I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1. Der Stadtrat ermächtigt den
Oberbürgermeister der Stadt Eisenach zum Erwerb eines LKW mit einer Nutzlast
von ca. 12 t bis zu einem Betrag von 85.000 €
·
Winterdienststreuers
bis zu einem Betrag von 45.000 €
·
Schneepfluges
bis zu einem Betrag von 20.000 €
2. Der Stadtrat ermächtigt den
Oberbürgermeister der Stadt Eisenach zum Erwerb einer selbstfahrenden
Hubarbeitsbühne (Hubsteiger) bis zu einem Betrag von 90.000 €
3. Der Stadtrat ermächtigt den
Oberbürgermeister der Stadt Eisenach zum Erwerb eines Kleintransporters bis zu
einem Betrag von 30.000 €
Die Anschaffungswerte sind Bruttowerte (inklusive 19% Umsatzsteuer)
Begründung:
zu 1)
Der sich im Bestand des Amtes 67 befindliche LKW- MAN 9.150 FAE, amtliches Kennzeichen EA-TG 34, ist Baujahr 1992 und hat eine derzeitige Laufleistung von ca. 175.000 km und 12.300 Betriebsstunden. Die Nutzlast beträgt 4,3 t.
Das Fahrzeug ist seit der Anschaffung vor 19 Jahren ständig im Einsatz. Im Winterhalbjahr mit Streu- und Räumtechnik als Winterdienstfahrzeug für den kommunalen Straßenwinterdienst sowie zur Befüllung von Streukästen, im Sommerhalbjahr in der Straßenunterhaltung mit dem Asphalt-Thermo-Container zur Straßeninstandsetzung Schlaglochreparatur.
Aufgrund dessen ist das Fahrzeug stark verschlissen. Besonders das Fahrgestell, die Ladefläche und das Führerhaus weisen eine sehr starke Korrosion auf, bis hin zur großflächigen Durchrostung. Der hydraulische Ventilsteuerblock zur Steuerung des Schneepfluges und der Hydraulik ist defekt und müsste ebenfalls erneuert werden. Der Winterdienststreuaufsatz (Streuer) wurde bereits im vergangen Jahr verschrottet, da eine Instandsetzung aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nicht mehr zu vertreten war.
Der momentane Gesamtzustand des Fahrzeugs weist darauf hin, dass die nächste Hauptuntersuchung (TÜV) eine grundlegende Instandsetzung oder eine Stilllegung zur Folge haben wird.
Der Fahrzeugwert beträgt aktuell ca. 5.000,00 €.
Nach unseren Recherchen würden sich folgende Reparaturaufwendungen ergeben:
- regeneriertes Führerhaus ca.15.000 €
- Fahrgestell instand setzen ca.10.000 €
- neue Pritsche ca. 9.000 €
-
neuer Ventilsteuerblock ca. 1.700 €
Summe 35.700 €
Eine grundhafte Instandsetzung wäre verbunden mit einem hohen finanziellen Aufwand, der in keinem Verhältnis zum Fahrzeugwert steht. Auch nach einer Instandsetzung ist nicht auszuschließen, dass auf Grund des Fahrzeugalters und dem damit verbundenen Verschleiß erneut Defekte auftreten und somit wiederholt repariert werden müsste. Daher ist die Fahrzeuginstandsetzung unwirtschaftlich. Eine Ersatzbeschaffung ist zu empfehlen.
Entscheidungskriterien:
Kriterium |
Bewertung |
Bemerkung |
Preis |
30% |
Reparatur altes Fahrzeug/Kaufpreis Ersatzbeschaffung |
Verkehrssicherheit |
25% |
altes Fahrzeug wird instand gesetzt/Neufahrzeug |
Schadstoffausstoß |
25% |
altes Fahrzeug wird instand gesetzt/Neufahrzeug |
Einsatzfähigkeit |
20% |
Reparaturanfälligkeit |
Zuordnung der
Wertigkeit der Entscheidungskriterien
Varianten \
Kriterien |
Preis |
Verkehrs-sicherheit |
Schadstoff-ausstoß |
Einsatz-fähigkeit |
I Instandsetzung |
10 |
3 |
1 |
5 |
II Ersatzbeschaffung |
1 |
10 |
10 |
10 |
10 Punkte optimal … 1 Punkt ungenügend |
Ergebnis nach Wichtung der
Entscheidungskriterien
Variante/gewichtetes
Kriterium |
Preis |
Verkehrs- sicherheit |
Schadstoff- ausstoß |
Einsatz- fähigkeit |
Ergebnis |
I Instandsetzung |
3,0 |
0,75 |
0,25 |
1,0 |
5,0 |
II
Ersatzbeschaffung |
0,3 |
2,5 |
2,5 |
2,0 |
7,3 |
Das gewichtete Ergebnis zeigt, dass der Ersatzbeschaffung der Vorzug zu
geben ist.
