Betreff
Verteilung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II - hier: Änderung der Beschlüsse vom 08.05.2009 / 21.08.2009
Vorlage
0643-StR/2011
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      die Änderung des am 21.08.2009 beschlossenen Investitionsvolumens für die zwei nachstehenden Maßnahmen im Bereich III. – Sonstige Infrastruktur:           

Nr. 1 Sanierung Brücke Amrastraße

     

Gesamtinvestitionsvolumen alt                       348.698,00 €  
            Gesamtinvestitionsvolumen neu maximal      428.272,00 €  
            Änderung maximal                                        +79.574,00 €

 

Nr. 2 Koordinierung/Umrüstung LSA       

 

Gesamtinvestitionsvolumen alt                       150.000,00 €  
            Gesamtinvestitionsvolumen neu maximal        70.426,00 €
            Änderung maximal                                        - 79.574,00 €

 

2.      Der Oberbürgermeister wird in Erweiterung des Stadtratsbeschlusses StR/0018/2009 vom 21.08.2009 ermächtigt, über die Umverteilung der Mittel wie unter 1. dargestellt, bis zur maximalen Höhe von 79.574,00 € eigenständig zu entscheiden und die entsprechende Änderung beim Thüringer Landesverwaltungsamt zu beantragen. Diese Ermächtigung gilt ausschließlich für die unter 1. genannte Änderung und hat keine Auswirkungen auf andere Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II.

 

3.      Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt sowie der Bewilligung der Änderung der Bedarfszuweisungen.


Begründung:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat am 08.05.2009 (Beschluss Nr. 0790/2009) bzw. am 21.08.2009 (Beschluss Nr. StR/0018/2009) über die Verteilung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II beschlossen.

 

Der Beschluss beinhaltet im Bereich III. – Sonstige Infrastruktur die Maßnahmen Nr. 1 – Sanierung der Brücke Amrastraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 348.698,00 € – und Nr. 2 – Koordinierung / Umrüstung Lichtsignalanlagen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 150.000,00 €. Mit dem 2. Teilbescheid vom 27.10.2009 (Lichtsignalanlagen) bzw. dem 3. Teilbescheid vom 22.12.2009 (Brücke Amrastraße) hat das Thüringer Landesverwaltungsamt die Finanzhilfen für die beiden Maßnahmen bewilligt.

 

Für den ursprünglichen Antrag zur Sanierung der Brücke Amrastraße erfolgte die Kostenschätzung auf der Grundlage der Brückenfläche und des Regelpreises pro m² für derartige Bauwerke, es lag noch keine Planung vor.

 

Aufgrund des derzeit für die Stadt Eisenach vorbereiteten Hochwasserschutzkonzeptes und der erforderlichen Anpassung aller Bauwerke an die dort gestellten Richtwerte, wurde das neue Bauwerk geplant. Die Höhenlage der Brücke hat sich im Verhältnis zum Vorgängerbauwerk wesentlich geändert. Um mit dem Fahrrad auf das Bauwerk zu gelangen, sind längere Rampen erforderlich, die zu einer deutlichen Erhöhung der Gesamtbaukosten beitragen.

 

Des Weiteren sind bereits Mehrkosten durch die Fa. Poßögel und Partner angemeldet, die allerdings noch nicht zahlenmäßig untersetzt wurden.

 

Um die Brücke wie vorgesehen nutzen zu können, ist daher eine Kostenerhöhung von maximal 79.546 € auf 428.422 € (derzeitiger aktueller Berechnungsstand) notwendig und muss dementsprechend finanziell abgesichert werden.

 

Es wird vorgeschlagen, diese Kostenerhöhung durch eine Umverteilung innerhalb der Maßnahmen des Bereiches III. – Sonstige Infrastruktur zu decken, hier über eine Verringerung des Gesamtinvestitionsvolumens bei der Maßnahme Nr. 2 im Bereich Sonstige Infrastuktur, Koordinierung / Umrüstung Lichtsignalanlagen.

