I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
die 4.
Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund-
und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Stadt Eisenach.
Begründung:
Auf die Begründung zur Einbringung o. g. Satzung wird verwiesen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.05.2011 die Satzung zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen (Beschluss: StR/0361/2011).
Nach Diskussion in diesem Ausschuss soll abschließend im Stadtrat entschieden werden.
Der Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) und die Fließtextversion Hebesatzsatzung wurden bei der Einbringung der Satzung mit ausgereicht und sind als Anlage nicht beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Vergleich der Hebesätze ausgewählter Thüringer Städte und Gemeinden (Stand Mai 2011)
Die Anlagen wurden zur 17. Sitzung des Stadtrates ausgereicht!