Betreff
Investitionen des Amtes für Tiefbau und Grünflächen in neue Fahrzeuge und Fahrzeugausrüstungen im Wirtschaftsjahr 2011
Vorlage
0625-StR/2011
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1. Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister der Stadt Eisenach zum Erwerb eines LKW mit einer Nutzlast von ca. 12 t bis zu einem Betrag von 85.000 €

·         Winterdienststreuers bis zu einem Betrag von 45.000 €

·         Schneepfluges bis zu einem Betrag von 20.000 €

2. Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister der Stadt Eisenach zum Erwerb einer selbstfahrenden Hubarbeitsbühne (Hubsteiger) bis zu einem Betrag von 90.000 €

3. Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister der Stadt Eisenach zum Erwerb eines Kleintransporters bis zu einem Betrag von 30.000 €

Die Anschaffungswerte sind Bruttowerte (inklusive 19% Umsatzsteuer)

 

 


Begründung:

 

zu 1)

Der sich im Bestand des Amtes 67 befindliche LKW- MAN 9.150 FAE, amtliches Kennzeichen EA-TG 34, ist Baujahr 1992 und hat eine derzeitige Laufleistung von ca. 175.000 km und 12.300 Betriebsstunden. Die Nutzlast beträgt 4,3 t.

 

Das Fahrzeug ist seit der Anschaffung vor 19 Jahren ständig im Einsatz. Im Winterhalbjahr mit Streu- und Räumtechnik als Winterdienstfahrzeug für den kommunalen Straßenwinterdienst sowie zur Befüllung von Streukästen, im Sommerhalbjahr in der Straßenunterhaltung mit dem Asphalt-Thermo-Container zur Straßeninstandsetzung Schlaglochreparatur.

 

Aufgrund dessen ist das Fahrzeug stark verschlissen. Besonders das Fahrgestell, die Ladefläche und das Führerhaus weisen eine sehr starke Korrosion auf, bis hin zur großflächigen Durchrostung. Der hydraulische Ventilsteuerblock zur Steuerung des Schneepfluges und der Hydraulik ist defekt und müsste ebenfalls erneuert werden. Der Winterdienststreuauf­satz (Streuer) wurde bereits im vergangen Jahr verschrottet, da eine Instandsetzung aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nicht mehr zu vertreten war.

 

Der momentane Gesamtzustand des Fahrzeugs weist darauf hin, dass die nächste Hauptuntersuchung (TÜV) eine grundlegende Instandsetzung oder eine Stilllegung zur Folge haben wird.

 

Der Fahrzeugwert beträgt aktuell ca. 5.000,00 €.

 

Nach unseren Recherchen würden sich folgende Reparaturaufwendungen ergeben:

 

-          regeneriertes Führerhaus                         ca.15.000 €

-          Fahrgestell instand setzen            ca.10.000 €

-          neue Pritsche                                ca.  9.000 €

-          neuer Ventilsteuerblock                 ca.  1.700 €

                     Summe                                        35.700 €

 

Eine grundhafte Instandsetzung wäre verbunden mit einem hohen finanziellen Aufwand, der in keinem Verhältnis zum Fahrzeugwert steht. Auch nach einer Instandsetzung ist nicht auszuschließen, dass auf Grund des Fahrzeugalters und dem damit verbundenen Verschleiß erneut Defekte auftreten und somit wiederholt repariert werden müsste. Daher ist die Fahrzeuginstandsetzung unwirt­schaftlich. Eine Ersatzbeschaffung ist zu empfehlen.

 

Entscheidungskriterien:

 

Kriterium

Bewertung

Bemerkung

Preis

30%

Reparatur altes Fahrzeug/Kaufpreis Ersatzbeschaffung

Verkehrssicherheit

25%

altes Fahrzeug wird instand gesetzt/Neufahrzeug

Schadstoffausstoß

25%

altes Fahrzeug wird instand gesetzt/Neufahrzeug

Einsatzfähigkeit

20%

Reparaturanfälligkeit

 

 

Zuordnung der Wertigkeit der Entscheidungskriterien

 

Varianten \ Kriterien

Preis

Verkehrs-sicherheit

Schadstoff-ausstoß

Einsatz-fähigkeit

I  Instandsetzung

10

3

1

5

II Ersatzbeschaffung

1

10

10

10

10 Punkte optimal … 1 Punkt ungenügend

 

Ergebnis nach Wichtung der Entscheidungskriterien

 

Variante/gewichtetes Kriterium

Preis

Verkehrs-

sicherheit

Schadstoff-

ausstoß

Einsatz-

fähigkeit

Ergebnis

I  Instandsetzung

3,0

0,75

0,25

1,0

5,0

II Ersatzbeschaffung

0,3

2,5

2,5

2,0

7,3

 

Das gewichtete Ergebnis zeigt, dass der Ersatzbeschaffung der Vorzug zu geben ist.

