Betreff
4. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und die Gewerbesteuer der Stadt Eisenach (Hebesatzsatzung), hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0645-StR/2011
Aktenzeichen
0645-StR/2011
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Stadt Eisenach.

 


Begründung:

 

Auf die Begründung zur Einbringung o. g. Satzung wird verwiesen.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.05.2011 die Satzung zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen (Beschluss: StR/0361/2011).

 

Nach Diskussion in diesem Ausschuss soll abschließend im Stadtrat entschieden werden.

 

Der Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) und die Fließtextversion Hebesatzsatzung wurden bei der Einbringung der Satzung mit ausgereicht und sind als Anlage nicht beigefügt.


Anlagenverzeichnis:

 

Vergleich der Hebesätze ausgewählter Thüringer Städte und Gemeinden (Stand Mai 2011)

 

Die Anlagen wurden zur 17. Sitzung des Stadtrates ausgereicht!