Der Stadtrat der Stadt
Eisenach wählt:
1. Herrn/Frau...................................................
zum/zur ehrenamtlichen Beigeordneten und zum/zur ersten ehrenamtlichen
Stellvertreter/in des Oberbürgermeisters
und
2. Herrn/Frau
................................................. zum/zur ehrenamtlichen
Beigeordneten und zum/zur zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter/in des
Oberbürgermeisters.
Begründung:
Gemäß § 32 ThürKO i.V.m. § 8 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Eisenach sind zwei ehrenamtliche Beigeordnete vom Stadtrat aus seiner Mitte für die Dauer der Amtszeit des Stadtrates zu wählen.
Die ehrenamtlichen Beigeordneten sind nach den hauptamtlichen Beigeordneten weitere Stellvertreter des Oberbürgermeisters. Sie sind Ehrenbeamte der Stadt Eisenach.
Die Wahl der ehrenamtlichen
Beigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des
§ 39 Abs. 2 ThürKO.
Gemäß § 32 Abs. 1 ThürKO hat der Oberbürgermeister vor der Wahl die Reihenfolge der Stellvertretung durch die weiteren Beigeordneten zu bestimmen. Daher erfolgt die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten in zwei getrennten Wahlvorgängen.
Die Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Beigeordneten erfolgt im Anschluss an die Wahl.