 

Weiterhin ist die zeitliche Verfügbarkeit mit zu betrachten. Das instand gesetzte Fahrzeug wird spätestens nach 4 Jahren verschlissen sein. Die finanziellen Mittel wären damit nicht optimal eingesetzt. Bei einem Neufahrzeug dagegen ist von einer Nutzung von mindestens 12 Jahren ohne größeren Reparaturaufwand (außer Verschleißteile) auszugehen.

 

Mit der Neuinvestition soll nicht nur der vorhandene LKW 1:1 ersetzt werden, sondern durch die Wahl einer höheren Nutzlast die Effizienz des Fahrzeuges gesteigert werden.

 

Zur Erfüllung der hoheitlichen Pflichten im Winterdiensteinsatz nach § 49 des Thüringer Straßengesetzes sowie als Baulastträger bezüglich der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht nach § 10 des Thüringer Straßengesetzes, ist ein LKW im Winterdiensteinsatz mit Streu und Räumtechnik sowie mit Asphalt-Thermo-Container im Bereich Straßenunterhaltung zur Schlaglochreparatur und für Schüttguttransporte mit und ohne Anhängerbetrieb unabdingbar.

Des Weiteren kann der sich bereits im Bestand befindliche Asphalt-Thermo-Container mit einem Fassungsvermögen von 5 t aufgrund der geringen Nutzlast des vorhandenen Trägerfahrzeuges seit Jahren nur zu 50 Prozent ausgelastet werden. Daher sollte bei einer Ersatzbeschaffung einem Fahrzeug mit einer höheren Nutzlast von ca.12 t der Vorzug gegeben werden.

 

Durch die höhere Nutzlast ergeben sich in nachfolgend genannten Einsatzgebieten folgende Vorteile:

·         Straßenunterhaltung:

- optimale Ausnutzung des Asphalt-Thermo-Containers mit 5 t

- weniger Ladevorgänge  à  Verringerung der Wartezeiten an den Mischanlagen

- geringere Kilometerlaufleistung   à  dadurch Kraftstoffeinsparung

- effektivere Auslastung der Arbeitszeit

- abarbeiten von mehr Aufträgen durch Zeiteinsparung

  • Winterdiensteinsatz

- weniger Ladevorgänge

- geringere Kilometerlaufleistung à dadurch Kraftstoffeinsparung

- erhöhte Reichweite mit einer Ladung 

- schnellere Abdeckung der Winterdiensttouren und der damit im Zusammenhang stehenden Verkehrssicherungspflicht

 

In Anbetracht der höheren Effizienz, der zeitlich längeren Verfügbarkeit und des Ergebnisses der Auswertung der gewichteten Entscheidungskriterien ist einer Ersatzbeschaffung der Vorzug zu geben ist.

 

Zudem kommt diese Verfahrensweise, durch den Einsatz eines schadstoffarmen Motors nach Euro 5 Norm, auch der Umwelt zu Gute.

 

Die Finanzierung der Wirtschaftgüter soll aus den im Regiebetrieb gebildeten Abschreibungen (Wirtschaftsplan 2011: 359,4 T€) erfolgen. Die notwendigen finanziellen Mittel sind vorhanden.

 

Der Verkauf des Altfahrzeuges wird öffentlich ausgeschrieben. Eine Veräußerung erfolgt  an den Höchstanbieter. Sollte sich kein Käufer finden, erfolgt die Verschrottung.

 

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und der Sicherung der langfristigen Leistungsfähigkeit des Amtes für Tiefbau und Grünflächen ist die Investition  zeitlich und sachlich unabweisbar.

 

zu 2)

Im Bestand des Amtes 67 befinden sich derzeit zwei selbstfahrende Hubarbeitsbühnen.

  1. Ruthmann Steiger TL 140, amtliches Kennzeichen EA-TG 80, Baujahr 1991
  2. Multicar mit Hubarbeitsbühne Bison, amtliches Kennzeichen EA-TG 62, Baujahr 2002

Der Ruthmann Steiger hat eine derzeitige Laufleistung von ca. 184.000 km und ca. 21.420 Betriebsstunden. Das Fahrzeug war seit der Anschaffung vor 20 Jahren im ständigen Einsatz und wurde am 23.02.2011 auf Grund erheblicher technischer Mängel still gelegt.

 

Bei der am 23.11.2010 durchgeführten gesetzlich vorgeschriebenen BGR-Prüfung (Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit), auch gleichzustellen mit der UVV- Prüfung (Prüfung nach den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften), wurden folgende Mängel festgestellt:

- Hydraulikpumpe defekt bzw. undicht

- Hauptträger des Personenbeförderungskorbes durchrostet

Die Kosten für die Instandsetzung betragen laut Angebot der Ruthmann GmbH & Co KG 6.587,39 Euro.

