Betreff
Anfrage der Stadträtin Frau Barsakow - Brandschutz in Eisenacher Alten- und Pflegeheimen
Vorlage
AF-0203/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie, durch wen und in welchen zeitlichen Abständen wird in der Stadt Eisenach der Brandschutz in Alten- und Pflegeheimen kontrolliert?

2.      Welche Alten- und Pflegeheime der Stadt verfügen über Brandmeldeanlagen und welche nicht?

3.      Ist der Zustand, die Qualität der Brandmeldeanlagen dem für Alten- und Pflegeheime zuständigen Dezernat bekannt?

4.      Welche Empfehlungen gibt das Amt für Brandschutz hinsichtlich der Ausstattung der Alten- und Pflegeheime mit Brandschutzanlagen?

 

 

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Alle Alten- und Pflegeheime in der Stadt Eisenach mit mehr als zwölf Betten werden gemäß Thüringer Verordnung über die Gefahrenverhütungsschau von einem feuerwehrtechnischen Bediensteten des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz kontrolliert. In der Regel wird die Abteilung Bauordnung im Stadtbauamt an der Gefahrenverhütungsschau (GVS) beteiligt. Laut vorgenannter Verordnung sollen die Zeitabstände fünf Jahre nicht übersteigen. Vom Leiter des Brand- und Katastrophenschutzamtes wurde der Zeitabstand für alle Alten- und Pflegeheime auf drei Jahre festgelegt.

 

Zu 2.:

Alle durch das Amt für Brand- und Katastrophenschutz zu kontrollierenden 15 Alten- und Pflegeheime verfügen über eine automatische Brandmeldeanlage.

 

Zu 3.:

Im Rahmen einer GVS wird u. a. festgestellt, ob die bauaufsichtlich vorgeschriebenen oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften angeordneten brandschutz- und sicherheitstechnischen Maßnahmen durchgeführt und geforderte Einrichtungen, wie Brandmelde-, Alarm- oder Löschanlagen sowie sonstige Geräte und Anlagen für die Gefahrenmeldung oder Gefahrenabwehr betriebsbereit sind.

 

Zu 4.:

Gemäß Thüringer Bauordnung werden Krankenhäuser, Heime und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung oder Pflege von Personen als Sonderbauten eingestuft. An Sonderbauten können besondere Anforderungen bezüglich Brandschutzanlagen, -einrichtungen und -vorkehrungen gestellt werden. Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz fordert in Alten- und Pflegeheimen grundsätzlich den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung einer automatischen Brandmeldeanlage.