Betreff
Festlegung des Personenkreises für den Eisenacher Stadtpass
Vorlage
0657-StR/2011
Aktenzeichen
50
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Festlegung des Personenkreises für den Eisenacher Stadtpass

“Empfangsberechtigt sind Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Zweites Buch (II), Bezieher der Hilfe zum Lebensunterhalt und Bezieher der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Zwölftes Buch (XII), Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz  (WoG) und Kinderzuschlagsempfänger nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG).”

 

 


Begründung:

 

Der Eisenacher Stadtpass wird seit mehreren Jahren über die Stadtverwaltung Eisenach ausgegeben.

 

Bisher zählten zum Personenkreis der Empfangsberechtigten Bezieher von  Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Zweites Buch (II), Bezieher der Hilfe zum Lebensunterhalt und Bezieher der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Zwölftes Buch (XII) und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

 

Mit der Erweiterung des Personenkreises auf die Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz und Kinderzuschlagsempfänger erfolgt eine Anlehnung an den leistungsberechtigten Personenkreis des vom Gesetzgeber neu geschaffenen Bildungs- und Teilhabepaketes.

 

Der Stadtpass gilt für die jeweiligen Bedarfsgemeinschaften.