Betreff
Anfrage des Stadtrates Herrn Schneider - Verfahrensübersicht B 40 "Bau- und Heimwerkermarkt Stregda"
Vorlage
AF-0202/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Warum wurde der SR Beschluss zur Erstellung eines Gutachtens, Antragsteller das damalige Mitglied des Stadtrates Gisela Rexrodt, nicht aufgeführt.

2.      Warum sind die Erkenntnisse des Gutachtens nicht dargestellt.

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Übersicht bezieht sich ausschließlich auf das Verfahren zum Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 40 SD “Bau- und Heimwerkermarkt Stregda” nach Baugesetzbuch. Aufgeführt werden nur die für die Erstellung eines  Bebauungsplans notwendigen Verfahrensschritte sowie die Bauvorhaben, die auf der Grundlage des Bebauungsplans beurteilt wurden.

 

zu 2.

Die Ergebnisse des Gutachtens wurden als Berichtsvorlage dem Stadtrat am 25.05.2007 vorgelegt und im SWKT-Ausschuss umfassend dargestellt. In den Gutachten werden drei mögliche Standorte (Bahnhofstraße, Areal OBI, PEP Hötzelsroda) für einen Elektrofachmarkt untersucht, alle drei Standorte wurden als grundsätzlich möglich eingestuft.

Zu entscheiden ist, an welchem Standort ein solcher Markt aus städtebaulichen Prämissen und im Sinne einer ganzheitlichen und nachhaltigen Stadtentwicklung akzeptiert werden kann. Diese Entscheidung obliegt der Stadt im Rahmen der ihr vom Gesetzgeber ausdrücklich zugestandenen Planungshoheit.

Im Ergebnis der Berichtsvorlage und der Vorstellung im Ausschuss erging bisher kein Auftrag durch den Stadtrat an die Verwaltung, in den Verfahrensstand zum Bebauungsplan B 40 SD einzugreifen. Deshalb bestand keine Veranlassung, bei der Darstellung des Planungsstandes zum Bebauungsplan auf das Gutachten ausdrücklich hinzuweisen.