Betreff
Überplanmäßige Ausgabe bei der ARGE Grundsicherung Eisenach bei Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von 750.000,00 €
Vorlage
0100-StR/2009
Aktenzeichen
50.1
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 750.000,00 € bei der Haushaltsstelle 48200/000.69100 – Grundsicherung nach dem SGB II, Leistungsbeteiligung der Stadt Eisenach bei Leistungen für Unterkunft und Heizung vorbehaltlich der Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes.

 

Die Deckung der Mehrausgaben ist vollständig durch die im Folgenden genannten Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben gegeben:

 

Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen:

48200.19100             187.960,00 €     Leistungsbeteiligung Bund an den KdU

48200.24103                      852,00 €   Kostenbeiträge Erstausstattung Wohnung

90000.04100               226.955,00 €   Schlüsselzuweisung

90100.09200                   1.009,00 €   Leistungen Land aus Umsetzung des 4. Gesetz

90100.09300               123.456,00 €   Leistungen Land Ausgleich Sonderlasten

                                    540.232,00 €   Gesamt

 

sowie Minderausgaben in den Haushaltsstellen

 

02000.52001              20.000,00 €      Unterhaltung Info- und Kommunikationstechnik

02000.56210              35.000,00 €      Aus- und Fortbildung EDV

41298.74662                   630,00 €      Tagesstätte für Demenzerkrankte Menschen

41300.73141              29.000,00 €      Hilfe bei Krankheit außerhalb von Einrichtungen

47000.71800                4.300,00 €      Zuschuss Vereine und Verbände

47000.71810                5.054,00 €      Zuschuss Schuldnerberatungsstelle

47000.71830                   102,00 €      Zuschuss DRK “Haus der Vereine”

47000.71890                5.000,00 €      Sozialkaufhaus AkiE

54000.71810                3.405,00 €      Förderung Suchtberatungsstelle

90000.84500                7.277,00 €      Verzinsung von Steuererstattungen

91310.80500   100.000,00 €   Zinsen Kassenkredit

            209.768,00 €   Gesamt

 

 


Begründung:

 

Seit Januar 2009 sind die Zahlen der Bedarfsgemeinschaften (BG) bei der ARGE Grundsicherung Eisenach gestiegen.

 

 

Januar

Februar

März

April

Mai

Juni

Juli

BG

2.615

2.672

2.714

2.758

2.797

2.874

2.915

 

Diese Steigerung der Bedarfsgemeinschaften um insgesamt 300 von Januar 2009 bis Juli 2009 resultiert aus der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise.

 

Für das letzte Quartal 2009 ist mit einer weiteren Steigerung der Arbeitslosigkeit und damit einhergehend einer weiteren Zunahme von Empfängern von Leistungen nach dem SGB II zu rechnen.

 

Die Hochrechnung der aktuell geleisteten Ausgaben (Stand: 25.08.2009) für die Kosten der Unterkunft und Heizung bis zum Jahresende ergibt folgendes Bild:

 

aktuelle Ausgabe 7.140.772,26 € : 9 Monate = Æ mtl. Ausgabebedarf rd. 794.000,00 €

 

Für die Monate Oktober bis Dezember 2009 besteht damit noch ein Ausgabebedarf von rd. 2.382.000,00 € (3 x 794.000,00 €).

 

Im Ergebnis ergibt sich für 2009 ein Gesamtausgabebedarf für die Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 9.522.772,26 € (7.140.772,26 € bis September + 2.382.000,00 € für Oktober bis Dezember). Abzüglich der für die Kosten der Unterkunft und Heizung geplanten Mittel für das Jahr 2009 in Höhe von 8.840.000,00 € ist damit ein Mehrausgabebedarf von rd. 682.772,26,00 € zu finanzieren.

 

Aufgrund der noch zu erwartenden Steigerung bei den Zahlen der Bedarfsgemeinschaften und der damit steigenden Ausgaben bei den KdU macht sich eine Bereitsstellung in Höhe von 750.000,00 € erforderlich.

 

Die Unabweisbarkeit dieser zu leistenden Ausgaben ergibt sich zwingend aus der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der Stadt (hier: Umsetzung SGB II).

 

Deckungsvorschlag:

Bei einer Beteiligung des Bundes in Höhe von 25,4 %  - lt. Thür. Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch § 2 (3) - an den Ausgaben beläuft sich die Erstattung auf

 

                              9.590.000,00 €  x 25,4 %  = 2.435.860,00 €

 

Im Haushaltsplan wurden entsprechend der Ausgabenplanung 2.247.900,00 € veranschlagt.

Die Mehreinnahme würde sich aufgrund der Mehrausgabe auf 187.960 €  = rd. 187.960,00 € in der HH-Stelle 48200.19100 belaufen.

 

 

In folgenden weiteren Einnahmehaushaltsstellen stehen Mehreinnahmen zur Verfügung, welche zur Deckung herangezogen werden können:

 

48200.24103                      852,00 €   Kostenbeiträge Erstausstattung Wohnung

90000.04100               226.955,00 €   Schlüsselzuweisung

90100.09200                   1.009,00 €   Leistungen Land aus Umsetzung des 4. Gesetz

90100.09300              123.456,00 €  Leistungen Land Ausgleich Sonderlasten

                                   352.272,00 €

 

Die Kassenwirksamkeit dieser Einnahmen bis zum Jahresende ist gewährleistet, für die genannten Haushaltsstellen des Einzelplanes 9 liegen die entsprechenden Bescheide vor.

 

Hinzu kommen Minderausgaben in folgenden Haushaltsstellen:

 

02000.52001              20.000,00 €      Unterhaltung Info- und Kommunikationstechnik

02000.56210              35.000,00 €      Aus- und Fortbildung EDV

41298.74662                   630,00 €      Tagesstätte für Demenzerkrankte Menschen

41300.73141              29.000,00 €      Hilfe bei Krankheit außerhalb von Einrichtungen

47000.71800                4.300,00 €      Zuschuss Vereine und Verbände

47000.71810                5.054,00 €      Zuschuss Schuldnerberatungsstelle

47000.71830                   102,00 €      Zuschuss DRK “Haus der Vereine”

47000.71890                5.000,00 €      Sozialkaufhaus AkiE

54000.71810                3.405,00 €      Förderung Suchtberatungsstelle

90000.84500                7.277,00 €      Verzinsung von Steuererstattungen

91310.80500               100.000,00 €   Zinsen Kassenkredit

                                    209.768,00 €

 

Die Einsparungen ergaben sich  aus der laufenden Haushaltsausführung und bereits erteilten Bescheiden.

 

Die Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur über-/außerplanmäßigen Ausgabe wurde gemäß dem Bescheid vom 26. März 2009 zur Haushaltssatzung 2009, hier: Auflage 1, beantragt.