Betreff
Entwurf Haushalt 2011 - Sachstandsbericht Juni 2011
Hier: aktueller Planungsstand des Verwaltungshaushaltes
Vorlage
0656-BR/2011
Aktenzeichen
20.1
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der heutigen Vorlage wird zum Fortgang der Erstellung des Haushaltsentwurfs 2011 – Bereich Verwaltungshaushalt – Bericht erstattet. Die letzte Information des Stadtrates diesbezüglich erfolgte in der Sitzung am 19.05.2011 unter der Vorlage-Nr. 0642-BR/2011.

 

Im April 2011 stand ein Fehlbetrag des Verwaltungshaushaltes in Höhe von 4,5 Mio. € zu Buche, gegenwärtig wird ein laufender Fehlbetrag in Höhe von rd. 1,57 Mio € ausgewiesen. Auf die Ursachen dieser Verbesserung wird in der Folge eingegangen, zunächst soll jedoch die Entwicklung der einzelnen Einnahme und Ausgabehauptgruppen des Verwaltungshaushaltes im Vergleich zum Planungsstand 30.04.2011 dargestellt werden.

 

Zum Stand 20.06.2011 ergibt sich folgendes Bild in den einzelnen Hauptgruppen des Verwaltungshaushaltes:

 

 

 

 

Hauptgruppe

”Haushalt 2010”

 

 

- EUR -

Haushalt 2011

Stand 15.02.2011

- EUR -

Haushalt 2011

Stand 30.04.2011

- EUR -

Haushalt 2011

Stand 20.06.2011

  - EUR -

Veränderung

Entwurfsstand 20.06.2011/ 30.04.2011

- EUR -

 

 

 

 

 

 

0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

47.613.337j

53.503.731

53.848.331

56.783.731

+ 2.935.400

1 – Einn. aus Verwaltung und Betrieb

22.314.290

23.705.896

24.393.596

24.697.942

+ 304.346

2 – Sonstige Finanzeinnahmen

5.499.100

5.314.400

5.327.800

5.449.990

+ 122.190

Summe Einnahmen

75.426.727

82.524.027

83.569.727

86.931.663

+ 3.361.936

 

 

 

 

 

 

4 – Personalausgaben

19.925.357

20.135.588

20.135.588

20.135.588

+/- 0

5/6 – Sächl. Verw.- u. Betriebsaufw.

15.543.715

15.672.438

15.793.038

15.806.368

+ 13.330

7 – Zuweisungen und Zuschüsse

42.746.188

45.583.600

47.309.600

47.435.003

+ 125.403

8 – Sonstige Finanzausgaben

4.840.941k

4.854.500

4.863.651

5.123.851

+ 260.200

Summe Ausgaben

83.056.201

86.246.126

88.101.877

88.500.810

+ 398.933

Saldo

- 7.629.474

- 3.722.099

- 4.532.150

- 1.569.147

+ 2.963.003

 

j ohne Bedarfszuweisungen

k enthält lediglich Pflichtzuführung (Betrag der ordentlichen Tilgung = 2.300.000 €)

 

Erläuterungen zu den wesentlichsten Veränderungen im Vergleich zum Stand 30.04.2011:

 

HGr. 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

Die positive Veränderung in dieser Hauptgruppe resultiert aus einer nochmaligen Anpassung der Gewerbesteuereinnahmen an die aktuell zum Soll gestellten Beträge (+ 2,9 Mio €).

 

HGr. 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

Es konnte eine Erhöhung der Pauschale für Thüringer Erziehungsgeld in Höhe von 200 T€ berücksichtigt werden, welche jedoch aufgrund zweckgebundener Verwendung ausgabeseitig in HGr. 7 zu berücksichtigen ist. Weiterhin konnten Mehreinnahmen aufgrund Kostenerstattungen anderer Sozialleistungsträger für Heimkosten /sonst. betreute Wohnformen im Jugendbereich verzeichnet werden (rd. 156,7 T€).

Mindereinnahmen ergeben sich unter anderem dadurch, dass sich die Landeszuweisung nach § 6 ThürAGSGB XII um 96,8 T€ reduziert.

 

HGr. 2 – Sonstige Finanzeinnahmen:

Mehreinnahmen im sozialen Bereich bei Erstattungen und Kostenbeiträgen konnten noch für die Haushaltsplanung 2011 berücksichtigt werden.

 

HGr. 7 – Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen)

Ausgabenmindernd wirken sich die Ergebnisse der Abrechnungen aus den Zweckvereinbarungen zum Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie zum Gesundheitsdienst aus (gesamt – 111,6 T€).

Die ausgabeseitige Erhöhung des Erziehungsgeldes um 200 T€ wird mittels zweckgebundener Verwendung der gleichzeitigen Erhöhung der Pauschale für Thüringer Erziehungsgeld kompensiert (HGr. 1).

 

HGr. 8 – Sonstige Finanzausgaben

Durch die Verbesserung der Gewerbesteuereinnahmen unter HGr. 0 erhöht sich gleichzeitig die an das Land zu zahlende Gewerbesteuerumlage um rd. 260,2 T€.

 

 

Weitere Aspekte für die Planung 2011:

 

1.      Positive Veränderungen für die Planung 2011 könnten aus der Hebesatzerhöhung der eigenen Steuern noch hervorgehen (rd. 500 T€).

 

2.      Die beantragte Bedarfszuweisung zur Deckung von Fehlbeträgen des Verwaltungshaushaltes aus Vorjahren (Antragsvolumen) mit rd. 2.000 T€ wurde mit Bescheid des Thüringer Finanzministeriums vom 26.05.2011 vollumfänglich abgelehnt.

 

3.      Im weiteren Verlauf der Haushaltsplanung 2011 werden nach wie vor Gespräche mit allen Fachämtern zu den Ansätzen 2011 auf der Tagesordnung stehen, um weitere Verbesserungen für den Haushalt 2011 zu erzielen. Ein Ausgleich des Fehlbetrages wird jedoch nach Ablehnung der beantragten Bedarfszuweisung auch in naher Zukunft nicht möglich sein.

 

4.      Die laufende Berichterstattung wird in der nächsten planmäßigen Sitzung des Stadtrates im September 2011 fortgesetzt.

 



j ohne Bedarfszuweisungen

k enthält lediglich Pflichtzuführung (Betrag der ordentlichen Tilgung = 2.300.000 €)


Anlagenverzeichnis

 

Gruppierungsübersicht VWH (Stand 20.06.2011)