Betreff
Antrag der B 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion - Änderung der Gestaltungssatzung der Südstadt von Eisenach
Vorlage
0637-AT/2011
Art
Antrag

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Absatz (1) im § 4 Dachlandschaft der Satzung wird wie folgt geändert:

§4 Dachlandschaft

(1) Die Änderung der Firstrichtung oder Dachneigung vorhandener Gebäude ist nicht gestattet. Bei Neubauten im Satzungsgebiet sind Steildächer mit einer Mindestneigung von 30° auszuführen, die einer für das Südstadt charakteristischen und typischen Form folgen. Hauptdächer müssen mit einem First abschließen. Giebelansichten müssen symmetrische Dachneigungen zeigen. Flache Hauptdächer sind zulässig, wenn sie mit einem markant ausgebildeten Kranzgesims abschließen und ein Umkreis mit Radius von 80 Metern ab der geplanten Hausmitte kein weiteres flaches Hauptdach berühren. Dächer von Anbauten und Nebengebäuden müssen sich der Dachform des Haupthauses unterordnen. Vergrößert ein Anbau die Nutzfläche des bestehenden Hauses in bedeutendem Maße, so ist sein Dach im Sinne der Satzung wie ein Hauptdach zu behandeln.