Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Voß - Bebauungsplan für das Baugebiet "Karlskuppe"
Vorlage
AF-0225/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

·         Bei welchen Grundstücken der Karlskuppe wurden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungs-Planes durch den Bauausschuss erteilt?

·         Für welche Abweichungen wurden die Antragsgenehmigungen(Dachform, etc.) je Einzelfall erteilt und welche Empfehlungen hat die Verwaltung in den einzelnen Fällen gegeben?

·         Welche Motive hatten die MitarbeiterInnen der Verwaltung in den einzelnen Fällen, den B-Plan entweder restriktiv oder kulant anzuwenden?

·         Welche Rolle spielt der Gleichbehandlungsgrundsatz während des Genehmigungsverfahrens?


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

 

1. Bauaufsichtliche Genehmigungsverfahren sind Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises.

Anfragen unmittelbar zu Genehmigungsverfahren können daher im Stadtrat nicht beantwortet werden.

2. Eine Statistik über Befreiungsanträge/Befreiungen in Bebauungsplangebieten wird nicht

    geführt. Zur Beantwortung der ersten Frage müßten alle Protokolle des Ausschusses für Bau,

    Verkehr und Umwelt (BVU) nach Bauvorhaben überprüft werden, bei welchen Befreiungen

    beantragt und erteilt wurden. Dies wäre aus meiner Sicht ein nicht zu vertretender Aufwand.

3. Die Prüfung der Befreiungsanträge zu Festsetzungen eines Bebauungsplans erfolgt im

   Sachgebiet Stadtplanung im Rahmen der Erarbeitung einer planungsrechtlichen

   Stellungnahme.

   Diese Prüfung erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungs-

   grundsatzes, gleichwohl handelt es sich jeweils um eine reine Einzelfallprüfung.

   Die planungsrechtliche Stellungnahme wird im BVU-Ausschuss als Vorschlag der Verwaltung 

   einschließlich aller Ermessenserwägungen zur Entscheidung vorgelegt.