Betreff
Löschung des Straßennamens "Neue Mühle"
Vorlage
0675-BR/2011
Aktenzeichen
61.21-1814-27-1530/0
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Im öffentlichen Straßennamensverzeichnis der Stadt Eisenach wurde unter der Straßen-schlüsselnummer 1403 der Straßenname “Neue Mühle” geführt.

 

Neben der “Nessemühle” war am Wasserlauf der “Nesse” in östlicher Richtung zum Trenkelhof hin eine weitere mit Wasserkraft betriebene Mühle errichtet  worden. Dieser Wassermühle wurde die Lagebezeichnung “ Die Neumühle”  gegeben. Es ist davon auszugehen, dass daraus der Straßenname “Neue Mühle” abgeleitet worden ist. Eine Aussage zur zeitlichen Festsetzung/ Vergabe des Straßennamens kann nicht getroffen werden.

 

Mit der Erschließung und Bebauung des Siedlungsgebietes “Hofferbert Aue” wurde für die

Erschließungsstraße der Name “Trenkelhofer Straße” vergeben. Diese zweigt von der “Langensalzaer Straße” ab und führt zum Gut Trenkelhof. Die an dieser Straße südlich an-liegenden bebauten Grundstücke sowie die später auf der nördlichen Seite in Richtung Trenkelhof bebauten Parzellen sind bei der Vergabe der Hausnummer der “Trenkelhofer Straße” zugeordnet.

 

Nur das ebenfalls nördlich an die “Trenkelhofer Straße” anliegende Grundstück der Neumühle hatte in der Vergangenheit die Hausnummer “Neue Mühle 1”. Später war es auch als Trenkelhofer Straße 6 im Liegenschaftskataster eingetragen. Dies entsprach nicht der Satzung über die Vergabe von Hausnummern. 

 

Bereits mit dem Ausbau der “Trenkelhofer Straße” und der damit verbundenen Festsetzung von Ausbaubeiträgen wurde die Notwendigkeit der konkreten Zuordnung des in Rede stehenden Grundstückes der “Neumühle”, Gemarkung Eisenach, Flur 27, Flurstück- Nr. 1530/0, zur der Erschließung dienenden Straße erkannt.

 

Die Notwendigkeit der Klärung und die mögliche Umsetzung wurde mit dem Thür. Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Gotha, abgestimmt.

 

Mit der katasteramtlichen Zerlegung/ Trennvermessung des Ausgangsgrundstückes, Flurstück- Nr. 1580/0, konnten die daraus entstandenen Teilgrundstücke, Flurstück- Nr. 1530/1 und 1530/2, wie im beigefügten Flurkartenauszug markiert, der “Trenkelhofer Straße” zugeordnet werden. Die Führung der beiden Teilgrundstücke unter der Lagebezeichnung “Trenkelhofer Straße” wurde im Anschluss bei der Vergabe der neuen Hausnummern unter Beachtung der Festsetzungen der Satzung berücksichtigt.

 

Damit konnte in der Folge die Löschung des Straßennamens “Neue Mühle” zum 01.07.2011 verfügt werden.

 


Anlagenverzeichnis

 

Flurkartenauszug