Betreff
Anfrage der B 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion - Grundwassermonitoring Tor zur Stadt
Vorlage
AF-0215/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Seit wann und in welchem zeitlichen Abstand wird ein Grundwassermonitoring seitens der Stadt Eisenach vom Investor gefordert?

2.      Wann wurden die letzten Messungen mit welchem Ergebnis durch den Investor dem Umweltamt der Stadt Eisenach vorgelegt?

3.      Aus welchen Gründen wurde die Monitoringphase auf weitere 5 Jahre verlängert?

4.      Wann hat die Stadt Eisenach den Bescheid zur Verlängerung der Grundwassermonitoringphase bis 2016 an den Investor erlassen und hat dieser der Maßnahmeverlängerung zugestimmt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Seit 2006 in jährlichen Abständen  mit jeweils einer Frühjahrs- und Herbstmessung in Berichtsform im folgenden Jahr analysiert und bewertet vorzulegen. Die einzelnen Analysenberichte sind je nach Messung vorzulegen.

 

Zu 2.:

Der letzte Jahresbericht die Messungen von Frühjahr 2008 und Frühjahr 2009 wurden am 23.10.2009 vorgelegt. Der letzte Analysenbericht wurde am  17.03 2010 die Messung Frühjahr 2010 betreffend vorgelegt.

 

Ergebnisse:

·         Akute Gefahr auf Wirkpfad Boden-Mensch ist unterbrochen auf Grund der durchgeführten Maßnahmen.

·         Erste Wahrnehmung der Entlastung im 1. Grundwasserleiter von Arsen und Blei

·         Sehr hohe Werte Arsen im Kluftgrundwasserleiter – jedoch in geringen Schwankungsbreiten der Mengenraten unabhängig vom Grundwasserdargebot - damit ist ein chemisches Gleichgewicht aus Depotspenden anzunehmen. Diese Herde befinden sich in einer geologischen Störungszone wahrscheinlich in einer Tiefe zwischen 15- 35 m unter GOK  und sind mit absehbaren und angemessenen Mitteln nicht zu erkunden. Auch ein Abpumpen- Reinigen und wieder Einleiten ist nicht darstellbar – weder zeitlich (50—oder 100 Jahre- oder mehr?) noch unter Abwägung Kosten Zweckmäßigkeit/Zumutbarkeit.

·         Die Stadt Eisenach wird – wie schon seit ca. über 100 Jahren – mit diesem Risiko leben müssen. Die Wasserbehörden sind Informiert.

 

Zu 3.:

Dies ist dem Stand des Projektes und der Sicherung der Datenlage zu den Grundwasserleitern und einer ordnungsgemäßen Prognose zur Entwicklung der Grundwasserleiter geschuldet.

 

Zu 4.:

Die Stadt Eisenach hat mit Bescheid vom 25.05.2011 die Verlängerung angeordnet und mit Zwangsgeld bewehrt. Ein bezüglicher Widerspruch liegt derzeit nicht vor.