 

Die fahrbare Hubarbeitsbühne Multicar Bison hat eine derzeitige Laufleistung von ca. 24.600 km und 3.000 Betriebsstunden. Technisch ist diese Gerätschaft in einem zufriedenstellen Zustand, jedoch kann damit der Ruthmann Steiger nicht voll ersetzt werden. Der Grund dafür ist zum Einen die geringere Traglast und zum Anderen die zu geringe Reichweite des Hubarmes.

 

In der Vergangenheit wurden beide Hebebühnen voll ausgelastet, da die Kostenstelle Beleuchtung im Auftrag der Stadt Eisenach und weiterer Fremdfirmen Neuinvestitionen im Bereich der Straßenbeleuchtung durchgeführt hat. Dieses Tätigkeitsfeld wurde auf Grund struktureller Veränderungen aufgegeben, so dass in Zukunft eine Hebebühne mit den entsprechenden Leistungsparametern völlig ausreicht.

 

Daher ist geplant, die vorhandenen Fahrzeuge zu verkaufen und die Anschaffung einer den Anforderungen genügenden selbstfahrenden Hubarbeitsbühne vorzunehmen.

 

Nach den durchgeführten Recherchen haben die beiden vorhandenen Hubarbeitsbühnen folgende Zeitwerte:

  • Ruthmann-Steiger:                 ca. 10.500 €
  • Multicar-Bison-Steiger:           ca. 32.000 €

 

(Der Fahrzeugwerte wurde anhand von ähnlichen, im Internet angebotenen Fahrzeugen geschätzt. Ein genauer Verkaufspreis  ist nicht ermittelbar, da jedes Fahrzeug nach seinen spezifischen Einsatzarten gebaut und ausgerüstet wurde.)

 

Diese Beträge könnten im Rahmen einer Neuinvestition, welcher der Vorzug gegeben wird, zur Finanzierung mit eingesetzt werden.

 

Entscheidungskriterien:

 

Kriterium

Bewertung

Bemerkung

Preis

30%

Reparatur altes Fahrzeug/Kaufpreis Ersatzbeschaffung

Auslastung

25%

Summe der Einsätze von zwei Hebebühnen/Summe der Einsätze von einer Hebebühne

Schadstoffausstoß

25%

Reparatur Ruthmann-Steiger, Vorhaltung beider Fahrzeuge/Neufahrzeug

Einsatzfähigkeit

20%

Höhe und Weite der Ausladung der Hebebühnen

 

 

Zuordnung der Wertigkeit der Entscheidungskriterien

 

Varianten \ Kriterien

Preis    

Verkehrs-sicherheit

Schadstoff-ausstoß

Einsatz-fähigkeit

I  Instandsetzung

10

3

1

5

II Ersatzbeschaffung

1

10

10

10

10 Punkte optimal … 1 Punkt ungenügend

 

Ergebnis nach Wichtung der Entscheidungskriterien

 

Variante/gewichtetes Kriterium

Preis

Verkehrs-

sicherheit

Schadstoff-

ausstoß

Einsatz­-

fähigkeit

Ergebnis

I  Instandsetzung

3,0

0,75

0,25

1,0

5,0

II Ersatzbeschaffung

0,3

2,5

2,5

2,0

7,3

 

Das gewichtete Ergebnis zeigt, dass der Ersatzbeschaffung der Vorzug zu geben ist.

 

Weiterhin ist die zeitliche Verfügbarkeit mit zu betrachten. Der instand gesetzte Ruthmann-Steiger wird spätestens nach 4 Jahren völlig verschlissen sein. Die finanziellen Mittel wären damit nicht optimal eingesetzt. Bei einem Neufahrzeug wäre dagegen von einer Nutzung von mindestens 12 Jahren ohne größeren Reparaturaufwand (außer Verschleißteile) auszugehen.

 

In Anbetracht der höheren Effizienz durch die Vorhaltung nur einer selbstfahrenden Hubarbeitsbühne, der zeitlich längeren Verfügbarkeit und des Ergebnisses der Auswertung der gewichteten Entscheidungskriterien ist einer Ersatzbeschaffung der Vorzug zu geben ist.

 

Zudem kommt diese Verfahrensweise, durch den Einsatz eines schadstoffarmen Motors nach Euro 5 Norm, auch der Umwelt zu Gute.

 

Die Finanzierung der Wirtschaftgüter soll aus den im Regiebetrieb gebildeten Abschreibungen (Wirtschaftsplan 2011: 359,4 T€) erfolgen. Die notwendigen finanziellen Mittel sind vorhanden.

