Betreff
Förderung von Schuljugendarbeit im Jahr 2011
Vorlage
0617-JHA/2011
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmeträger von Schuljugendarbeit werden in der angegebenen Höhe gefördert:

1.      Verein der Freunde und Förderer des Elisabeth- Gymnasiums e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit am Elisabeth- Gymnasium für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2011 in Höhe von 7.120,00 €   
Beschluss Nr.:

2.      Stadtjugendring Eisenach e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit am Ernst- Abbe - Gymnasium für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2011 in Höhe von 6.800,00 €

Beschluss Nr.:

3.      Stadtjugendring Eisenach e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 2. Staatlichen Regelschule “Oststadtschule” für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2011 in Höhe von 3.388,00 €

Beschluss Nr.:

4.      Förderverein Goetheschule e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 4. Staatlichen Regelschule “Johann Wolfgang v. Goethe” für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2011 in Höhe von 2.204,00 €

Beschluss Nr.:

5.      Stadtjugendring Eisenach e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 5. Staatlichen Regelschule “Geschwister- Scholl” für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2011 in Höhe von 5.798,00

Beschluss Nr.:

6.      Kreissportbund Eisenach e.V. – Kreissportjugend - für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 6. Staatlichen Regelschule “Wartburgschule” für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2011 in Höhe von 2.690,00 €.

Beschluss Nr.:

 


II. Begründung

 

Rechtsgrundlage für die Förderung bilden die §§ 11-14, 74 in Verbindung mit § 71 SGB VIII, die §§ 16,17 ThürKJHAG, die Landesrichtlinie “Örtliche Jugendförderung” und die städtische Richtlinie 12 (Förderung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit und schulbezogenen Jugendsozialarbeit).

 

Für das Haushaltsjahr 2011 zeichnet sich ab, dass die Stadt Eisenach keine beschlossene und genehmigte Haushaltssatzung haben wird. Ohne deren Rechtskraft wäre formell eine Bewilligung der beantragten Landeszuwendung aus der Richtlinie “Örtliche Jugendförderung” nicht möglich.

Nach Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit ist es möglich, die Landesmittel aus dieser Richtlinie zu erhalten, wenn die zeitgleiche und gleich hohe kommunale Gegenfinanzierung gegenüber dem Zuwendungsgeber nachgewiesen wird.

Bei den, nach Nr. 2 der Richtlinie “Örtliche Jugendförderung” förderfähigen Maßnahmen muss die Stadt Eisenach trotz vorläufiger Haushaltsführung gemäß § 61 Thüringer Kommunalordnung rechtliche Verpflichtungen erfüllen, die sich aus der gesetzlichen Aufgabenerfüllung und aus vertraglichen Bindungen ergeben sowie unaufschiebbare Aufgaben in den städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen fortführen.

Mit der Realisierung dieser rechtlichen Verpflichtungen ist es möglich, die Fördervoraussetzungen zu erfüllen und den oben genannten Nachweis zu erbringen.

 

Für das Förderjahr 2011 wurden von der Stadtverwaltung Eisenach über die Richtlinie "Örtliche Jugendförderung" 192.393,00 € beantragt.

Mit einem Teilbewilligungsbescheid vom 25.03.2011 wurde diese Summe in Aussicht gestellt. Im Rahmen dieses Bescheides wurden Fördermittel in Höhe von 153.914,40 €  teilweise bewilligt. Eine endgültige Bewilligung der gesamten Landesmittel für 2011 erfolgt erst, wenn die kommunale Gegenfinanzierung durch die jeweiligen Auszüge aus der aktuellen Haushaltsrechnung vollständig nachgewiesen wird.

Das ist mit den ersten Mittelabrufen vom 11.04.2011 bereits erfolgt und es wurden Mittel in Höhe von 51.304,00 € abgerufen.

Von diesen Landesmitteln sind einnahmeseitig in der Haushaltsstelle 45150.17110 und ausgabeseitig in der Haushaltsstelle 45150.71830 (Deckungskreis 040) jeweils 28.000,00 € für die Förderung und Durchführung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit vorgesehen.

 

Die Träger der Maßnahmen benötigen möglichst frühzeitig Sicherheit bezüglich der Finanzierung von bereits durchgeführten Maßnahmen im laufenden Schuljahr 20010/ 11 und für die Planungen für das folgende Schuljahr 2011/12 noch vor Ende des  Schuljahres. Deshalb soll die Förderung jetzt beschlossen werden.

 

Die Anträge der Maßnahmeträger (siehe Anlage) wurden fristgerecht bis zum 31.12.2010 für das gesamte Kalenderjahr 2011 gestellt. Mit der Bewilligung der Fördermittel ist gewährleistet, dass die Maßnahmeträger und Schulen einen eigenen zeitlichen und finanziellen Planungsspielraum innerhalb der berührten Schulhalbjahre haben.

 

Die Anträge wurden nach Maßgabe der Richtlinie “Örtliche Jugendförderung” und der Richtlinie 12 von der Verwaltung auf Vollständigkeit und auf Korrektheit geprüft.

Für die Durchführung der Maßnahmen wurde das Benehmen mit dem Staatlichen Schulamt hergestellt.

 

Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wurden die  Antragssummen, die unter oder gleich der Vorjahresfördersumme lagen, in der beantragten Höhe  im Beschlussvorschlag berücksichtigt (Abbe- Gymnasium, 2. und 4.  Regelschule). Die Antragssumme für das Elisabeth- Gymnasium und die 6. Regelschule wurden auf die Vorjahressumme gekürzt. Die beantragten Mittel für die 5. Regelschule wurden ebenfalls gekürzt. Allerdings wurde hier nicht auf die Vorjahressumme gekürzt, sondern ein etwas höherer Förderbetrag vorgeschlagen, der die Honorarkosten für die Maßnahme Sprachförderung von Aussiedlern mit abdecken soll.  Insgesamt ist damit eine Gesamtfördersumme in Höhe von 28.000,00 €  für die Schuljugendarbeit in Eisenach vorgesehen.

 

Aus formellen Gründen wurde mit der Eingangsbestätigung für die Anträge auch der vorzeitige Maßnahmebeginn für die beantragten Maßnahmen der Schuljugendarbeit ab dem 01.01.2011 genehmigt. Die Genehmigung erfolgte mit dem Hinweis, dass damit kein Rechtsanspruch auf die beantragte Zuwendung begründet wird.

 

Nach der Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss und dem Eingang der Landes-fördermittel werden den Antragstellern durch die Verwaltung unverzüglich die Bescheide zugesandt.

Die Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe der Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der Richtlinie “Örtliche Jugendförderung” und der städtischen Richtlinie 12 (Förderung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit und schulbezogenen Jugendsozialarbeit).

Um den Trägern für den Einsatz der Fördermittel einen weiteren, eigenen Spielraum zu ermöglichen, soll bei der Bewilligung auf die bisher nicht vorgeschriebene, aber übliche Praxis der Zweckbindung für Honorare und andere Sachmittel verzichtet werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche Verwendungsnachweise).

 


Anlagenverzeichnis:

 

Aufstellung der Antragsstellungen für die Schuljugendarbeit 2011