II. Fragestellung
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Bei welchen Grundstücken der Karlskuppe
wurden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungs-Planes durch den
Bauausschuss erteilt?
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Für welche Abweichungen wurden die
Antragsgenehmigungen(Dachform, etc.) je Einzelfall erteilt und welche
Empfehlungen hat die Verwaltung in den einzelnen Fällen gegeben?
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Welche Motive hatten die MitarbeiterInnen der
Verwaltung in den einzelnen Fällen, den B-Plan entweder restriktiv oder kulant
anzuwenden?
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Welche Rolle spielt der
Gleichbehandlungsgrundsatz während des Genehmigungsverfahrens?
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
1. Bauaufsichtliche Genehmigungsverfahren sind Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises.
Anfragen unmittelbar zu Genehmigungsverfahren können daher im Stadtrat nicht beantwortet werden.
2. Eine Statistik über Befreiungsanträge/Befreiungen in Bebauungsplangebieten wird nicht
geführt. Zur Beantwortung der ersten Frage müßten alle Protokolle des Ausschusses für Bau,
Verkehr und Umwelt (BVU) nach Bauvorhaben überprüft werden, bei welchen Befreiungen
beantragt und erteilt wurden. Dies wäre aus meiner Sicht ein nicht zu vertretender Aufwand.
3. Die Prüfung der Befreiungsanträge zu Festsetzungen eines Bebauungsplans erfolgt im
Sachgebiet Stadtplanung im Rahmen der Erarbeitung einer planungsrechtlichen
Stellungnahme.
Diese Prüfung erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungs-
grundsatzes, gleichwohl handelt es sich jeweils um eine reine Einzelfallprüfung.
Die planungsrechtliche Stellungnahme wird im BVU-Ausschuss als Vorschlag der Verwaltung
einschließlich aller Ermessenserwägungen zur Entscheidung vorgelegt.