I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt vorbehaltlich der Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes
Weimar
die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 41.000,00 €
in der HH-Stelle 42110.79100 – Asylbewerberleistungsgesetz – Grundleistungen
in Form von Sachleistungen – Unterbringungskosten
für das Jahr 2009.
Eine Deckung durch Mehreinnahmen und Minderausgaben
kann nicht erfolgen.
Fehlbetrag: in Höhe von 41.000,00 €
II. Begründung
Gemäß Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz (ThürFlüAG) vom 16. Dez. 1997, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dez. 2005, sollen aufzunehmende ausländische Flüchtlinge in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften durch die Landkreise und kreisfreien Städte untergebracht werden. Diese Aufgabe nimmt die Stadt Eisenach als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises wahr.
Gemäß Absatz 3 ThürFlüAG können Personen, die mehr als 12 Monate in Gemeinschafts-unterkünften untergebracht sind oder nach den Feststellungen voraussichtlich länger als 12 Monate in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen, im Benehmen der jeweiligen betroffenen Gemeinde unter Berücksichtigung wichtiger kommunaler Belange und einer ausgewogenen Verteilung auch in Einzelunterkünfte untergebracht werden.
Die Aufnahmequote der Stadt Eisenach für ausländische Flüchtlinge beträgt 1,9 % der vom Land Thüringen aufzunehmenden Flüchtlinge nach der Zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung vom 30. November 2006.
Da diese Aufnahmezahlen
in den vergangenen Jahren immer rückläufiger wurden, erhielt die Stadt Eisenach
kaum noch Asylbewerber zugewiesen. Nur aufgrund von Anträgen auf Zuzug aus
anderen Städten und Landkreisen wurden Flüchtlinge umverteilt.
Bis November 2008 waren
die Asylbewerber in der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Aufgrund des
Rückganges der Zahlen der Asylbewerber war eine Wirtschaftlichkeit der
Gemeinschaftsunterbringung nicht mehr gegeben.
Die Stadt Eisenach
entschied sich mit Beschluß des Oberbürgermeisters Nr. 091/2008 für die
Erstaufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen in Einzelwohnen
im vorhandenen Objekt Ernst-Thälmann-Str 52 ab 01. 12. 2008.
Die Thüringer
Flüchtlingskostenerstattungsverordnung (ThürFLüKEVO) erstattet nur auf Basis
der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Die Wohnungen werden durch die Stadt
angemietet und an die Asylbewerber zur Nutzung übergeben.
Die Höhe der
Unterbringungspauschale beträgt monatlich 155,00 Euro pro untergebrachter
Person.
Geplante Einnahme der Kostenerstattung des Landes für Unterbringung für 2009:
Einzel-Wohng. Thälmannstr. 52: 41 Personen a 155,00 Euro x12 Monate = 76.260
Euro
Einzel-Wohng. (Stadtgebiet) 26 Personen a 155,00 Euro x 12 Monate = 48.360 Euro
67 Personen
= 124.620 Euro
geplante Einnahme 2009: 125.000 Euro
Geplante Ausgabekosten für 2009:
Einzel-Wohng.Thälmannstr.
52 :
62.548,80 Euro
Einzel-Wohng.
(Stadtgebiet):
62.451,20 Euro
geplante Ausgabe 2009:
125.000,00 Euro
Bisherigen Ausgaben:
Mieten bis 08/09:
78.942,93 €
Erstausstattung:
15.082,72 €
Container: 1.392,43 €
Wohnung 11 u. 12: 6.185,05
€
Energiekosten :
4.613,00 €
Betriebskostenabr.: 3.599,40 €
Gesamtausgaben: 109.815,53 €
Mit der Restsumme in
Höhe von 15.184,47 € (125.000 € -
109.815,53 €) kann die Ausgabe noch für Monat September 2009 finanziert werden.
Noch zu leistende Zahlungen
Monat Oktober : 11.150 € plus 659 € Energie = 11.809 Euro
Monat November:
11.809 Euro
Monat Dezember:
11.809 Euro
Zuzüglich noch fehlende
Betriebskostenabrechnungen: ca. 5.000 Euro
Nachzahlungen für
Energieabrechnungen:
ca. 573 Euro
Fehlbetrag: 41.000 Euro
Die fehlenden 41.000,00
Euro ergeben sich aus den zusätzlich angemieteten, aber nicht genutzten
Wohnungen für irakische Flüchtlinge (Wohnung 11 und 12), noch ausstehenden
Betriebskostenabrech-nungen und Stromzahlungen sowie der Mittel für die
Erstausstattung der Wohnungen, welche im Jahr 2008 geplant waren und erst zu
Jahresbeginn 2009 finanziert wurden.
Diese Kosten wurden bei
der Haushaltsplanung 2009 nicht berücksichtigt bzw. konnten zum Zeitpunkt
teilweise noch nicht berücksichtigt werden.
Eine Gegenüberstellung
der Zahlen aus dem Jahr 2008 zu 2009 ist nicht realistisch, da die
Einzelunterbringung in der Ernst-Thälmann-Str. 52 erst ab 01. 12. 2008 erfolgte
und somit kein Vergleich möglich ist.
Nach Mitteilung des
Landes hat die Überprüfung der Pauschalen der ThürFLüKEVO
ergeben, dass zukünftig
eine 2. Änderung der Kostenerstattungsverordnung in Kraft treten
wird, da die vom Land
zur Verfügung gestellten Mittel nicht mehr ausreichen, um die notwendigen
Kosten der Aufnahme und Unterbringung abzudecken.
Die gestiegenen Kosten
im Bereich Unterbringung sind insbesondere durch gestiegene Neben-kosten zu
erklären.
Aufgrund der Zahlungspflicht der Stadt Eisenach ist der Beschluss über die zusätzlichen Haushaltsmittel unabweisbar.
Der ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 41.000 € kann gegenwärtig nicht durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben im Verwaltungshaushalt 2009 gedeckt werden.
Die Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur überplanmäßigen Ausgabe wurde gemäß dem Bescheid vom 26. März 2009 zur Haushaltssatzung 2009, hier: Anlage 1, beantragt.