Betreff
Anfrage der B 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion - Tor zur Stadt
Vorlage
AF-0214/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welchen Inhalt hat das dem Oberbürgermeister und Herrn Köckert vorgestellte Projekt der Procom?

2.      Welche rechtliche Stellungnahme geben die zuständigen Ministerien des Freistaates Thüringen hinsichtlich einer möglichen Eigentumsübertragung der Fa. Becker an andere Investoren?

3.      Inwieweit hat eine mögliche Kooperation mit weiteren Investoren auf die vertraglichen Bindungen beim Projekt „Tor zur Stadt“ und auf das in einem Workshop geplante Projekt selbst?

4.      Wie ist der Stand der umweltrechtlichen Sanierungsmaßnahmen?

(Aufgelistet nach Grundstück, notwendigen Maßnahmen, zeitliche Dauer des Abschlusses der Maßnahme)

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Den Bau eines Fachmarktzentrums, so wie im Freistellungsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 18.08.2005 erlassen.

 

 

Zu 2:

Mit Schreiben vom 06.06.2011 wurde vom TMLFUN wie folgt in der Sache Stellung genommen:

“Der Freistellungsbescheid verpflichtet die Heinrich Becker GmbH dazu, Arbeitsplätze und Investitionen auf dem Standort selbst oder durch Dritte zu erbringen. Dabei ist es unwesentlich, ob die Freigestellte Eigentümerin, Besitzerin oder Betreiberin des freigestellten Grundstückes ist. Daher hat die Veräußerung bzw. Übertragung des Grundstückes allein keinen Einfluss auf den bestehenden Bescheid, soweit die o. g. Verpflichtungen erfüllt werden. ... . Die Verpflichtungen der Freigestellten zur Errichtung eines Fachmarktzentrums und eines Parkhauses bis zum 31.12.2012 sowie zur Schaffung von etwa 75 Arbeitsplätzen sind im Freistellungsbescheid vom 18.08.2005 festgelegt. Dafür benötigt die Freigestellte solvente Interessenten bzw. Mieter. Inwieweit ein neuer Projektentwickler der Freigestellten bei diesen Problemen behilflich sein kann, entzieht sich meiner Kenntnis.”

 

Zu 3:

Die Frage kann erst beantwortet werden, wenn Klarheit über die weiteren Investoren besteht und ein verbindliches Projekt vorgelegt wird.

 

Zu 4:

Für die Beantwortung wird auf die Anlage 1 verwiesen.