II. Fragestellung
1.
Was kostet die Schülerbeförderung der Schülerinnen
und Schüler aus Stockhausen nach Behringen zur Regelschule im Jahr (Bitte
Aufstellung der letzten drei Jahre)?
2.
Was muss die Stadt als Ausgleich für den
Schulbesuch der Regelschüler aus Stockhausen in Behringen im Jahr zahlen (Bitte
ebenfalls für die letzten drei Jahre)?
3.
Hält die Stadtverwaltung es für möglich, dass die
Regelschüler aus Stockhausen in Zukunft in Eisenach in die Regelschule gehen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Im laufenden bzw. in den zurückliegenden zwei Schuljahren besuchten
2008/2009 = 7 Schüler/innen
2009/2010 = 6 Schüler/innen
2010/2011 = 5 Schüler/innen
aus dem Ortsteil Stockhausen die Regelschule in Behringen. Zur Beförderung dieser Schüler wurden durch die Stadt Eisenach Mittel in Höhe von
2008/2009 = 3.059 Euro
2009/2010 = 2.622 Euro
2010/2011 = 2.185 Euro
(10 x Monatskarte a 43,70 Euro) verausgabt.
Zu 2.
Gemäß § 9 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) können Schulträger dann keine Gastschulbeiträge von anderen Schulträgern erheben, wenn für Schüler von Grund- und Regelschulen der Besuch der entsprechenden Schule gestattet ist. Dies ist vorliegend der Fall.
Zu 3.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Regelschüler aus dem Ortsteil Stockhausen in eine Regelschule der Stadt Eisenach aufzunehmen und zu beschulen. Im Rahmen des derzeit laufenden Anhörungsverfahrens zur Fortschreibung der Schulnetzplanung ist der Wartburgkreis ebenfalls zu einer Stellungnahme aufgefordert worden. In Auswertung der Stellungnahme des Wartburgkreises sowie unter Einbezug der weiteren stadt- bzw. landkreisübergreifenden Beschulungen im Grund- und Regelschulbereich ist der Fortbestand dieser Regelung zu prüfen.