Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 42110.79100 - Asylbewerberleistungsgesetz - Grundleistungen in Form von Sachleistungen - Unterbringungskosten ausländischer Flüchtlinge - in Höhe von 41.000 € als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises
Vorlage
0099-HFA/2009
Aktenzeichen
50.52
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt vorbehaltlich der Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar

 

 

die überplanmäßige Ausgabe                                        in Höhe von 41.000,00 €

 

 

in der HH-Stelle 42110.79100 – Asylbewerberleistungsgesetz – Grundleistungen

in Form von Sachleistungen – Unterbringungskosten

 

für das Jahr 2009.

 

Eine Deckung durch Mehreinnahmen und Minderausgaben

kann nicht erfolgen.

 

 

Fehlbetrag:                                                                      in Höhe von 41.000,00 €

 

 

                                                               


II. Begründung

 

Gemäß Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz (ThürFlüAG)  vom 16. Dez. 1997, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dez. 2005,  sollen aufzunehmende ausländische Flüchtlinge in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften durch die Landkreise und kreisfreien Städte untergebracht werden. Diese Aufgabe nimmt die Stadt Eisenach als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises wahr.

 

Gemäß Absatz 3 ThürFlüAG können Personen, die mehr als 12 Monate in Gemeinschafts-unterkünften untergebracht sind oder nach den Feststellungen voraussichtlich länger als 12 Monate in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen, im Benehmen der jeweiligen betroffenen Gemeinde unter Berücksichtigung wichtiger kommunaler Belange und einer ausgewogenen Verteilung auch in Einzelunterkünfte untergebracht werden.

 

Die Aufnahmequote der Stadt Eisenach für ausländische Flüchtlinge beträgt 1,9 % der vom Land Thüringen aufzunehmenden Flüchtlinge nach der Zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung vom 30. November 2006. 

 

Da diese Aufnahmezahlen in den vergangenen Jahren immer rückläufiger wurden, erhielt die Stadt Eisenach kaum noch Asylbewerber zugewiesen. Nur aufgrund von Anträgen auf Zuzug aus anderen Städten und Landkreisen wurden Flüchtlinge umverteilt.

 

Bis November 2008 waren die Asylbewerber in der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Aufgrund des Rückganges der Zahlen der Asylbewerber war eine Wirtschaftlichkeit der Gemeinschaftsunterbringung nicht mehr gegeben.

 

Die Stadt Eisenach entschied sich mit Beschluß des Oberbürgermeisters Nr. 091/2008 für die Erstaufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen in Einzelwohnen im vorhandenen Objekt Ernst-Thälmann-Str 52 ab 01. 12. 2008.

 

 

Die Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung (ThürFLüKEVO) erstattet nur auf Basis der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Die Wohnungen werden durch die Stadt angemietet und an die Asylbewerber zur Nutzung übergeben.  

 

Die Höhe der Unterbringungspauschale beträgt monatlich 155,00 Euro pro untergebrachter Person.

 

 

 

Geplante Einnahme der Kostenerstattung des Landes für Unterbringung für 2009:

 

Einzel-Wohng.  Thälmannstr. 52:      41 Personen  a 155,00 Euro x12 Monate =    76.260  Euro

Einzel-Wohng.  (Stadtgebiet)            26 Personen  a 155,00 Euro x 12 Monate =    48.360 Euro

                                                          67 Personen                                              =  124.620 Euro    

                                                                       

                                                                            geplante Einnahme 2009:           125.000 Euro                                                                       

 

 

 

 

 

Geplante Ausgabekosten für 2009:

 

Einzel-Wohng.Thälmannstr. 52 :                                                                          62.548,80 Euro  

Einzel-Wohng. (Stadtgebiet):                                                                                62.451,20 Euro   

                                         

                                                                           geplante Ausgabe 2009:          125.000,00 Euro             

 

Bisherigen Ausgaben:

 

                                          Mieten bis 08/09:           78.942,93 € 

                                          Erstausstattung:            15.082,72 €

                                          Container:                       1.392,43 €

                                          Wohnung 11 u. 12:         6.185,05 €   

                                          Energiekosten :              4.613,00 €

                                          Betriebskostenabr.:        3.599,40 €           

                                  Gesamtausgaben:            109.815,53 €

 

 

Mit der Restsumme in Höhe von 15.184,47 € (125.000 € - 109.815,53 €) kann die Ausgabe noch für Monat September 2009 finanziert werden.

 

 

Noch zu leistende Zahlungen

 

                  Monat    Oktober :     11.150 € plus 659 € Energie =  11.809 Euro

                  Monat  November:                                                      11.809 Euro

                  Monat Dezember:                                                       11.809 Euro

Zuzüglich noch fehlende Betriebskostenabrechnungen:      ca.     5.000 Euro

Nachzahlungen für Energieabrechnungen:                          ca.        573 Euro   

                                                              Fehlbetrag:                   41.000 Euro

 

 

Die fehlenden 41.000,00 Euro ergeben sich aus den zusätzlich angemieteten, aber nicht genutzten Wohnungen für irakische Flüchtlinge (Wohnung 11 und 12), noch ausstehenden Betriebskostenabrech-nungen und Stromzahlungen sowie der Mittel für die Erstausstattung der Wohnungen, welche im Jahr 2008 geplant waren und erst zu Jahresbeginn 2009 finanziert wurden.

Diese Kosten wurden bei der Haushaltsplanung 2009 nicht berücksichtigt bzw. konnten zum Zeitpunkt teilweise noch nicht berücksichtigt werden.

 

 

Eine Gegenüberstellung der Zahlen aus dem Jahr 2008 zu 2009 ist nicht realistisch, da die Einzelunterbringung in der Ernst-Thälmann-Str. 52 erst ab 01. 12. 2008 erfolgte und somit kein Vergleich möglich ist.

 

Nach Mitteilung des Landes hat die Überprüfung der Pauschalen der ThürFLüKEVO

ergeben, dass zukünftig eine 2. Änderung der Kostenerstattungsverordnung in Kraft treten

wird, da die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel nicht mehr ausreichen, um die notwendigen Kosten der Aufnahme und Unterbringung abzudecken.

 

Die gestiegenen Kosten im Bereich Unterbringung sind insbesondere durch gestiegene Neben-kosten zu erklären.

 

Aufgrund der Zahlungspflicht der Stadt Eisenach ist der Beschluss über die zusätzlichen Haushaltsmittel unabweisbar.

 

Der ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 41.000 € kann gegenwärtig nicht durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben im Verwaltungshaushalt 2009 gedeckt werden.

 

Die Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur überplanmäßigen Ausgabe wurde gemäß dem Bescheid vom 26. März 2009 zur Haushaltssatzung 2009, hier: Anlage 1, beantragt.