Betreff
Anfrage des fraktionslosen Stadtrates Herrn Hofmann - Schulnetzplan
Vorlage
AF-0209/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Was kostet die Schülerbeförderung der Schülerinnen und Schüler aus Stockhausen nach Behringen zur Regelschule im Jahr (Bitte Aufstellung der letzten drei Jahre)?

2.      Was muss die Stadt als Ausgleich für den Schulbesuch der Regelschüler aus Stockhausen in Behringen im Jahr zahlen (Bitte ebenfalls für die letzten drei Jahre)?

3.      Hält die Stadtverwaltung es für möglich, dass die Regelschüler aus Stockhausen in Zukunft in Eisenach in die Regelschule gehen?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

 

Im laufenden bzw. in den zurückliegenden zwei Schuljahren besuchten

 

2008/2009 = 7 Schüler/innen

2009/2010 = 6 Schüler/innen

2010/2011 = 5 Schüler/innen

 

aus dem Ortsteil Stockhausen die Regelschule in Behringen. Zur Beförderung dieser Schüler wurden durch die Stadt Eisenach Mittel in Höhe von

 

2008/2009 =  3.059 Euro

2009/2010 =  2.622 Euro

2010/2011 =  2.185 Euro

 

(10 x Monatskarte a 43,70 Euro) verausgabt.

 

 

Zu 2.

 

Gemäß § 9 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) können Schulträger dann keine Gastschulbeiträge von anderen Schulträgern erheben, wenn für Schüler von Grund- und Regelschulen der Besuch der entsprechenden Schule gestattet ist. Dies ist vorliegend der Fall.

 

 

Zu 3.

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Regelschüler aus dem Ortsteil Stockhausen in eine Regelschule der Stadt Eisenach aufzunehmen und zu beschulen. Im Rahmen des derzeit laufenden Anhörungsverfahrens zur Fortschreibung der Schulnetzplanung ist der Wartburgkreis ebenfalls zu einer Stellungnahme aufgefordert worden. In Auswertung der Stellungnahme des Wartburgkreises sowie unter Einbezug der weiteren stadt- bzw. landkreisübergreifenden Beschulungen im Grund- und Regelschulbereich ist der Fortbestand dieser Regelung zu prüfen.