Weiterhin ist die zeitliche Verfügbarkeit mit zu betrachten. Das
instand gesetzte Fahrzeug wird spätestens nach 4 Jahren verschlissen sein. Die
finanziellen Mittel wären damit nicht optimal eingesetzt. Bei einem Neufahrzeug
dagegen ist von einer Nutzung von mindestens 12 Jahren ohne größeren
Reparaturaufwand (außer Verschleißteile) auszugehen.
Mit der Neuinvestition soll nicht nur der vorhandene LKW 1:1 ersetzt
werden, sondern durch die Wahl einer höheren Nutzlast die Effizienz des
Fahrzeuges gesteigert werden.
Zur Erfüllung der hoheitlichen Pflichten im Winterdiensteinsatz nach §
49 des Thüringer Straßengesetzes sowie als Baulastträger bezüglich der
allgemeinen Verkehrssicherungspflicht nach § 10 des Thüringer Straßengesetzes,
ist ein LKW im Winterdiensteinsatz mit Streu und Räumtechnik sowie mit
Asphalt-Thermo-Container im Bereich Straßenunterhaltung zur Schlaglochreparatur
und für Schüttguttransporte mit und ohne Anhängerbetrieb unabdingbar.
Des Weiteren kann der sich bereits im Bestand befindliche
Asphalt-Thermo-Container mit einem Fassungsvermögen von 5 t aufgrund der
geringen Nutzlast des vorhandenen Trägerfahrzeuges seit Jahren nur zu 50
Prozent ausgelastet werden. Daher sollte bei einer Ersatzbeschaffung einem
Fahrzeug mit einer höheren Nutzlast von ca.12 t der Vorzug gegeben werden.
Durch die höhere Nutzlast ergeben sich in nachfolgend genannten
Einsatzgebieten folgende Vorteile:
·
Straßenunterhaltung:
- optimale Ausnutzung des
Asphalt-Thermo-Containers mit 5 t
- weniger Ladevorgänge à Verringerung der Wartezeiten an
den Mischanlagen
- geringere Kilometerlaufleistung
à dadurch Kraftstoffeinsparung
- effektivere Auslastung der Arbeitszeit
- abarbeiten von mehr Aufträgen durch Zeiteinsparung
- Winterdiensteinsatz
- weniger Ladevorgänge
- geringere Kilometerlaufleistung à dadurch Kraftstoffeinsparung
- erhöhte Reichweite mit einer Ladung
- schnellere Abdeckung der Winterdiensttouren
und der damit im Zusammenhang stehenden Verkehrssicherungspflicht
In Anbetracht der höheren Effizienz, der zeitlich längeren Verfügbarkeit und des Ergebnisses der Auswertung der gewichteten Entscheidungskriterien ist einer Ersatzbeschaffung der Vorzug zu geben ist.
Zudem kommt diese Verfahrensweise, durch den Einsatz eines schadstoffarmen Motors nach Euro 5 Norm, auch der Umwelt zu Gute.
Die Finanzierung der Wirtschaftgüter soll aus den im Regiebetrieb gebildeten Abschreibungen (Wirtschaftsplan 2011: 359,4 T€) erfolgen. Die notwendigen finanziellen Mittel sind vorhanden.
Der Verkauf des Altfahrzeuges wird öffentlich ausgeschrieben. Eine Veräußerung erfolgt an den Höchstanbieter. Sollte sich kein Käufer finden, erfolgt die Verschrottung.
Zur Erfüllung der gesetzlichen
Aufgaben und der Sicherung der langfristigen Leistungsfähigkeit des Amtes für
Tiefbau und Grünflächen ist die Investition
zeitlich und sachlich unabweisbar.
zu 2)
Im Bestand des Amtes 67 befinden sich derzeit zwei selbstfahrende Hubarbeitsbühnen.
- Ruthmann Steiger TL 140, amtliches Kennzeichen EA-TG 80, Baujahr 1991
- Multicar mit Hubarbeitsbühne Bison, amtliches Kennzeichen EA-TG 62, Baujahr 2002
Der Ruthmann Steiger hat eine derzeitige Laufleistung von ca. 184.000 km und ca. 21.420 Betriebsstunden. Das Fahrzeug war seit der Anschaffung vor 20 Jahren im ständigen Einsatz und wurde am 23.02.2011 auf Grund erheblicher technischer Mängel still gelegt.
Bei der am 23.11.2010 durchgeführten gesetzlich vorgeschriebenen BGR-Prüfung (Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit), auch gleichzustellen mit der UVV- Prüfung (Prüfung nach den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften), wurden folgende Mängel festgestellt:
- Hydraulikpumpe defekt bzw. undicht
- Hauptträger des Personenbeförderungskorbes durchrostet
Die Kosten für die Instandsetzung betragen laut Angebot der Ruthmann GmbH & Co KG 6.587,39 Euro.
