Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Maßnahmen der Eingliederungshilfe
Vorlage
AF-0222/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie viele Maßnahmen der Eingliederungshilfe werden gegenwärtig in der Stadt bearbeitet?

2.      Wie ist das Verhältnis der Bewilligung zur Ablehnung der Anträge?

3.      Welche Gründe für eine Ablehnung werden angeführt?

4.      Kann man davon ausgehen, dass alle Antragsberechtigten auch entsprechende Anträge stellen? (Wenn nein, warum nicht?)

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu Frage 1:

 

Derzeit befinden sich folgende Fälle (Stand: 31.07.2011) in der Bearbeitung:

 

204      teilstationäre Fälle

  50      Fälle Besuch eines integrativen Kindergartens

170      Fälle vollstationäre Eingliederungshilfe, davon 104 Fälle mit Tagesstrukturierung

            (Tagesstätte und Werkstatt für Menschen mit Behinderung)

101            Fälle ambulante Eingliederungshilfe (Ambulant Betreutes Wohnen)

120            Fälle Frühförderung

  10      Fälle Familienentlastender Dienst /Integrationshelfer

655      Fälle der Eingliederungshilfe insgesamt  

 

 

zu Frage 2:

 

Insgesamt erfolgte in 98 % der Fälle eine Bewilligung und 2 % der Fälle wurden abgelehnt.

 

 

zu Frage 3:

 

Die Gründe für die Ablehnung lagen in der fehlenden Zuständigkeit der Stadt Eisenach. Desweiteren mußte Fälle aufgrund von vorhandenem übersteigenden Vermögen abgelehnt werden.

 

 

zu Frage 4:

 

Aufgrund der Beratung bei Vereinen und Verbänden, bei Frühförderstellen sowie weiteren Leistungsanbietern, aber auch beim Sozialamt bzw. anderen Sozialleistungsbehörden erfolgt die Antragstellung.

 

Wieviele Bürgerinnen und Bürger, trotz eines möglichen Bedarfes an Eingliederungsleistungen, keinen Antrag stellen ist nicht bekannt.