höhe von 549,94 Euro,

3.      des Tierschutzvereins Eisenach und Umgebung e.V. im Deutschen Tierschutzbund e.V. bei der Übernahme der Materialkosten zur Ausgestaltung von Projekten in Höhe von 42,00 Euro. 

 


II. Begründung

 

Rechtsgrundlage für die Förderung bilden die §§ 11-14, 74 in Verbindung mit § 71 SGB VIII und die §§ 16,17 ThürKJHAG.

 

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 25.11.2010 wurden die Richtlinien zur Förderung von Kinder- Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienbildung und - erholung der Stadt Eisenach hinsichtlich der festgeschriebenen Beträge, folglich der möglichen Höhe der Förderung für das Jahr 2011 ausgesetzt.

Über die Förderung freier Träger, insbesondere die Höhe der Förderung entscheidet damit ausschließlich der Jugendhilfeausschuss.

Mit gleichem Beschluss wurde festgelegt, dass die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss nach Ablauf der Antragsfrist (31.03. des lfd. Haushaltsjahres) eine Liste der beantragten Förderungen zur Beschlussfassung vorlegt.

 

Eine Liste über die beantragten Förderungen befindet sich in der Anlage.

 

Bei der Nr. 1 handelt es sich um Tagesangebote für Kinder in den Winterferien (v. 31.01.-04.02.2011) und Tagesangebote in den Osterferien (18.04.-30.04.2011).

Eine große Vielzahl der Kinder nehmen diese Angebote wahr, insbesondere auch Kinder aus sozial schwachen Familien.

Der Träger stellt bereits seit vielen Jahren ein breites Angebot von Veranstaltungen für Kinder zur Verfügung und gehört daher zu einem festen Bestandteil der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Bei der Nr. 2 handelt es sich um die Durchführung der Familienbildung vom 11.06.-13.06.2011. Die Familienbildung wird seit vielen Jahren einmal jährlich durchgeführt. Dabei werden verschiedene Themen von Familien in der Gesellschaft diskutiert. 

Die Familienbildung dient der Gemeinschaft und dem Zusammenhalt innerhalb der Familie, vermittelt Werte und dient dem Austausch von Erfahrungen zu bestimmten Lebensinhalten.

 

Bei der Nr. 3 handelt es sich um die Förderung von Materialkosten in Höhe von 42,00 Euro zur Durchführung von Projekten im Tierheim Eisenach. Es wird von vielen Kindern und Jugendlichen besucht und bietet für diese verschiedene Projekte an. Dabei werden den Kindern und Jugendlichen Wissen u.a. zu Themen, wie Haltung und Pflege der verschiedenen Tiere sowie Kenntnisse zum Tierschutz vermittelt.

Die Projekte dienen einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung für Kinder und Jugendliche.  

 

Die Anträge wurden von der Verwaltung auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

 











Anlagenverzeichnis:

 

Übersicht über die Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe 2011