Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Sascha Schorr - Treppenanlagen im Eisenacher Südviertel
Vorlage
AF-0191/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie ist der der Zustand jeder einzelnen Treppenanlagen der Eisenacher Südstadt hinsichtlich Mängel, Reparaturbedürftigkeit und Sanierungsbedarf?

Bei der Beantwortung dieser Frage möchten auch die folgenden Informationen enthalten sein:

·         Kostenschätzung mit Einzelposten pro Treppenanlage getrennt nach a) Reparatur und b) grundhafter Sanierung/Instandsetzung

·         Wie genau sehen finanzielle Fördermöglichkeiten aus, um Treppen reparieren wie auch grundhaft sanieren zu können und wie schnell würde die Stadt in den Genuss einer Förderung kommen können?

·         Wie hoch wäre die maximale Förderhöhe und könnte der Eigenanteil der Stadt über Spenden akquiriert werden (analog der Theaterfassade)?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Der Pflege- und Erhaltungszustand der Verbindungswege und Treppen ist nicht befriedigend, bei der jetzigen Finanzlage ist jedoch eine umfassende Instandsetzung nicht denkbar. Einzelne Anlagen sind bereits gesperrt.

Notwendige Einzelreparaturen können an den noch nicht gesperrten Anlagen über den Bauhof oder den Rahmenvertrag der Abt. Tiefbau nur in Einzelfällen zur Erhaltung oder Gefahrenabwehr durchgeführt werden.

 

Eine Übersicht über den Zustand jeder einzelnen Treppenanlage bzw. aller anderen Verbindungswege, die teilweise auch über Treppenläufe verfügen, existiert derzeit nicht. Lediglich die Treppenanlagen, die gleichzeitig eine Stützfunktion besitzen, sind im Stützmauerverzeichnis aufgenommen und mit einer Bauzustandsnote bewehrtet, z. B. die Treppenanlage in der Domstraße (BZ-Note: 2,3/2,5), das Wingolfdenkmal (BZ-Note: 2,0), das Rondell in der H. - Zieger - Straße (BZ-Note: 4,0).

 

Vor einer umfassenden, kostenintensiven Bewertung ist grundsätzlich über ein Erschließungskonzept, unter Beachtung der stadtgestalterischen, städtebaugeschichtlichen und denkmalpflegerischen Zielstellungen der zukünftige Bedarf der einzelnen Wegeverbindungen zu klären, um auf dieser Grundlage festzulegen, welche Treppen und sonstige Wegeverbindungen weiterhin Bestand haben sollen und auf welche ggf. auch verzichtet werden kann.

 

Darauf aufbauend muss ein Instandsetzungs- und Erhaltungsprogramm für alle Treppen und Verbindungswege incl. Kostenberechnung entwickelt werden. Diese umfangreichen Erfassungs- und Planungsaufgaben können nur durch ein Ingenieurbüro erarbeitet werden. Dafür stehen derzeit jedoch keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Eine Aussage zu den einzelnen Anlagen ist daher nicht möglich.

 

Für die Gebiete der Südstadt „Predigerhöhe“, „Karthäuserhöhe“ und „Marienhöhe“ wurde die Erhaltungssatzung „Südstadt“ zur Bewahrung ihrer städtebaulichen Eigenart erlassen. Unterstützt wird diese Sicherung durch die rechtskräftigen Bebauungspläne „Karthäuser Höhe“ (B-Plan Nr. 23.1) und „Predigerhöhe“ (B-Plan 23.2) sowie durch die Klarstellungssatzung „Marienhöhe“ und „Mariental“ sowie die Ausweisung der Villenkolonien als Denkmalensemble gemäß ThürDSchG.

 

Eine grundsätzliche und umfassende Aussage zu Fördermöglichkeiten kann nicht gegeben werden.

Die Förderung des Erhalts / der Sanierung einer fußläufigen Wegeverbindung in der Südstadt durch das Land Thüringen (Denkmalpflege) wäre im Einzelfall zu prüfen

Eine unter städtebaulichen und denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erarbeitete Erschließungskonzeption wäre in jedem Fall Voraussetzung einer Förderung. 

 

Bei dem in vielen Fällen erforderlichen Neubau bzw. grundhaftem Ausbau der Wege und Treppen sind grundsätzlich Straßenausbaubeiträge durch die Stadt zu erheben. Bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sind Treppen wie Gehwege zu betrachten und es ist der Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich eine beitragsfähige Maßnahme und eine nach dem Fachrecht abrechenbare Anlage vorliegt.