 

Es hat sich im Laufe der Planung und Ausführung der Umrüstung der Lichtsignalanlagen gezeigt, dass teilweise das Maß der “Unterhaltung” nicht überschritten wird. Es wäre im kommenden Jahr ohnehin erforderlich, Mittel für die Unterhaltung der Lichtsignalanlagen einzusetzen, was hiermit wirtschaftlich sinnvoll vorgezogen werden kann. Der Aufwand für Umrüstungen der Lichtsignalanlagen kann ganz oder auch teilweise als laufender Unterhaltungsaufwand aus dem Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes “Amt für Tiefbau und Grünflächen” finanziert werden.

 

Der Aufwand für die Umrüstungen in Höhe von maximal 79.574,00 € kann somit dem Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahme Koordinierung/Umrüstung Lichtsignalanlagen entnommen und dem Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahme “Sanierung der Brücke Amrastraße” zugeordnet werden. Beide Maßnahmen sind so finanzierbar und die geforderten Förderziele werden erreicht.

 

Es ergibt sich somit keine Erhöhung des Gesamtinvestitionsvolumens, sondern lediglich eine Verschiebung innerhalb des Bereiches III. – Sonstige Infrastruktur. Die Zuständigkeit des Stadtrates ergibt sich aus dem Stadtratsbeschluss vom 21.08.2009. Entsprechend Nr. 4 dieses Beschlusses wurde der Oberbürgermeister ermächtigt, über Änderungsanträge selbst zu entscheiden, die betraglich nicht erheblich sind. Als Obergrenze wurde hier 1 v. H. des Investitionsrahmens der Stadt Eisenach (= 51.275,08 €) festgelegt. Die hier vorgesehene Änderung von 79.574,00 € soll dem Rahmen des als unerheblich Anzusehenden zugeordnet werden und somit den erforderlichen Spielraum geben, die Umverteilung für diese Maßnahme nach Bestätigung durch das Landesverwaltungsamt und durch das Innenministerium umgehend veranlassen zu können.

 

Durch die Umverteilung ergibt sich auch eine Änderung bei den Anteilen der Bundesmittel, der Bedarfszuweisungen und des Eigenanteils der Stadt Eisenach, die in nachstehender Übersicht dargestellt ist:

 

Maximale Änderungsbeträge:

Maßnahme

Bundesanteil in €

Bedarfszuweisungen in €

Eigenanteil in €

bisher

neu

bisher

neu

bisher

neu

Nr. 1 – Brücke Amrastraße

261.523,50

321.204,00

69.739,60

85.654,40

17.434,90

21.413,60

Nr. 2 – LSA

112.500,00

52.819,50

30.000,00

14.085,20

7.500,00

3.521,30

Gesamt

374.023,50

374.023,50

99.739,60

99.739,60

24.934,90

24.934,90

 

Die Dringlichkeit des Beschlusses wird nachfolgend begründet.

 

Da die Nachträge für die Sanierung der Brücke Amrastraße kurzfristig bearbeitet werden müssen, muss die Finanzierung sichergestellt sein. Dazu muss nicht nur der Änderungsantrag zur Umverteilung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II durch die Rechtsaufsichtsbehörde geprüft und beschieden werden, sondern auch die Bedarfszuweisungsanträge müssen abgeändert und an das Thüringer Innenministerium zur Entscheidung weiter geleitet werden. Aus diesem Grund müssen die Anträge umgehend gestellt werden.

 

Ein Aufschieben des Beschlusses bis zur nächsten Sitzung des Stadtrates ist nicht möglich, da die Mehrkosten bestätigt werden müssen, um einen Baustopp (und somit weitere Kosten) zu verhindern. Darüberhinaus müssen, entsprechend der Bestimmungen zum Konjunkturpaket II, beide Vorhaben zwingend zu Ende geführt und noch in diesem Jahr die jeweiligen Verwendungsnachweise erstellt werden. Sofern dies seitens der Stadt nicht erfüllt werden kann, droht die Rückzahlung der Fördermittel, was für die Stadt erheblichen finanziellen Schaden bedeuten würde. Sofern die Umverteilung nicht erfolgt, ist zudem die Finanzierung beider Maßnahmen grundsätzlich in Frage gestellt.

 

Das Thüringer Landesverwaltungsamt wurde vorab über die Umverteilung telefonisch informiert. Die Bewilligung der beabsichtigten Änderung wurde, vorbehaltlich einer tiefergehenden Prüfung, grundsätzlich in Aussicht gestellt.