 

Der Verkauf der Altfahrzeuge wird öffentlich ausgeschrieben. Eine Veräußerung erfolgt an den Höchstanbieter.

 

Zur Sicherung der langfristigen Leistungsfähigkeit des Amtes für Tiefbau und Grünflächen ist die Investition  zeitlich und sachlich unabweisbar.

 

zu 3)

Der sich im Bestand des Fuhrpark befindliche VW Transporter, amtliches Kennzeichen EA-TG 25, Baujahr 1992, hat eine Laufleistung von ca. 345.000 km und ist für Transport der Mitarbeiter und des Materials der Pflasterkolonne unabdingbar. Ein ähnliches, für diese Aufgaben geeignetes Fahrzeug steht im Bestand des Amtes 67 nicht zur Verfügung.

 

Der Transporter ist wegen Kupplungsdefekt nicht mehr einsatzfähig. Darüber hinaus weisen Stoßdämpfer und Fahrwerk erhebliche Mängel auf. Die Karosse und Bodengruppe sind stark korrodiert und teilweise durchgerostet.

 

Der Fahrzeugwert beträgt aktuell ca. 500 €.

 

Nach den durchgeführten Recherchen würden sich folgende Reparaturaufwendungen ergeben:

 

- Reparatur Kupplung ca.                    700 €

- Instandsetzung Bodengruppe ca.     400 €

- Stoßdämpferwechsel ca.                  250 €

- Instandsetzung Fahrwerk ca.           500 €

 

Eine Instandsetzung wäre sehr umfangreich und kostenintensiv, was in Hinblick auf den Fahrzeugwert sowie das Fahrzeugalter und der nicht auszuschließenden weiteren Reparaturen  als unwirtschaftlich einzustufen ist.

 

Aus diesem Grund ist eine Ersatzbeschaffung zu empfehlen.

 

Entscheidungskriterien:

 

Kriterium

Bewertung

Bemerkung

Preis

30%

Reparatur altes Fahrzeug/Kaufpreis Ersatzbeschaffung

Verkehrssicherheit

25%

altes Fahrzeug wird instand gesetzt/Neufahrzeug

Schadstoffausstoß

25%

altes Fahrzeug wird instand gesetzt/Neufahrzeug

Einsatzfähigkeit

20%

Reparaturanfälligkeit

 

Zuordnung der Wertigkeit der Entscheidungskriterien

 

Varianten \ Kriterien

Preis

Verkehrs-sicherheit

Schadstoff-ausstoß

Einsatz-fähigkeit

I  Instandsetzung

10

3

1

3

II Ersatzbeschaffung

1

10

10

10

10 Punkte optimal … 1 Punkt ungenügend

 

Ergebnis nach Wichtung der Entscheidungskriterien

 

Variante/gewichtetes Kriterium

Preis

Verkehrs-

sicherheit

Schadstoff-

ausstoß

Einsatz­-

fähigkeit

Ergebnis

I  Instandsetzung

3,0

0,75

0,25

1,0

4,6

II Ersatzbeschaffung

0,3

2,5

2,5

2,0

7,3

 

Das gewichtete Ergebnis zeigt, dass der Ersatzbeschaffung der Vorzug zu geben ist.

 

Weiterhin ist die zeitliche Verfügbarkeit mit zu betrachten. Das instand gesetzte Fahrzeug wird spätestens nach 3 Jahren völlig verschlissen sein. Die finanziellen Mittel wären damit nicht optimal eingesetzt. Bei einem Neufahrzeug wäre dagegen von einer Nutzung von mindestens 12 Jahren ohne größeren Reparaturaufwand (außer Verschleißteile) auszugehen.

 

In Anbetracht der zeitlich längeren Verfügbarkeit und des Ergebnisses der Auswertung der gewichteten Entscheidungskriterien ist einer Ersatzbeschaffung der Vorzug zu geben ist.

 

Zudem kommt diese Verfahrensweise, durch den Einsatz eines schadstoffarmen Motors nach Euro 5 Norm, auch der Umwelt zu Gute.

 

Die Finanzierung der Wirtschaftgüter soll aus den im Regiebetrieb gebildeten Ab­schreibungen (Wirtschaftsplan 2011: 359,4 T€) erfolgen. Die notwendigen finanziellen Mittel sind vorhanden.

 

Der Verkauf des Altfahrzeuges wird öffentlich ausgeschrieben. Eine Veräußerung erfolgt  an den Höchstanbieter. Sollte sich kein Käufer finden erfolgt die Verschrottung.

 

Zur Sicherung der langfristigen Leistungsfähigkeit des Amtes für Tiefbau und Grünflächen ist die Investition zeitlich und sachlich unabweisbar.