Sachverhalt:
Entsprechend § 25 Absatz 1 der Thüringer
Eigenbetriebsverordnung hat die Werkleitung (OB) den Jahresabschluss und den
Lagebericht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres
aufzustellen und über den Oberbürgermeister dem Werkausschuss (HFA) vorzulegen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 und der
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010 wurden von der WIBERA
Wirtschaftsberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und es
erfolgte mit Datum vom 31.05.2011 die Erteilung eines uneingeschränkten
Bestätigungsvermerkes.
Der komplette Prüfungsbericht mit
Jahresabschluss, Anhang, Anlagenverzeichnis, Lagebericht und
Bestätigungsvermerk ist als Anlage beigefügt.
Zwischenzeitlich wurde der Prüfungsbericht
zur örtlichen Rechnungsprüfung nach § 82 Abs. 1 Satz
1 ThürKO dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Stadt Eisenach übergeben.
Nach Vorlage des Prüfungsberichtes des RPA,
anschließenden Stellungnahme der Werkleitung und des Werkausschusses (HFA)
erfolgt die Vorlage gegenüber dem Stadtrat zur Beschlussfassung.
Anlagenverzeichnis
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2010 des Amtes für Tiefbau und Grünflächen (Jahresabschlussbericht 2010)