Betreff
Frauenförderplan
Vorlage
0662-BR/2011
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Gleichstellungsgesetz hat jede personalführende Dienststelle unter Mitwirkung der zuständigen Frauenbeauftragten einen Frauenförderplan (FFPI) zu erstellen und diesen nach zwei Jahren der aktuellen Entwicklung anzupassen. Als Anlage wird Ihnen die Anpassung des Frauenförderplanes zum Stichtag 30.06.2010 zur Kenntnis vorgelegt.


Anlagenverzeichnis

 

Anpassung des Frauenförderplanes zum Stichtag 30.06.2010