Betreff
Anfrage des Stadtrates Herrn Sascha Schorr - Beschaffung und Pflege einer modularen Finanzsoftware
Vorlage
AF-0206/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Gibt es einen Zeitplan für die Einführung der Doppik-Haushaltsführung und wenn ja, wie sieht dieser aus?

2.      Worin liegen die Gründe, dass die Einführung der Doppik immer noch aussteht?

3.      Ist der Erwerb der neuen Finanzsoftware jetzt teurer, weil die Haushaltsführung zunächst noch auf kameraler Basis erfolgen muss und muss bei Einführung der Doppik dann mit zusätzlichen Kosten durch die Anschaffung weiterer Software gerechnet werden?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

1.      Einen konkreten Zeitplan für die Einführung der Doppik gibt es gegenwärtig nicht. Durch die Verwaltung wird derzeit, in Abstimmung mit dem Lenkungsausschuss, ein Produktplan für die Stadt Eisenach erarbeitet, auf dessen Grundlage voraussichtlich ab dem Jahr 2012 ein Produkthaushalt auf kameraler Basis erstellt werden soll. Dieser Produkthaushalt wird letztendlich eine wesentliche Grundlage für die Einführung der Doppik in der Stadt Eisenach bilden. Darüberhinaus wird mit der Einführung der neuen Finanzsoftware ein wesentlicher Grundstein für die Umstellung des Rechnungswesens auf die Doppik geschaffen.

 

2.      Der Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 13.10.2006 sah seinerzeit die Umstellung des Rechnungswesens auf die Doppik nach Maßgabe der durch das Land Thüringen noch zu erlassenden rechtlichen Vorschriften vor. Der Erlass dieser Vorschriften erfolgte im November 2008. Das Gesetz sieht jedoch ein Optionsmodell für Thüringen vor, d. h. es besteht derzeit keine Verpflichtung zur Einführung der Doppik. In Thüringen haben nach derzeitigem Stand insgesamt etwa 15 Kommunen ihr Rechnungswesen auf die Doppik umgestellt, darunter die Stadt Jena als einzige kreisfreie Stadt. Somit wird deutlich, dass die Doppik gegenwärtig in Thüringen noch eine untergeordnete Rolle spielt.

 

Ein konkreter Umstellungszeitpunkt wurde auch in dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates nicht benannt. Die Einführung der Doppik ist zweifellos mit erheblichem Finanz-, Personal- und Zeitaufwand verbunden, zusätzliche Ressourcen stehen für den Umstellungsprozess aufgrund der stark defizitären Haushaltslage voraussichtlich nicht zur Verfügung. Somit muss der Umstellungsprozess mit den vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen erfolgen. Dies konnte aufgrund der originären Aufgaben der Stadtverwaltung Eisenach bislang nicht erfolgen.

 

Außerdem ist die Einführung der Doppik mit der derzeit im Einsatz befindlichen Finanzsoftware ausgeschlossen. Im Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 13.10.2006 wurde als erster notwendiger Schritt die Ausschreibung und der Erwerb einer neuen, doppikfähigen Finanzsoftware vorausgesetzt. Diese Voraussetzung soll mit der Beschaffung des neuen Verfahrens nunmehr erfüllt werden.

 

3.      Die Ausschreibung der Finanzsoftware erfolgte mit der vorrangigen Zielstellung, dass zunächst der Umstieg auf kameraler Basis erfolgt. Gleichzeitig wurde der Doppik-Teil bereits mit ausgeschrieben, damit zum Zeitpunkt der Umstellung des Rechnungswesens nicht erneut eine neue Finanzsoftware ausgewählt werden muss. Somit werden zum Zeitpunkt der Doppik-Einführung keine zusätzlichen Kosten fällig.

 

Mit dem zukünftigen Anbieter sollen dabei besondere Zahlungsmodalitäten vereinbart werden. So werden bei Abnahme der Software zunächst die Kosten für die kameralen Module fällig, erst bei tatsächlicher Umstellung des Rechnungswesens auf die Doppik werden die Kosten für doppische Module anfallen.