I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die 1. Änderungssatzung zur
Satzung der Stadt Eisenach über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungsgebührensatzung)
Begründung:
Mit der Änderung der Straßenreinigungssatzung aus dem Jahr 2002 soll auch die Straßenreinigungsgebührensatzung angepasst werden.
Eine Anpassung der Gebühren an die tatsächlichen Gegebenheiten ist rechtlich vorgeschrieben.
Durch Kosteneinsparungen können im nächsten Bemessungszeitraum die Tarife gesenkt werden.
Weiterhin fand eine Anpassung der Tarife an die tatsächlichen Reinigungsnotwendigkeiten statt. Somit gibt es nun nur noch 7 statt 10 Tarife. Auf 5maliges kehren pro Woche wird gänzlich verzichtet.
Die zu reinigenden Straßen und
einzelne Grundstücke wurden auf Grund von Anregungen der beteiligten Ämter bzw.
auf Grund von Anfragen von Bürgern überprüft und korrigiert. Somit entstand
eine neue Straßenliste als Anlage zu § 1 der Straßenreinigungsgebührensatzung.
Die Frontmeter der entsprechenden Grundstücke wurden pro
Straße erfasst und ergaben somit eine weitere Grundlage für die
Gebührenkalkulation. Die Frontmeterlisten pro Straße sind auch notwendig für
die spätere Erhebung der Straßenreinigungsgebühr durch das entsprechende
Fachamt.
Die Gebührenkalkulation und die Ermittlung der Tarife ist in der Anlage
ersichtlich.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 Satzungstext Straßenreinigungsgebührensatzung
Anlage 2 Gebührenkalkulation
Anlage 3 Ermittlung der Tarife