Die fahrbare Hubarbeitsbühne Multicar Bison hat eine derzeitige Laufleistung von ca. 24.600 km und 3.000 Betriebsstunden. Technisch ist diese Gerätschaft in einem zufriedenstellen Zustand, jedoch kann damit der Ruthmann Steiger nicht voll ersetzt werden. Der Grund dafür ist zum Einen die geringere Traglast und zum Anderen die zu geringe Reichweite des Hubarmes.
In der Vergangenheit wurden beide Hebebühnen voll ausgelastet, da die Kostenstelle Beleuchtung im Auftrag der Stadt Eisenach und weiterer Fremdfirmen Neuinvestitionen im Bereich der Straßenbeleuchtung durchgeführt hat. Dieses Tätigkeitsfeld wurde auf Grund struktureller Veränderungen aufgegeben, so dass in Zukunft eine Hebebühne mit den entsprechenden Leistungsparametern völlig ausreicht.
Daher ist geplant, die vorhandenen Fahrzeuge zu verkaufen und die Anschaffung einer den Anforderungen genügenden selbstfahrenden Hubarbeitsbühne vorzunehmen.
Nach den durchgeführten Recherchen haben die beiden vorhandenen Hubarbeitsbühnen folgende Zeitwerte:
- Ruthmann-Steiger: ca. 10.500 €
- Multicar-Bison-Steiger: ca. 32.000 €
(Der
Fahrzeugwerte wurde anhand von ähnlichen, im Internet angebotenen Fahrzeugen
geschätzt. Ein genauer Verkaufspreis ist
nicht ermittelbar, da jedes Fahrzeug nach seinen spezifischen Einsatzarten
gebaut und ausgerüstet wurde.)
Diese Beträge könnten im Rahmen einer Neuinvestition, welcher der Vorzug gegeben wird, zur Finanzierung mit eingesetzt werden.
Entscheidungskriterien:
Kriterium |
Bewertung |
Bemerkung |
Preis |
30% |
Reparatur altes Fahrzeug/Kaufpreis Ersatzbeschaffung |
Auslastung |
25% |
Summe der Einsätze von zwei Hebebühnen/Summe der Einsätze von einer Hebebühne |
Schadstoffausstoß |
25% |
Reparatur Ruthmann-Steiger, Vorhaltung beider Fahrzeuge/Neufahrzeug |
Einsatzfähigkeit |
20% |
Höhe und Weite der Ausladung der Hebebühnen |
Zuordnung der
Wertigkeit der Entscheidungskriterien
Varianten \
Kriterien |
Preis
|
Verkehrs-sicherheit |
Schadstoff-ausstoß |
Einsatz-fähigkeit |
I Instandsetzung |
10 |
3 |
1 |
5 |
II Ersatzbeschaffung |
1 |
10 |
10 |
10 |
10 Punkte optimal … 1 Punkt ungenügend |
Ergebnis nach
Wichtung der Entscheidungskriterien
Variante/gewichtetes
Kriterium |
Preis |
Verkehrs- sicherheit |
Schadstoff- ausstoß |
Einsatz- fähigkeit |
Ergebnis |
I Instandsetzung |
3,0 |
0,75 |
0,25 |
1,0 |
5,0 |
II
Ersatzbeschaffung |
0,3 |
2,5 |
2,5 |
2,0 |
7,3 |
Das gewichtete Ergebnis zeigt, dass der Ersatzbeschaffung der Vorzug zu geben ist.
Weiterhin ist die zeitliche Verfügbarkeit mit zu betrachten. Der
instand gesetzte Ruthmann-Steiger wird spätestens nach 4 Jahren völlig
verschlissen sein. Die finanziellen Mittel wären damit nicht optimal
eingesetzt. Bei einem Neufahrzeug wäre dagegen von einer Nutzung von mindestens
12 Jahren ohne größeren Reparaturaufwand (außer Verschleißteile) auszugehen.
In Anbetracht der höheren Effizienz durch die Vorhaltung nur einer
selbstfahrenden Hubarbeitsbühne, der zeitlich längeren Verfügbarkeit und des
Ergebnisses der Auswertung der gewichteten Entscheidungskriterien ist einer
Ersatzbeschaffung der Vorzug zu geben ist.
Zudem kommt diese Verfahrensweise, durch den Einsatz eines
schadstoffarmen Motors nach Euro 5 Norm, auch der Umwelt zu Gute.
Die Finanzierung der Wirtschaftgüter soll aus den im Regiebetrieb
gebildeten Abschreibungen (Wirtschaftsplan 2011: 359,4 T€) erfolgen. Die
notwendigen finanziellen Mittel sind vorhanden.
