I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Öffentliche
Widmung des Herkules-Wartburg-Radweges im Bereich zwischen Opel-Haltepunkt und
dem Bahnübergang Stedtfeld (entlang Siebenbornteich) gem. § 6 Thüringer
Straßengesetz (ThürStrG)
Begründung:
Die Städte Eisenach und Kassel, die Landkreise Kassel, Werra-Meißner-Kreis, Wartburgkreis, sowie die Touristikunternehmen Wartburg, Werratal-Touristik, Werra-Meißner-Touristik und Kassel-Touristik bekannten sich in einer gemeinsamen Beratung zur weiteren touristischen Entwicklung ihrer Regionen und zum Ausbau eines diese Regionen verbindenden Radweges, des Herkules-Wartburg-Radweges. Dieser verbindet die beiden touristisch überregional bekannten und bedeutenden Städte Eisenach und Kassel mit ihren Highlights der Wartburg, einer der bedeutendsten deutschen Burgen und dem Herkules, Kassels Wahrzeichen über dem barocken Bergpark und Schloss Wilhelmshöhe.
Unter Mitnutzung und Verknüpfung vorhandener Teilabschnitte anderer Radrouten entsteht eine gut erschlossene, attraktive Strecke mit zahlreichen touristischen Attraktionen und vielfältiger Naturlandschaft an der Strecke.
Ziel aller Beteiligten ist es, das Segment “Rad-Tourismus” weiter zu entwickeln, zusätzliche Kundenpotentiale für die touristischen Leistungsträger in der Region zu erschließen und die damit verbundenen Potentiale besser zu nutzen.
Der Herkules-Wartburg–Radweg verläuft vom Herkules / Wilhelmshöhe durch die Innenstadt von Kassel, durch die Fuldaaue in Richtung Kaufungen. Er nutzt hier die Trasse des Lossetal-Radweges in Richtung Helsa und weiter nach Hessisch-Lichtenau. In Walburg zweigt er in Richtung Werratal-Radweg ab, über Waldkappel, Richtung Wehretal in den Ringgau, über Ifta nach Creuzburg, wo er auf den Werratal-Radweg weiter in Richtung Hörschel verläuft. In Hörschel zweigt er auf die Trasse der überregionalen “Deutschlandroute D 4” ab. Von Hörschel verläuft er an Stedtfeld vorbei nach Eisenach. Am Siebenborn schließt er an das bebaute Stadtgebiet von Eisenach an.
Auf dem hier betrachteten Abschnitt des Herkules-Wartburg-Radweges zwischen dem bebauten Stadtgebiet von Eisenach “Am Siebenborn” und dem OT Stedtfeld verlaufen somit außerdem die Trassen von dem überregional bedeutsamen Fernradweg “Deutschlandroute D 4 ” sowie der regionale Hörseltal-Radweg. Der Trassenabschnitt bis Hörschel stellt zudem eine wichtige Anbindung der Stadt Eisenach an den Werratal-Radweg und den Rennsteig-Radweg dar.
Der Ausbau des Radweges beginnt am westlichen Ortsrand von Eisenach an der Wendeschleife “Siebenbornstraße” und endet an der Anbindung am Bahnübergang in Stedtfeld. Der Radweg nutzte die Trasse eines vorhandenen alten Forst- und landwirtschaftlichen Weges, der in Abschnitten auch ein Wartungsweg der Deutschen Bahn war und zum Teil auch noch ist.
Der bereits durchgängig vorhandene Weg verläuft vom Ortsrand Eisenach aus in ost-westliche Richtung, südlich am Siebenbornteich vorbei, am nördlichen Rand des Pfingstkopfes und Frohnberges entlang und führt dann am Fuße des Ottersteins parallel zum Bahndamm der Bahnlinie Berlin-Frankfurt, geradlinig weiter bis zum Anschluss an die Straße “An den Teichen” / Bahnübergang Stedtfeld.
Die Achse des Radweges verläuft weitestgehend mittig auf dem vormals vorhandenen Weg, musste aber an einigen Stellen dem Kataster angepasst werden. Daraus ergaben sich Korrekturen in der Linienführung. Es werden bis auf geringe Teilflächen von drei privaten Grundstücken und zwei Grundstücken der DB öffentliche d.h. städtische Grundstücke in Anspruch genommen. Zu den Bahngrundstücken laufen Erwerbsverhandlungen zwischen Stadt Eisenach und DB AG.
Da derzeit das Eigentum an den Grundstücken noch nicht vollumfänglich bei der Stadt Eisenach liegt, wie das § 6 Abs. 3 ThürStrG als Voraussetzung für die Widmung vorsieht, wurde von den (noch) Eigentümern die Zustimmung zur Widmung eingeholt.
Die Radwegbreite beträgt im gesamten Bereich 3,00 m mit beidseitig i. M. 0,75 m befahrbaren Banketten. Im gesamten Bereich wird die Trasse des Radweges auf seiner durchgängigen Länge sowohl von der Siebenbornstraße als auch von Stedtfeld her von Anliegerverkehr überfahren. Der Weg ist für den Verkehr gesperrt, aber für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr frei. Sondergenehmigungen haben auch die Wartungsfahrzeuge der anliegenden Versorgungsunternehmen.
Der fertiggestellte Radweg ist im Bereich der Stadt Eisenach öffentlich zu widmen. So lautet auch die Nebenbestimmung Nr. 7 des Fördermittelbescheides der Thüringer Aufbaubank vom 10.11.2009.
Öffentliche Straßen i.S.d. § 2 ThürStrG sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Die Widmung erfolgt gem. § 6 Abs. 1 ThürStrG in Form der Allgemeinverfügung, durch die die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten.
Im vorliegenden Fall handelt es sich gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ThürStrG um eine sonstige öffentliche Straße. Sie ist auf bestimmte Benutzungsarten bzw. Benutzungszwecke (Fußgänger, Radfahrer, Land- und Forstwirtschaft und Anlieger mit Sondergenehmigung) beschränkt.
Träger der Straßenbaulast für sonstige öffentliche Straßen sind lt. § 47 Abs. 2 ThürStrG die Gemeinden, hier also die Stadt Eisenach. Mit der öffentlichen Bekanntmachung werden die Flurstücke der genannten Nutzung übergeben.
Lage:
Gemeinde: Eisenach Gemarkung: Eisenach
Flurstücke: Flur: Lagebezeichnung: Fläche:
3469/1 47 Am Siebenborn/Am halben Mond 8.332 m²
7682/1 86 Am roten Wege 2.835 m²
Gemeinde: Eisenach Gemarkung: Stedtfeld
Flurstücke: Flur: Lagebezeichnung: Fläche:
257 3 In den Pfingstweiden 5.016 m²
268/3 3 In den Pfingstweiden 41 m²
270/14 3 Am Frohnberge 140 m²
283/2 3 160 m²
282/1 3 1.863 m²
288/2 3 22.564 m²
291/2 3 Am Frohnberge 529 m²
364/2 4 1 m²
365/2 4 614 m²
366/2 4 36 m²
370/2 4 1.683 m²
616/2 7 Am Pfingstkopf 21 m²
616/3 7 Am Pfingstkopf 46 m²
616/4 7 Am Pfingstkopf 144 m²
619/1 6 Im Schwarzen Born 24 m²
401/20 4 Am Frohnberge 102 m²
Anlagenverzeichnis:
Herkules-Wartburg-Radweg - Lageplan -