I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
die Satzung zur Erhebung einer
Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in der Stadt Eisenach.
2.
Die aus dieser Satzung erwirtschafteten
Mittel sollen für die Tourismusförderung in der Stadt Eisenach, insbesondere
zur Finanzierung der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH eingesetzt werden.
3.
Nach Erreichen der Voraussetzungen für
die Erhebung eines Fremdenverkehrs-beitrages tritt mit Inkrafttreten der dafür
notwendigen Satzung die Satzung über die Erhebung einer Tourismusförderabgabe
für Übernachtungen außer Kraft.
Begründung:
Auf die Begründung zur Einbringung o.g. Beschlusspunkte wird verwiesen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.05.2011 die o. g. Satzung sowie die Beschlusspunkte 2 und 3 zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Kultur und Tourismus und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen ( Beschluss-Nr. StR/0362/2011).
Nach Diskussion in den Ausschüssen soll abschließend entschieden werden.
Der Entwurf der Satzung zur Erhebung einer Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in der Stadt Eisenach sowie das Formular zur Erklärung zur Tourismusförderabgabe wurden bei der Einbringung der Satzung mit ausgereicht und sind als Anlage nicht beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Die Anlagen wurden zur 17. Sitzung des Stadtrates ausgereicht!