I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Absatz (1) im § 4 Dachlandschaft der Satzung wird wie
folgt geändert:
§4 Dachlandschaft
(1) Die Änderung der
Firstrichtung oder Dachneigung vorhandener Gebäude ist nicht gestattet. Bei
Neubauten im Satzungsgebiet sind Steildächer mit einer Mindestneigung von 30°
auszuführen, die einer für das Südstadt charakteristischen und typischen Form
folgen. Hauptdächer müssen mit einem First abschließen. Giebelansichten müssen
symmetrische Dachneigungen zeigen. Flache Hauptdächer sind zulässig, wenn sie
mit einem markant ausgebildeten Kranzgesims abschließen und ein Umkreis mit
Radius von 80 Metern ab der geplanten Hausmitte kein weiteres flaches Hauptdach
berühren. Dächer von Anbauten und Nebengebäuden müssen sich der Dachform des
Haupthauses unterordnen. Vergrößert ein Anbau die Nutzfläche des bestehenden
Hauses in bedeutendem Maße, so ist sein Dach im Sinne der Satzung wie ein
Hauptdach zu behandeln.