Der Verkauf der Altfahrzeuge wird öffentlich ausgeschrieben. Eine Veräußerung erfolgt an den Höchstanbieter.
Zur Sicherung der langfristigen
Leistungsfähigkeit des Amtes für Tiefbau und Grünflächen ist die
Investition zeitlich und sachlich
unabweisbar.
zu 3)
Der sich im Bestand des Fuhrpark befindliche VW Transporter, amtliches Kennzeichen EA-TG 25, Baujahr 1992, hat eine Laufleistung von ca. 345.000 km und ist für Transport der Mitarbeiter und des Materials der Pflasterkolonne unabdingbar. Ein ähnliches, für diese Aufgaben geeignetes Fahrzeug steht im Bestand des Amtes 67 nicht zur Verfügung.
Der Transporter ist wegen Kupplungsdefekt nicht mehr einsatzfähig.
Darüber hinaus weisen Stoßdämpfer und Fahrwerk erhebliche Mängel auf. Die
Karosse und Bodengruppe sind stark korrodiert und teilweise durchgerostet.
Der Fahrzeugwert
beträgt aktuell ca. 500 €.
Nach den durchgeführten Recherchen würden sich folgende Reparaturaufwendungen ergeben:
- Reparatur Kupplung ca. 700 €
- Instandsetzung Bodengruppe ca. 400 €
- Stoßdämpferwechsel ca. 250 €
- Instandsetzung Fahrwerk ca. 500 €
Eine Instandsetzung wäre sehr umfangreich und kostenintensiv, was in
Hinblick auf den Fahrzeugwert sowie das Fahrzeugalter und der nicht
auszuschließenden weiteren Reparaturen
als unwirtschaftlich einzustufen ist.
Aus diesem Grund ist eine Ersatzbeschaffung
zu empfehlen.
Entscheidungskriterien:
Kriterium |
Bewertung |
Bemerkung |
Preis |
30% |
Reparatur altes Fahrzeug/Kaufpreis Ersatzbeschaffung |
Verkehrssicherheit |
25% |
altes Fahrzeug wird instand gesetzt/Neufahrzeug |
Schadstoffausstoß |
25% |
altes Fahrzeug wird instand gesetzt/Neufahrzeug |
Einsatzfähigkeit |
20% |
Reparaturanfälligkeit |
Zuordnung der
Wertigkeit der Entscheidungskriterien
Varianten \
Kriterien |
Preis |
Verkehrs-sicherheit |
Schadstoff-ausstoß |
Einsatz-fähigkeit |
I Instandsetzung |
10 |
3 |
1 |
3 |
II Ersatzbeschaffung |
1 |
10 |
10 |
10 |
10 Punkte optimal … 1 Punkt ungenügend |
Ergebnis nach Wichtung der
Entscheidungskriterien
Variante/gewichtetes
Kriterium |
Preis |
Verkehrs- sicherheit |
Schadstoff- ausstoß |
Einsatz- fähigkeit |
Ergebnis |
I Instandsetzung |
3,0 |
0,75 |
0,25 |
1,0 |
4,6 |
II
Ersatzbeschaffung |
0,3 |
2,5 |
2,5 |
2,0 |
7,3 |
Das gewichtete Ergebnis zeigt, dass der Ersatzbeschaffung der Vorzug zu geben ist.
Weiterhin ist die zeitliche Verfügbarkeit mit zu betrachten. Das instand gesetzte Fahrzeug wird spätestens nach 3 Jahren völlig verschlissen sein. Die finanziellen Mittel wären damit nicht optimal eingesetzt. Bei einem Neufahrzeug wäre dagegen von einer Nutzung von mindestens 12 Jahren ohne größeren Reparaturaufwand (außer Verschleißteile) auszugehen.
In Anbetracht der zeitlich längeren Verfügbarkeit und des Ergebnisses
der Auswertung der gewichteten Entscheidungskriterien ist einer
Ersatzbeschaffung der Vorzug zu geben ist.
Zudem kommt diese Verfahrensweise, durch den Einsatz eines
schadstoffarmen Motors nach Euro 5 Norm, auch der Umwelt zu Gute.
Die Finanzierung der Wirtschaftgüter soll aus den im Regiebetrieb
gebildeten Abschreibungen (Wirtschaftsplan 2011: 359,4 T€) erfolgen. Die
notwendigen finanziellen Mittel sind vorhanden.
Der Verkauf des Altfahrzeuges wird öffentlich ausgeschrieben. Eine Veräußerung erfolgt an den Höchstanbieter. Sollte sich kein Käufer finden erfolgt die Verschrottung.
Zur Sicherung der langfristigen
Leistungsfähigkeit des Amtes für Tiefbau und Grünflächen ist die Investition
zeitlich und sachlich unabweisbar.