Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Schulnetzplanung der Stadt Eisenach
Vorlage
AF-0212/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Wie viele Ausnahmegenehmigungen für Schüler aus dem Einzugsgebiet der Oststadtschule auf andere Schulen gehen zu dürfen durch das Schulverwaltungsamt gibt es aus welchen Gründen tatsächlich?

1.      In welcher Höhe lassen sich in etwa anfallen Beförderungskosten für Schüler aller von der Schließung bedrohten Schulen beziffern wenn diese andere Schulen der Stadt besuchen müssen (Bitte schätzungsweise nach den einzelnen zur Schließung vorgeschlagenen Schulen aufschlüsseln!)?

2.      Mit welcher Begründung wird davon ausgegangen, das es der Stadt nicht gelingen wird, binnen neun Jahren (bis 2020) die Mittel i.H.v. 621.000 Euro für eine Sanierung der Grundschule „Am Petersberg“ aufzubringen, wenn sich doch die Haushaltssituation bessern soll und auch an anderen Stellen investiert werden wird?

3.      Wurden weitere Alternativen, besonders die Aufteilung verschiedener Klassen auf mehrere Schulstandorte, für die vorübergehende Unterbringung der Berufsschüler im Palmental seitens der Verwaltung neben dem Standort „Oststadtschule“ geprüft (Wenn Ja, bitte Ergebnis der Prüfung darlegen!)?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Für die Grund- und Regelschulen trifft gemäß § 15 Abs. 2 Thüringer Schulgesetz /(ThürSchulG) das staatliche Schulamt nach Stellungnahme der abgebenden sowie der aufnehmenden Schule und des Schulträgers die Entscheidung über einen Gastschulantrag. Insbesondere aus besonderen pädagogischen oder sozialen Gründen kann ein Gastschulantrag genehmigt werden.

 

Die nachfolgende Anzahl an Gastschulanträgen von der Oststadtschule als abgebende Schule an eine andere Regelschule wurden im

 

Schuljahr 2006/2007   -           10

Schuljahr 2007/2008   -           16

Schuljahr 2008/2009   -           13

Schuljahr 2009/2010   -           18

Schuljahr 2010/2011   -           17

Schuljahr 2011/2012   -           14 (bisher)

 

durch das staatliche Schulamt genehmigt.

 

 

Zu 1.

 

Bei einer Aufgabe der Grundschule Neuenhof ist für die betroffenen Schüler mit Beförderungskosten in Höhe von ca. 13.000 Euro zu rechnen. Derzeit fallen für die Schüler der Grundschule Neuenhof Beförderungskosten in Höhe von ca. 7.500 Euro (Schülerbeförderung zur Schule und zum Schwimmunterricht) an.

 

Sollte die Oststadtschule aufgegeben werden, wird mit Schülerbeförderungskosten in Höhe von max. 30.000 Euro gerechnet.

 

 

Zu. 2.

 

Den jährlichen Mittelzuweisungen des Landes Thüringen im Rahmen der Investitionspauschale zur Sanierung der Schulen der Stadt Eisenach in Höhe von ca. 386.00 Euro steht ein Gesamtsanierungsbedarf für die diese (ohne Berufsschulzentrum und Wartburgschule) bis zum Jahr 2020 in Höhe von ca. 9,5 Mio. Euro gegenüber.

 

Die vorgenannte Kostenschätzung enthält die notwendigen baulichen Maßnahmen in Höhe von ca. 1,6 Mio. Euro, welche aus der Gefahrenverhütungschau zu veranlassen sind (der Anteil der Grundschule “Am Petersberg” für diese Kosten beträgt ca. 40.000 Euro).

 

Im Ergebnis dessen ist davon auszugehen, das die Mittel für eine Sanierung der Grundschule “Am Petersberg” bis zum Jahr 2020 nicht bereit gestellt werden können.

 

 

Zu 3.

 

Auf der Grundlage der Schülerzahlen im Schuljahr 2010/2011 wurde ein Ersatzraumbedarf für den Zeitraum des 2. Bauabschnittes (Schuljahr 2012/2013) zur Sanierung des Berufsschulzentrums in Höhe von ca. 15 Unterrichtsräumen ermittelt. Die Stadt Eisenach unterhält kein Gebäude, welches diesen Bedarf vollständig abdecken könnte. Eine eventuelle Nutzung der ehemaligen Schulgebäude Katharinenstraße 149 sowie Theaterplatz 3 wurde bereits im Zuge der Sanierung der Wartburgschule geprüft und aufgrund der hohen Investitionskosten als nicht wirtschaftlich eingeschätzt.

 

Grundsätzlich ist auch eine Verteilung der Klassen, in Abhängigkeit zu den Entscheidungen zur Fortschreibung des Schulnetzes, auf die bestehenden Regelschulen möglich. Aufgrund der räumlichen Trennung sind erhebliche Probleme in der Unterrichtsorganisation und – durchführung für die Berufsschule sowie wesentliche Einschränkungen bei den aufnehmenden Schulen bis hin zu Problemen aufgrund der gemeinsamen Unterrichtung von Berufs- und den Schülern der allgemeinbildenden Schule in einem Schulgebäude zu erwarten.