I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1. Der Beschluss-Nr. 0199/2005 aus der 12.
Sitzung des Stadtrates der Stadt Eisenach vom 24. Juni 2005 über die Abwägung
der Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 40 SD „Bau- und
Heimwerkermarkt“ wird aufgehoben.
2. Es soll ein neuer Entwurf zum Bebauungsplan
erarbeitet werden, der neben den vorhandenen Einzelhandelseinrichtungen
(zwischen Baumarkt und Lebensmittelmarkt) einen Elektrofachmarkt mit einer max.
zulässigen Verkaufsfläche von 3000 m2 vorsieht.
3. Mit dem neuen Entwurf soll auch eine
weitere Erschließungsmöglichkeit für den Baumarkt untersucht werden.
4. Der Städtebauliche Vertrag zwischen dem
Vorhabensträger (TUPAG-Holding-AG) und der Stadt Eisenach vom 05.12./27.12.2001
zur Übernahme der Kosten für den Bebauungsplan sowie der dazugehörige
Erschließungsvertrag vom 29.01.2003 mit den Änderungsvereinbarungen vom
22.04.2003 sind gemäß den Punkten 2 und 3 anzupassen.