Betreff
Anfrage der Stadträtin Frau Leischner - Auswirkungen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes 2015 auf die Abfallentsorgung (1)
Vorlage
AF-0196/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Welche Mengen recycelbarer Abfälle von den Anschlusspflichtigen werden gegenwärtig jährlich im Zuständigkeitsbereich der Kommunen über die bestehenden Erfassungssysteme erfasst (bitte Einzelaufstellung nach Art der recycelbaren Abfälle) und welche Mengen recycelbarer Abfälle von Anschlusspflichtigen werden gegenwärtig nach Kenntnis der Verwaltung nicht erfasst und sind somit Bestandteil der so genannten Restabfallmenge (bitte Einzelaufstellung nach Art der recycelbaren Abfälle)?

 

Welche dieser Mengen könnten durch die neue Wertstofftonnen nach der Prognose der Verwaltung erfasst werden (Umfang der Erfassungspotenziale) und inwieweit rechtfertigen die nachgefragten Erfassungspotentiale nach Auffassung der Verwaltung die Einführung einer weiteren Wertstofftonne?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Nach Auskunft durch den Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach (AZV) haben Sie in Ihrer Funktion als Verbandsrätin per Mail vom 02.05.2011 inhaltsgleiche Fragen an den Verband übermittelt. Die Fragen wurden auskunftsgemäß am 04.05.2011 aufgrund der sachlichen Zuständigkeit des AZV durch diesen ausführlich beantwortet.