Betreff
1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Eisenach über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung), Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0095-StR/2009
Aktenzeichen
65/65.4 Straßenreinigungsgebühren
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Eisenach über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung)

 


Begründung:

 

Mit der Änderung der Straßenreinigungssatzung aus dem Jahr 2002 soll auch die Straßenreinigungsgebührensatzung angepasst werden.

 

Eine Anpassung der Gebühren an die tatsächlichen Gegebenheiten ist rechtlich vorgeschrieben.

Durch Kosteneinsparungen können im nächsten Bemessungszeitraum die Tarife gesenkt werden.

 

Weiterhin fand eine Anpassung der Tarife an die tatsächlichen Reinigungsnotwendigkeiten statt. Somit gibt es nun nur noch 7 statt 10 Tarife. Auf  5maliges kehren pro Woche wird gänzlich verzichtet.

 

Die zu reinigenden Straßen und einzelne Grundstücke wurden auf Grund von Anregungen der beteiligten Ämter bzw. auf Grund von Anfragen von Bürgern überprüft und korrigiert. Somit entstand eine neue Straßenliste als Anlage zu § 1 der Straßenreinigungsgebührensatzung.

Die Frontmeter der entsprechenden Grundstücke wurden pro Straße erfasst und ergaben somit eine weitere Grundlage für die Gebührenkalkulation. Die Frontmeterlisten pro Straße sind auch notwendig für die spätere Erhebung der Straßenreinigungsgebühr durch das entsprechende Fachamt.

Die Gebührenkalkulation und die Ermittlung der Tarife ist in der Anlage ersichtlich.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 Satzungstext Straßenreinigungsgebührensatzung

Anlage 2 Gebührenkalkulation

Anlage 3 Ermittlung der Tarife