Betreff
Zustimmung zur Resolution der thüringischen Gemeinden und Städte zur kommunalen Finanzausstattung 2012
Vorlage
0697-StR/2011
Aktenzeichen
20 30 00
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Zustimmung zur Resolution der thüringischen Gemeinden und Städte zur kommunalen Finanzausstattung 2012 gemäß dem Schreiben des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen vom 06. Juli 2011.


Begründung:

 

Die vom Gemeinde- und Städtebund Thüringen erarbeitete Resolution der thüringischen Gemeinden und Städten zur kommunalen Finanzausstattung 2012 lehnt das Thüringer Finanzausgleichsgesetz 2012 in der von der Landesregierung vorgelegten Form ab, da verfassungsrechtliche Grundsätze missachtet wurden.

 

Mit der Begründung, der kommunale Investitionsbedarf sei gesunken, ist beispielsweise eine Kürzung um EUR 73,6 Mio. vorgesehen.

 

Die 10 Punkte-Resolution verweist darauf, dass die Kommunen die Sparbemühungen der Landesregierung jahrelang mitgetragen haben, aber jetzt finanziell am Ende sind.

 

Allein die Kürzung der Schlüsselzuweisungen um 25 % macht die Kommunen zu Lasten der Bürger/innen handlungsunfähig.

 

Der Entwurf zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz bedeutet für die Stadt Eisenach geschätzte Mindereinnahmen von ca. EUR 4,2 Mio. Somit ist nicht mit einem Ausgleich des Haushaltes im Jahr 2012 zu rechnen.

 

Aus diesem Grund hat der Gemeinde- und Städtebund Thüringen die Mitgliedskommunen um Unterzeichnung des Resolutionstextes und Fassung eines diesbezüglichen Stadtratsbeschlusses mit der Bitte um Rücksendung bis zum 31.08.2011 gebeten. Da die Sitzung des Stadtrates der Stadt Eisenach erst nach diesem Termin am 09.09.2011 stattfindet, wird die Resolution zur Fristwahrung vorab dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:         Anschreiben des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen vom 06.07.2011

Anlage 2:         Resolution der thüringischen Gemeinden und Städte zur kommunalen Finanzausstattung 2012