Betreff
Anträge auf Bedarfszuweisungen zu den Maßnahmen des Vermögenshaushaltes, hier: aktueller Sachstand
Vorlage
0698-BR/2011
Aktenzeichen
20.1 / 20 30 03
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Gespräche der von der Ministerpräsidentin eingesetzten “Arbeitsgruppe Eisenach” zur finanziellen Situation der Stadt Eisenach wurde u. a. erörtert, inwieweit die Stadt Eisenach seitens des Landes bei der Realisierung dringlicher Investitionsmaßnahmen finanzielle Unterstützung erfahren kann.

 

Aufgrund der im letzten Jahr bereits erfolgten Unterstützung durch Bedarfszuweisungen (Bachhaus, EWT, Hörselbrücke) und des damit verbundenen Aufwandes wurde seitens des Landes die Erstellung einer Prioritätenliste gefordert, in der die aus Sicht der Stadt wichtigsten Maßnahmen aufgeführt sind. Diese Liste wurde durch die Verwaltung erstellt und durch den Oberbürgermeister dem Innenministerium vorgelegt. Auf die dieser Berichtsvorlage als Anlage beigefügte Excel-Liste wird verwiesen.

 

In der letzten Sitzung der “AG Eisenach” am 15.07.2011 wurde diese Liste kurz besprochen. Es wurde vereinbart, die einzelnen Anträge auf Bedarfszuweisungen in einer Unterarbeitsgruppe unter Federführung des nunmehr für die Gewährung von Bedarfszuweisungen zuständigen Referates des Thüringer Finanzministeriums (TFM) zu besprechen und abzustimmen.

 

Dieses Abstimmungsgespräch hat am 04.08.2011 unter der Beteiligung von Vertretern des Finanzministeriums, des Bauministeriums, des Kultusministeriums und der Stadt Eisenach stattgefunden. Außerdem hat der Projektleiter zur Maßnahme “Tor zur Stadt” teilgenommen. In diesem Gespräch wurden die beantragten Maßnahmen im Detail durchgesprochen. Es wurde deutlich, dass das Land keinesfalls die Gesamtsumme des Eigenanteils i. H. v. 2,75 Mio. EUR übernehmen und somit nicht für alle beantragten Maßnahmen Bedarfszuweisungen gewähren kann, da der Fördertopf insgesamt nur ein Volumen von 18 Mio. EUR aufweist.

 

Bei Maßnahmen, die sowohl regional als auch überregional von besonderer Bedeutung sind, zeigt das TFM grundsätzlich Bereitschaft, diese zu unterstützen. Dies betrifft insbesondere die Sanierung des Lutherhauses (Lutherplatz 8, 4-6), die Gesamtmaßnahme “Tor zur Stadt” sowie den Grunderwerb Nicolaus-Otto-Straße.

 

Des Weiteren wird das TFM auch Anträge für solche Investitionsmaßnahmen unterstützen, wo bei Nichtdurchführung dieser Maßnahmen Gefahren für Leib und Leben bestehen. Dies betrifft insbesondere die Maßnahmen, bei denen im Rahmen von Gefahrenverhütungsschauen Mängel festgestellt worden sind (Ernst-Abbe-Gymnasium - Haus I, 8. Grundschule - Mosewaldschule, Werner-Assmann-Halle).

 

Eine andere Auffassung wird seitens des TFM dagegen bei Maßnahmen vertreten, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist (z. B. Flurbereinigungsverfahren, Sanierungsträgerhonorar), oder die zur Aufrechterhaltung des Betriebes der laufenden Verwaltung zwingend notwendig sind (z. B. Investitionen EDV). Hier ist davon auszugehen, dass diese Ausgaben auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 61 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung geleistet werden dürfen. Allerdings muss auch hier die Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde eingeholt werden, ggf. muss dies je Einzelfall besprochen werden. Außerdem muss geprüft werden, in welcher Höhe die Ausgaben tatsächlich unbedingt notwendig sind. Dies gilt insbesondere für solche Investitionen, die für den Betrieb der laufenden Verwaltung als notwendig erachtet werden (Bsp. Investitionen EDV).

 

Weitere Verfahrensweise

 

Im Ergebnis des Gespräches wurde festgehalten, dass zu mehreren Maßnahmen weitere Hintergründe und Erläuterungen erforderlich sind, damit das TFM die Anträge letztlich bescheiden kann. Daher wurde vereinbart, dass ergänzende Informationen seitens der Stadt erarbeitet und dem TFM zeitnah zugeleitet werden.

 

Darüber hinaus wurde vereinbart, dass sich die Stadt Eisenach mit der Rechtsaufsichtsbehörde in Verbindung setzt, um die offenen Fragen in Verbindung mit der Erteilung der rechtsaufsichtlichen Würdigung bei jahresübergreifenden Investitionsmaßnahmen zu klären.


Anlagenverzeichnis

 

-          Anlage 1 – Liste Anträge auf Bedarfszuweisungen 2011