Betreff
Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT), hier: Änderung des § 16 des Gesellschaftsvertrages
Vorlage
0691-StR/2011
Aktenzeichen
20.1/811001
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat der Stadt Eisenach stimmt der Änderung des § 16 des Gesellschaftsvertrages der Eisenach – Wartburgregion Touristik GmbH sowie der Begrenzung und jährlichen Verringerung der Nachschussverpflichtung der Gesellschafterin Stadt Eisenach auf

                        300.000,00 EUR in 2012,

                        290.000,00 EUR in 2013,

                        280.000,00 EUR in 2014,

                        270.000,00 EUR in 2015,

                        260.000,00 EUR in 2016 sowie

                        250.000,00 EUR in 2017 zu.

 


Begründung:

 

Der vom Stadtrat in der Sitzung am 27.08.2010 beschlossene und am 21.01.2011 notariell beurkundete Gesellschaftsvertrag der Eisenach – Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) beinhaltete gem. § 16 eine beschränkte Nachschussverpflichtung in Höhe von maximal 350.000,00 EUR jährlich.

 

Im Rahmen des rechtsaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA) wurde nunmehr abschließend in Abstimmungsgesprächen am 25.07. und 24.08.2011 mitgeteilt, dass aufgrund vorgenannter Regelung die Genehmigung nicht erteilt werden kann.

 

Gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 4; 5 Thüringer Kommunalordnung darf die Stadt Eisenach nur (finanzielle) Verpflichtungen übernehmen, die in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit stehen. Weiterhin darf sich die Stadt als Gesellschafterin insbesondere nicht zur Übernahme von Verlusten in unangemessener Höhe verpflichten.

 

Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach ist auf unbestimmte Zeit erkennbar nicht gegeben, so dass nach Auffassung des TLVwA, die Verpflichtung zur Zahlung von jährlich bis zu 350.000,00 EUR nachgerade unangemessen ist.

 

In 2011 konnte dieser Finanzbedarf – einmalig - durch eine Bedarfszuweisung in Höhe von 350.000,00 EUR abgedeckt werden.

 

Konsens bestand darin, dass die Tourismusförderung der Wartburgstadt Eisenach und deren effektive, qualitätsvolle Wahrnehmung durch die EWT im Bestand grundsätzlich gesichert werden müssen. Diese Auffassung wird durch die Landestourismuskonzeption Thüringen 2015 getragen und bestätigt. In der Konzeption werden Kultur & Städte sowie Natur & Aktiv als Hauptthemenfelder benannt. Hierbei werden u.a. die Wartburg, Luther und Bach als “Leuchttürme” benannt, welche einen Schwerpunkt im Jahresmarketing und Produktentwicklung bilden sollen. Die gemeinsame Schnittmenge dieser Themen und “Leuchttürme” bildet zweifelsohne die Stadt Eisenach.

 

Um deshalb die städtische Tourismusförderung und –information sowie den Fortbestand der EWT dauerhaft über das Jahr 2011 absichern zu können, wurde die Genehmigungsfähigkeit bei einer Begrenzung der finanzielle Verpflichtung in Höhe des bisherigen städtischen Anteils (300.000,00 EUR) für 2012 in Aussicht gestellt.

 


Weiterhin wurde die Auflage erteilt, die jährliche Nachschussverpflichtung in den Folgejahren, wie folgt, sukzessive zu reduzieren:

290.000,00 EUR in 2013,

280.000,00 EUR in 2014,

270.000,00 EUR in 2015,

260.000,00 EUR in 2016 sowie

250.000,00 EUR in 2017.

 

Die daraus resultierende Finanzierungslücke muss die GmbH in den Folgejahren durch entsprechende Veränderungen in der Organisation und Aufgabenerfüllung kompensieren.

 

Um den Fortbestand der Gesellschaft sowie die Wahrnehmung der Aufgaben der Tourismusinformation- und –förderung dauerhaft sicherzustellen, wird um Zustimmung gebeten.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Synopse zum § 16 des Gesellschaftsvertrages