II. Fragestellung
1. Warum wurde der SR Beschluss zur Erstellung eines Gutachtens, Antragsteller das damalige Mitglied des Stadtrates Gisela Rexrodt, nicht aufgeführt.
2. Warum sind die Erkenntnisse des Gutachtens nicht dargestellt.
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu 1.
Die Übersicht bezieht sich ausschließlich auf das Verfahren zum Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 40 SD “Bau- und Heimwerkermarkt Stregda” nach Baugesetzbuch. Aufgeführt werden nur die für die Erstellung eines Bebauungsplans notwendigen Verfahrensschritte sowie die Bauvorhaben, die auf der Grundlage des Bebauungsplans beurteilt wurden.
zu 2.
Die Ergebnisse des Gutachtens
wurden als Berichtsvorlage dem Stadtrat am 25.05.2007 vorgelegt und im
SWKT-Ausschuss umfassend dargestellt. In den Gutachten werden drei mögliche Standorte (Bahnhofstraße, Areal
OBI, PEP Hötzelsroda) für einen Elektrofachmarkt untersucht, alle drei
Standorte wurden als grundsätzlich möglich eingestuft.
Zu entscheiden ist, an welchem
Standort ein solcher Markt aus städtebaulichen Prämissen und im Sinne einer
ganzheitlichen und nachhaltigen Stadtentwicklung akzeptiert werden kann. Diese
Entscheidung obliegt der Stadt im Rahmen der ihr vom Gesetzgeber ausdrücklich
zugestandenen Planungshoheit.
Im Ergebnis der Berichtsvorlage und
der Vorstellung im Ausschuss erging bisher kein Auftrag durch den Stadtrat an
die Verwaltung, in den Verfahrensstand zum Bebauungsplan B 40 SD einzugreifen.
Deshalb bestand keine Veranlassung, bei der Darstellung des Planungsstandes zum
Bebauungsplan auf das Gutachten ausdrücklich hinzuweisen.